Nach dem Studium nicht berufsqualifiziert

04.12.2009 | Mainz
Die Architektenkammer Rheinland-Pfalz unterstützt die Forderungen der Studenten und geht darüber hinaus. "Es kann nicht sein, dass Absolventen eines Architekturstudiums nicht berufsqualifiziert sind", mahnt Stefan Musil, Präsident der Architektenkammer, seit Jahren.

Er fordert von den politisch Verantwortlichen wie von den Hochschulen, endlich die notwendigen Voraussetzungen für eine qualitativ hochwertige Ausbildung zu schaffen und den Absolventen damit eine Zukunft zu bieten.

Seit Beginn des Bologna-Prozesses fordert die Architektenkammer Rheinland-Pfalz, die Dauer von Architekturstudiengängen auf mindestens acht Semester festzuschreiben. Nun stellen die ersten Absolventen, die ihren Bachelor-Abschluss nach nur sechs Semestern erhalten haben, desillusioniert fest, dass der Abschluss nicht das hält, was er verspricht. Denn er berechtigt nicht zum Berufseinstieg als Architekt. EU und Architektengesetz in Rheinland-Pfalz schreiben ein mindestens achtsemestriges Studium vor. Zu Recht, denn die notwendigen Anforderungen sind komplex: Architekten müssen als Generalisten profunde Kenntnisse aller Bautätigkeiten und -verfahren haben und zusätzlich über eine ausgebildete Gestaltungskompetenz verfügen. Als Sachverwalter der Bauherren beeinflussen sie oft große Investitionen. All dies kann nicht in drei Jahren gelehrt und gelernt werden, zumindest nicht, wenn die hohen Ansprüche an Verbraucherschutz und Verantwortung für die gebaute Umwelt weiter erfüllt werden sollen.

Gerade die internationalen Richtlinien sprechen daher eine deutliche Sprache: In 25 der 27 EU-Mitgliedsstaaten ist eine zehnsemestrige Ausbildung für Architekten verbindlich festgeschrieben. Somit schließt ein sechssemestriges Bachelorstudium die Absolventen nicht nur vom heimischen Arbeitsmarkt aus, sondern gerade auch vom internationalen. Dies ist umso unverständlicher, als die in Deutschland bis zum Bologna-Prozess in Diplomstudiengängen ausgebildeten Architekten einerseits europaweit aufgrund ihrer umfassenden, guten Ausbildung geschätzte Fachleute waren, andererseits die Reform zur Internationalisierung der Abschlüsse hätte beitragen sollen.

Um auch in acht Semestern Ausbildungszeit einen annähernd adäquaten Kenntnisstand vermitteln zu können, bräuchten die Hochschulen eine deutlich bessere Ausstattung an Equipment, Lehrmaterialien und Betreuung. Die dafür notwendigen finanziellen Mittel hat das Land bislang nicht aufgebracht.

Neben der kurzfristig dringend erforderlichen, verbindlichen Festschreibung einer mindestens achtsemestrigen Ausbildung für Architekten, ist also mittelfristige Anpassung an den EU-Standard von zehn Semestern nötig, um im internationalen Vergleich bestehen zu können. Nur so haben die Architektur-Absolventen aus Rheinland-Pfalz eine Zukunft.

Quelle: Pressemeldung Architektenkammer Rheinland-Pfalz

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