Die Verwaltervergütung in WEG: Berechnung des Honorars

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Bei der Feststellung der Verwaltervergütung geht es darum, den qualifizierten Service einer komplexen Verwaltung zu kalkulieren. Abhängig von der Zusammensetzung der Hausverwaltung und von den Anforderungen sollte man sicherstellen, dass diese umfassenden Aufgaben entsprechend honoriert werden.

Informationen zur Verwaltervergütung in WEG

Ebenso wie bei anderen Dienstleistungen ist eine entsprechende Vergütung dafür zu berechnen. Die Höhe dieses Entgelts richtet sich nach der Leistungsqualität sowie nach dem Umfang der Arbeiten. Manchmal kann es hilfreich sein, einen Preisvergleich von unterschiedlichen Anbietern für die Verwaltung zu machen.

Anschließend setzen sich die Eigentümer zusammen, um eine Entscheidung abzustimmen. Der Preis alleine ist jedoch nicht das einzige Kriterium, das bei der Auswahl der Hausverwaltung eine Rolle spielt. Auch der Umfang des Leistungspakets ist zu berücksichtigen. Natürlich müssen auch Daten wie die Größe der Anlage und die Menge der Wohneinheiten mit einbezogen werden, um die Verwaltervergütung in WEG berechnen zu können. Eine Übersicht und spezielle Details zur Vergütungsstruktur der Verwalter sind im DDIV-Branchenbarometer zu finden.

Die Eigentümer einer Hausgemeinschaft wählen den Verwalter aus und vereinbaren mit ihm das Honorar

Die Eigentümer einer Hausgemeinschaft wählen den Verwalter aus und vereinbaren mit ihm das Honorar (#02)

 

Das Verwalterhonorar

sowie die Aufgaben, die zu erledigen sind. Zwischen diesen beiden Parteien ist ein freies Aushandeln der Vertragsdetails möglich, es sei denn, es gibt von der Seite des Bauträgers bereits eine vertragliche Regelung.

Wenn eine Vergütungspflicht abgestimmt wurde, ohne dass dabei die Höhe des Honorars konkret aufgeführt ist, so ist nach § 612 BGB die übliche Entlohnung fällig. Auch die zweite Berechnungsverordnung kann als Grundlage verwendet werden, auch wenn diese zumeist bei Wohnraum mit öffentlicher Förderung gilt. Hier werden für die Verwaltung von Wohneigentum 334 € pro Jahr angesetzt bzs.27,83 € pro Einheit.

Wichtige Details zur Kalkulation der Beiträge

Bei der Verwaltervergütung in WEG geht es vorwiegend um das gemeinschaftliche Eigentum und das in diesem Zusammenhang stehende Vermögen. Im Wohnungseigentumsgesetz werden unter anderem die Grundleistungen festgehalten, die im Vertrag des Verwalters im Detail definiert werden. Zu den speziellen Aufgaben der Verwaltung können auch außerordentliche Versammlungen oder Betreuungstätigkeiten bei Sanierungen gehören.

Für solche Leistungen gibt es im Allgemeinen ein gesondertes Honorar. Die monatliche pauschale Vergütung der Hausverwaltung liegt durchschnittlich zwischen 16 und 30 € netto für jede Wohneinheit.

Ein fachkundiger Verwalter wird mit vielfältigen Aktionen betraut.

Ein fachkundiger Verwalter wird mit vielfältigen Aktionen betraut. (#01)

 

Freies Aushandeln der Verwaltervergütung in WEG

In den verschiedenen Regionen lässt sich das Verwalterhonorar oft frei aushandeln. Bei der Grundpauschale orientiert sich die Vergütung nach der Anzahl der Einheiten und der gesamten Anlagengröße. Auch der Wartungsbedarf der technischen Ausstattung und die Zusammensetzung der gemeinschaftlichen Einrichtungen wirken sich auf die Verwaltervergütung aus.

Wenn eine Instandsetzung fällig ist oder wenn das Verwaltungsbüro rationalisiert werden soll, so kann eine Anpassung des Honorars stattfinden. Allerdings sollten die Verwalter die Beiträge nicht zu hoch ansetzen, um mit der Konkurrenz mithalten zu können. Spezielle Aufgaben wie die Buchführung sind außerdem durch die pauschale Vergütung der Hausverwaltung abgegolten.

Die Pauschalen liegen in großen Wohnanlagen bei beispielsweise 12,50 €, während sie bei Kleingemeinschaften bis zu 25 € im Monat betragen kann. Wenn es sich um gewerblich genutzte Räumlichkeiten bzw. Einheiten handelt, so kann dieser Ansatz ggf. noch höher liegen. Der Durchschnitt wird mit rund 16 € kalkuliert und bezieht sich auf mittelgroße Gemeinschaftsanlagen.

Bei Garagen und Stellplätzen liegt der Verwalteraufwand zwischen 1,50 und 3 €. Allerdings gibt es nicht für jede Gemeinschaftsimmobilie ein separat vereinbartes Honorar für die Garagen- bzw. Stellplatzverwaltung.

Wenn eine Wohnung vom Eigentümer nicht selbst bewohnt sondern vermietet wird, so kann die Gemeinschaft beschließen, die Verwaltervergütung in WEG zu erhöhen. Hier gilt der Mehrheitsbeschluss. Es wird davon ausgegangen, dass durch die vermietete Wohnung ein Mehraufwand für den Verwalter entsteht, der deshalb ein höheres Honorar erhält.


Bildnachweis:©Fotolia-Titelbild:magele-picture-#01: magele-picture-#02:Tiberius Gracchus

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