Justitias Waage birgt immer ein Kostenrisiko

01.07.2002 | Münster
Rund 250 000 Streitfällen um Wohnungsmietverträge - über 25 Prozent enden vor dem Richter

Pro Jahr finden in Deutschland ca. 60 000 Mietprozesse statt. Ausgangspunkt für jeden fünften Prozess ist Vermieter-Kündigung. Die häufigstenGründe für eine rechtliche Auseinandersetzung in diesem Bereich ist die Räumung der Wohnung, weil der Mieter nicht zahlt, aber dennoch die Wohnung nicht verlässt, sowie Streit wegen eines Verstoßes gegen die Hausordnung. Gleich ergeben sich anteilige Kosten für beide Parteien.

Für Vermieter ist es daher bedenkenswert, dieses Kostenrisiko über eine Rechtsschutzversicherung abzusichern - besonders dann, wenn mehrere Wohnungen vermietet sind.

  • Streitigkeiten wegen einer Mieterhöhung
  • Auseinandersetzungen wegen nicht ausgeführter Schönheitsreparaturen beim Auszug.

Der Ausgang für die Parteien ist ungewiss. Sicher ist nur, dass Kosten entstehen: Anwaltshonorare, Zeugengebühren, Gebühren für Sachverständige und Gerichtskosten. Kosten der Zwangsvollstreckung, sprich Räumung der Wohnung, durch ein Umzugsunternehmen. Dafür sind mehrere tausend Euro zu veranschlagen. Und wenn beim Mieter nichts zu holen ist, bleibt der Vermieter auch auf diesen Kosten sitzen. Diese können sehr schnell den Streitwert übersteigen, gerade dann, wenn das Verfahren durch mehrere Instanzen geht.

< Es gilt das Prinzip: Der Verlierer zahlt auch die Kosten des Gegners. Bei einem Vergleich werden beide Parteien anteilig "zur Kasse" gebeten.

BEISPIELE:

Der Zaun wurde beschädigt oder die Hausfront verschmutzt. Infolge der Ausschachtung an der Grundstücksgrenze drohen Setzschäden. Wie sind Sie abgesichert?

Wichtig: Der Deckungsschutz für Rechtsstreitigkeiten bezieht sich auf die Gebäude und Grundstücke, die im Versicherungsschein (Police) genannt sind. Achten Sie daher darauf, dass dieser akkurat ausgefüllt ist: Straße und Hausnummer des betreffenden Gebäudes müssen angegeben sein bzw. die Flur? und Flurstücksnummer aus dem Kataster. Ansonsten gefährden Sie ihren Risikoschutz.

Nicht verwechseln: Wenn Sie als Vermieter und Verpächter versichert sind, gilt der Schutz auch automatisch für Sie als Eigentümer einer Wohnung/eines Hauses. Sind Sie lediglich als Eigentümer versichert, besteht kein Rechtsschutz für Streitigkeiten aus Vermietung und Verpachtung.

Für rechtliche Auseinandersetzungen um Wohnungen und Grundstücke haben die Versicherer ein spezielles Paket geschnürt ? den Wohnungs? und Grundstücksrechtsschutz. Dabei sind Sie als Vermieter bzw. Verpächter und Eigentümer versichert. Bei Streitigkeiten, die daraus resultieren, steht Ihnen die Versicherung finanziell bei. Allerdings nimmt sie sich des Falles finanziell nur dann an, wenn zumindest Aussicht auf Erfolg besteht.

Quelle: Pressemeldung LVM Versicherungen

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