Neue Tarifstruktur und Bedingungsverbesserungen Wohngebäudeversicherung
Der neue Wohngebäudetarif: einfach zu berechnen - leicht zu erklären
Am 13.10.2008 hat die InterRisk ihren Vertriebspartnern den neuen Wohngebäudetarif vorgestellt. Ein wesentlicher Kernpunkt des neuen Tarifes ist der Wegfall der Berechnungsgrundlage auf Basis des Versicherungswertes 1914. Für die Festsetzung der Prämie wird nun die m²-Zahl der Wohn-/Nutzfläche, die Risikoanschrift, das Gebäudealter sowie die Ausstattung zugrunde gelegt. Somit ist die Prämienkalkulation wesentlich einfacher und verständlicher, da hiermit auch sämtliche Zusatz-Fragebögen entfallen. Lokalen Risikowahrscheinlichkeiten für Leitungswasser- und Sturmschäden werden mit dem neuen Tarif ebenfalls Rechnung getragen.
Der neue Tarif ermöglicht auch die Zeichnung von Gebäuden, die älter als 30 Jahre sind.
Wochenend- und Ferienhäuser sowie Gebäude mit "weicher Bedachung" sind ebenfalls ab sofort versicherbar. Der Schadenfreiheitsrabatt in Höhe von 25 % bei Nachweis einer seit 5 Jahren schadenfreien Vorversicherung wird auch für die Elementar- und Glaspauschalversicherung gewährt.
In den Haftpflichtsparten des Wohngebäudetarifs gelten die Deckungssummen jetzt pauschal für Personen-, Sach- und auch Vermögensschäden.
Bei Einschluss einer Elementarversicherung erfolgt die Prämienermittlung zukünftig auf der Basis von ZÜRS-Zonen, die bisher angewandte Ausschlussklausel bei Vorschäden entfällt.
Insgesamt 79 Bedingungsverbesserungen
Für den neuen Wohngebäudetarif wurden die bisherigen Bedingungen zur Wohngebäudeversicherung komplett überarbeitet. Mit insgesamt 79 Verbesserungen bei den angebotenen Wohngebäudekonzepten L, XL und XXL wird dem Sicherheitsbedürfnis der Kunden nach sinnvollen und leistungsstarken Bedingungen Rechnung getragen.
So sind beispielsweise im XXL-Konzept Sturmschäden zukünftig ohne Mindestwindstärke mitversichert. Für Schäden durch eindringende Niederschläge besteht Versicherungsschutz bis 2.500 EUR, außen am Gebäude angebrachte Sachen sind ab sofort bis 1.000 EUR gegen Diebstahl versichert. Dekontaminierungskosten sind innerhalb des XL-Konzeptes bis 100.000 EUR versichert, innerhalb des XXL-Konzeptes sogar in unbegrenzter Höhe. Bei Schäden durch grobe Fahrlässigkeit leistet die InterRisk nach dem XXL-Konzept in unbegrenzter Höhe und nach dem XL-Konzept bis 5.000 EUR.
Wer seine XXL-Wohngebäudeversicherung nach dem Wohngebäudetarif mit einer Unfallversicherung nach dem XXL- oder i-MAX-Tarif in einer Police bündelt, hat auch bei der Wohngebäudeversicherung bis zu 2 Jahre Anspruch auf beitragsfreie Weiterführung seines Vertrages im Falle einer Arbeitslosigkeit.
Quelle: Pressemeldung InterRisk Versicherungs-AG
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