Mängel an Aufzügen oft nicht behoben
Aufzüge zählen in Deutschland zu den sichersten Transportmitteln. Dass es nur wenige schwere Unfälle gibt, ist ein Ergebnis der regelmäßigen gesetzlich vorgeschrieben Kontrollen durch unabhängige Prüforganisationen wie TÜV Rheinland. Das Unternehmen hat über 125.000 im Jahr 2009 durchgeführte Aufzugsprüfungen ausgewertet. Mit Licht und Schatten bei den Mängeln: "Mehr als die Hälfte der Aufzüge hat Mängel. Meistens handelt es sich zwar um geringfügige Fehler, die die Sicherheit für den Nutzer zunächst nicht beeinträchtigen", sagt Thomas Pfaff, in Deutschland bei TÜV Rheinland Geschäftsfeldleiter für Aufzüge. Bei neun Prozent der Anlagen haben die Aufzugsexperten allerdings gravierende Mängel entdeckt, die eine kurzfristige Beseitigung erfordern. Sonst kann es für Menschen gefährlich werden.
Sorgen macht den Fachleuten vor allem der zu laxe Umgang mit der Mängelbeseitigung nach der Prüfung. Wenn gefährliche Mängel festgestellt werden, müssen diese Defekte umgehend behoben werden. "Bei der Nachprüfung fällt dann immer noch jeder achte Aufzug durch, und jeder vierte hat geringfügige Mängel", so Pfaff. "Hier zeigt sich, dass häufig sehr sorglos mit Gefahren umgegangen wird." Gründe für diesen leichtfertigen Umgang können fehlendes Know-how sein und der Versuch, zu Lasten der Sicherheit Kosten einzusparen. Dabei trägt der Betreiber des Aufzuges die Verantwortung für die Veranlassung von Wartungsarbeiten und Prüfungen. Dies ist vielen Besitzern von Aufzugsanlagen nicht bewusst, obwohl sich für sie ein großes Haftungsrisiko ergibt.
Damit mögliche Gefährdungen zuverlässig erkannt und schwere Unfälle verhindert werden, spricht sich TÜV Rheinland für die bestehende Praxis aus. "Die sorgfältige Prüfung von Aufzügen durch Sachverständige von unabhängigen Organisationen sorgt für ein hohes Sicherheitsniveau in Deutschland", so Pfaff. "Wir dürfen die Sicherheit nicht gegen die Kosten ausspielen." Denn dann wird sich aus Sicht des Experten die Anzahl der kritischen Fälle zwangsläufig erhöhen.
Ein Aufzug wird in Deutschland jährlich geprüft. Es findet im jährlichen Wechsel eine Zwischenprüfung und eine umfangreiche wiederkehrende Prüfung (Hauptprüfung) durch speziell ausgebildete Sachverständige einer zugelassenen Überwachungsstelle statt. Dabei werden unter anderem Fahrverhalten, Sicherheits- und Nothaltvorrichtungen und die Funktion der Fahrkorbtüren einer intensiven Prüfung unterzogen. Bei einer akuten Gefährdung durch gefährliche Mängel wird der Aufzug sofort stillgelegt und darf erst nach Reparatur und erfolgreicher Nachprüfung wieder in Betrieb gehen. Besteht der Verdacht, dass aus bestehenden Defekten gravierende Mängel werden, wird eine Nachprüfung vereinbart.
Quelle: Pressemeldung TÜV Rheinland Holding Aktiengesellschaft
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