Unwetter- und Sturmschäden - Richtig versichert im Schadensfall
Stürme und Unwetter verursachten in den vergangenen Jahren Millionenschäden.
Registrierten Metereologen früher nur selten ein Unwetter oder einen Sturm, so vergeht heute kaum noch ein Jahr ohne folgenschwere Kapriolen der Natur. Jüngstes Beispiel ist das gestrige Unwetter oder der Orkan Kyrill, der am 18. Januar auch über Deutschland wütete: Es entstanden Sachschäden in Milliardenhöhe, viele Verletzte und Tote gab es zu beklagen. Die Sachschäden des gestrigen Unwetters kann man noch nicht beziffern. Es gab aber alleine in NRW 2 Tote.
Wenn so ein Unwetter sich gelegt hat, kann es für diejenigen, die nicht vorgesorgt haben, schnell teuer werden. Wer dann jedoch eine Hausrat- und ggf. eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen hat, ist gut abgesichert.
Welche Versicherung greift ...
... bei Schäden am Haus?
Gebäudeschäden, die z. B. durch umgefallene Bäume oder gekippte Masten entstanden sind, werden von der Wohngebäudeversicherung ersetzt. Auch Folgeschäden sind darüber abgedeckt - wenn der Sturm zum Beispiel das Dach oder Fensterscheiben eingedrückt hat und Regen oder Hagel weitere Schäden am Gebäude verursachen.
... bei Beschädigung der Einrichtung?
Sturmschäden an der Wohnungseinrichtung ersetzt die Hausratversicherung. Auch hier sind Folgeschäden mitversichert. Eine Glasversicherung ersetzt - ursachenunabhängig - generell alle Bruchschäden an Glasdächern, Fenster- und Türscheiben; auch die Kosten für eine erforderliche Notverglasung werden ersetzt.
Einen Schutz vor den finanziellen Folgen durch Überschwemmung, Hochwasser, Erdbeben, Schneedruck oder Lawinen bietet die erweiterte Elementarschadenversicherung. Viele Versicherer bieten diese Absicherungsmöglichkeit als Ergänzung in der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung an.
Was tun im Schadensfall?
Der Experte Hermann-Josef Coenen der Barmenia Versicherungen rät: "Generell gilt, Umfang und Qualität des Hausrats möglichst durch Fotos und Listen zu dokumentieren. Dies kann im Schadenfall eine große Hilfe sein. Unmittelbar nach dem Schadenfall sollten Sie alle beschädigten oder zerstörten Gegenstände genau auflisten. Halten Sie einen Schaden auch mit detaillierten Fotos fest. Auf jeden Fall sollten Sie sich schnellstmöglich mit Ihrem Versicherer in Verbindung setzen, um den Schaden zu melden. Er wird Ihnen nützliche Tipps geben, wie Sie sich weiter verhalten sollten."
Solch besondere Ereignisse wie die Orkane Lothar (1999), Jeanette (2002) und Kyrill (2007) führen uns vor Augen, dass eine Versicherung kein abstraktes Gut ist, sondern als bedarfsgerechter und leistungsstarker Partner in Notsituationen
Quelle: Pressemeldung Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG
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