LBBW setzt Wohnungseigentümer durch Rundschreiben unzulässig unter Druck
Seit Oktober 2004 tritt die LBBW an ihre Darlehensnehmer heran, um von diesen die Genehmigung ihrer unwirksamen Darlehensverträge zu erzwingen. Die Kreditnehmer werden dabei massiv eingeschüchtert, indem sie unter Fristsetzung bis zum 02.11.2004 aufgefordert werden, die Genehmigungserklärung abzugeben. Bei Nichtabgabe droht die Bank Klage an.
Allen betroffenen Anlegern wird dringend geraten, diese Bestätigungserklärungen nicht abzugeben. Sofern der Darlehensvertrag zur Finanzierung der Eigentumswohnung nicht von dem Darlehensnehmer selbst, sondern von einem Bevollmächtigten unterzeichnet worden ist, können Ansprüche wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz erfolgversprechend geltend gemacht werden. In diesen Fällen hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Darlehensverträge, die von einem Bevollmächtigten, einem so genannten Geschäftsbesorger, abgeschlossen worden sind, der über keine Erlaubnis zur Rechtsberatung verfügt, unwirksam sind. Den Betroffenen wird in jedem Fall empfohlen, rechtlichen Rat einzuholen.
Für die betroffenen Kreditnehmer hat dieses Schreiben auch positive Aspekte, da die LBBW damit dokumentiert, dass sie ihre eigene Rechtsposition selbst als äußerst schlecht einstuft. "Anleger, die dieses Rundschreiben erhalten haben, können daher grundsätzlich von guten Chancen zur Durchsetzung ihrer Ansprüche ausgehen", so Anwältin Dr. Petra Brockmann von Hahn, Reinermann & Partner (HRP). "Dieses Verhalten der Bank ist mangels rechtlicher Grundlage absolut unseriös. Anleger sollten dies zum Anlass nehmen, ihre Ansprüche nunmehr aktiv unter Beachtung der zum 31.12.2004 drohenden Verjährung zu verfolgen." In Bast Bau-Fällen arbeitet HRP mit der Interessengemeinschaft Anleger Bast-Bau-Gruppe (IGBBG) zusammen.
Quelle: Pressemeldung Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft
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