Oberlandesgericht hebt Urteil auf - Hoffnung für Domizil Bau-Geschädigte

15.04.2004 | Bremen
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in einem jüngst verkündeten Urteil vom 01.04.2004 (19 U 162/02) das erstinstanzlich zu Ungunsten der Anlegerin ergangene Urteil des Landgericht Freiburg aufgehoben.

In der Berufung wurde die Klage der Commerzbank AG abgewiesen und der Widerklage der Anlegerin stattgegeben. Diese hatte sich an einem GVV-Fonds Nr. 15 beteiligt. Bei den GVV-Fonds handelt es sich um Anfang der 90-iger Jahre aufgelegte außenfinanzierte Immobilienfonds. Initiator war der inzwischen wegen Anlagebetruges verurteilte Wolfgang Grubmüller. Die Fondsbeteiligungen wurden von Haustürwerbern vorrangig vermögenslosen Geringverdienern im Paket mit einer Kreditfinanzierung angedient.

Aufgrund der ehrlichen und ausführlichen Zeugenaussage des Vermittlers ging der Senat im vorliegenden Fall im Verhältnis zur Bank nicht von einem unbeteiligten Dritten aus und bestätigte, dass die Beklagte ihre auf Abschluss des Darlehensvertrages gerichtete Willenserklärung wirksam nach dem Haustürwiderrufsgesetz widerrufen hatte. Folge war, dass keine Verpflichtung zur Darlehensrückzahlung bestand und sie ihre an die Bank erbrachten Zinsleistungen u.a. zurückfordern konnte. "Domizil Bau-Geschädigte haben vor Gericht gute Chancen, aus ihren ruinösen Darlehensverträgen freizukommen", so Dr. Ausborn von Hahn, Reinermann & Partner Rechtsanwälte (HRP), "wenn es gelingt, die enge Verbindung zwischen Bank und Vertrieb im Einzelfall darzulegen."

Quelle: Pressemeldung Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft

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