Bauhelfer-Unfallversicherung: Wichtiger Schutz für Bauhelfer

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Keine Frage: Unfallversicherungen sind sehr wichtig – auch für Bauhelfer! Wenn aus einem Freundschaftsdienst ein lebensbedrohlicher Unfall wird, ist nicht nur die Freude an einem gemeinsamen Bauvorhaben zerstört – auch die finanzielle Basis des Bauherren könnte dauerhaft gefährdet sein.

Um Risiken abzudecken und bei Folgen abgesichert zu sein, die bei der Mithilfe von Freunden und Verwandten auf einer privaten Baustelle zu Schäden führen können, ist eine sogenannte Bauhelfer-Unfallversicherung nötig.

Bauhelfer-Unfallversicherung: Private Versicherung für Freunde, die Hilfe bei Bauarbeiten leisten

Mit dieser privaten Versicherung sind der Bauherr und seine Familienangehörigen versichert, wenn sie selbst beim Bau tätig werden. Denkbar ist hier beispielsweise eine lebenslange Rente oder eine hohe Einmalzahlung zur Abfindung aller Ansprüche.

Für eine solche Bauhelfer-Unfallversicherung ist die Zahl der Helfer auf der Baustelle anzugeben um den Beitrag zu berechnen, die höchstens zur gleichen Zeit arbeiten.

Vor dem Gesetz sind alle Personen, die in arbeitnehmerähnlicher Form zu den Eigenbauarbeiten herangezogen werden, gegen Arbeitsunfälle versichert. Damit sind auch mithelfende Familienangehörige, Verwandte, Bekannte, Nachbarn und Kollegen am Haus gemeint.

Video: Was macht die gesetzliche Unfallversicherung?

Achtung bei Gefälligkeitsleistungen am Bau

Problematisch wird es hingegen bei sogenannten Gefälligkeitsleistungen – hier ist der Versicherungsschutz ausgenommen, wenn die dort tätigen Personen gelten nicht als „arbeitnehmerähnlich“. Beispielsweise ist ein Angehöriger nicht arbeitnehmerähnlich tätig, wenn er dem Bauherren kurz beim Abladen von Baumaterial hilft.

Erst wenn diese Tätigkeit über mehrere Tage ausgeführt wird, liegt eine versicherte Tätigkeit vor. Eine private Bauhelfer-Unfallversicherung macht also in jedem Fall Sinn – nicht zuletzt, weil selbst wenn der Bauherr die Bauhelfer bei der Bau-Berufsgenossenschaft anmeldet, der Versicherungsschutz nicht ausreichend ist: Unfälle mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von weniger als 20 Prozent sind nicht abgedeckt.

Die meisten privaten Versicherungen tragen den Schaden jedoch schon ab einer Erwerbsfähigkeit von einem Prozent.

Weitere Informationen über die Bauhelfer-Unfallversicherung und Kontakt finden Sie auf der Homepage der BG Bau (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft).


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Über den Autor

Hans-Jürgen Schwarzer (Link Google+) leitet die Online-Agentur schwarzer.de software + internet gmbh. Als Unternehmer und Verleger in Personalunion wie auch als leidenschaftlicher Blogger gehört er zu den Hauptautoren von startup-report.de. Innerhalb seiner breiten Palette an Themen liegen dem Mainzer Lokalpatriot dabei vermeintlich „schräge“ Ideen oder technische Novitäten besonders am Herzen.

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