Guthaben bei Stromabrechnung: Wann bekomme ich mein Guthaben überwiesen?

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Guthaben bei der letzten Stromabrechnung dürfen Stromanbieter nicht einbehalten. Auch eine Verrechnung mit künftigen Abschlägen ist unzulässig. Eine Übersicht über die Rechte der Kunden.

Guthaben bei Stromabrechnung: Hintergrund

Jedes Jahr etwa zur gleichen Zeit erwartet sie uns im Briefkasten: die Stromabrechnung. Sie bietet nicht immer einen Grund zur Freude, im Gegenteil: seit 2000 steigt der Strompreis kontinuierlich. Die Folge sind häufige Nachzahlungen, obwohl der Verbrauch weitestgehend gleich geblieben ist. Doch auch ein Guthaben bei der Stromabrechnung ist möglich.

Zur Erklärung: viele von uns zahlen einen festen monatlichen Abschlag an den Stromanbieter. Nicht unüblich sind zudem Abschlagszahlungen alle zwei Monate oder vierteljährlich.

Der Abschlag setzt sich generell aus zwei Kostenfaktoren zusammen:

  • dem Strompreis des Anbieters
  • dem individuellen Verbrauch des Kunden

Wenn zum Jahresanfang (oder am Jahresende, jeder Anbieter handhabt es anders) die Rechnung für den im letzten Jahr verbrauchten Strom kommt, kann eine Nachzahlung drohen. Dann wurde mehr Strom verbraucht als über den Abschlag im Voraus bezahlt. Aber auch ein Guthaben bei der Stromabrechnung ist möglich, dann war der erwartete Verbrauch geringer. In diesen Fällen gibt es eine Rückerstattung vom Lieferanten. Wichtig: die Verbraucher haben das Recht, dieses Guthaben sofort überwiesen zu bekommen.

Wenn Guthaben bei der letzten Stromabrechnung oder Gasrechnung übrig bleibt, dann dürfen Anbieter den Betrag nicht einfach einbehalten. (#01)

Wenn Guthaben bei der letzten Stromabrechnung oder Gasrechnung übrig bleibt, dann dürfen Anbieter den Betrag nicht einfach einbehalten. (#01)

 

Der Fall dahinter: Klage gegen ExtraEnergie

Wenn Guthaben bei der letzten Stromabrechnung oder Gasrechnung übrig bleibt, dann dürfen Anbieter den Betrag nicht einfach einbehalten. Der Stromanbieter muss den Betrag umgehend erstatten. So entschied das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf Ende 2014. Vorausgegangen war dem Urteil eine Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen den Energieversorger ExtraEnergie.

Grund der Klage: der Versorger überwies seinen Kunden das Guthaben nicht zurück, sondern verrechnete es erst nach und nach – mit den darauf folgenden monatlichen Abschlägen. Für die Richter ist dies eine rechtswidrige, unzulässige Abrechnungspraxis. Laut Urteile müsse das Guthaben bei der Stromabrechnung „unverzüglich und vollständig ausgezahlt“ werden.

Der im nordrhein-westfälischen Neuss ansässige Energiekonzern argumentierte, dass das Guthaben aufgrund des gewährten Bonus zustande komme. Und nicht aus überzahlten Abschlägen. Für das OLG Düsseldorf kein Grund, das Guthaben bei der Stromabrechnung nicht sofort auszuzahlen. Es müsse umgehend überwiesen werden, egal ob es aus dem gewährten Bonus (z.B. dem Willkommensbonus für Neukunden) resultiert oder weil gezahlte Abschläge nicht mit dem tatsächlichen Verbrauch übereinstimmen. Eine Revision wurde ausgeschlossen, das Urteil war endgültig.

Video: Der Kampf gegen eine unberechtigte Stromrechnung | Marktcheck SWR

Urteil betrifft nicht nur Guthaben bei Stromabrechnung

Das Urteil des OLG Düsseldorf hatte auch noch Einfluss auf einen anderen Bereich: nämlich darauf, wie Energieunternehmen die monatlichen Abschläge ihrer Verbraucher berechnen. In einigen Fällen hatte ExtraEnergie (zu dem u.a. die Marke PrioStrom gehört), die neuen monatlichen Abschläge einfach unverändert beibehalten – obwohl im letzten Abrechnungszeitraum deutlich weniger Strom verbraucht wurde. Auch dagegen klagte die Verbraucherzentrale, mit Erfolg: Stromanbieter wie ExtraEnergie, dürfen sich bei der Berechnung der künftigen monatlichen Abschläge nur an einem orientieren: am Vorjahresverbrauch.

Wenn der Energieversorger trotz geringerem Verbrauch einfach die Abschläge des Vorjahres übernimmt, rät die Verbraucherzentrale NRW dazu, sofort eine nachträgliche Anpassung zu fordern. Und auch bei Neukunden, wenn also kein Vergleichswert zum Vorjahr beim betreffenden Anbieter vorliegt, muss die Höhe des Abschlags angemessen sein. Das heißt: er muss sich am „mutmaßlichen Verbrauch“ des Kunden orientieren. Setzt ein Stromanbieter von Beginn an die Abschläge unverhältnismäßig hoch an, dann sind das versteckte Vorauszahlungen. Diese sind, laut OLG Düsseldorf, unzulässig.

Video: Vorsicht bei Abzocke von Stromanbietern

Guthaben bei Stromabrechnung: Sofort einfordern

Die Klage war also aus Verbrauchersicht ein voller Erfolg, gleich in mehrerer Hinsicht. Anbieter müssen sich am Vorjahresverbrauch orientieren und auch versteckte Vorauszahlungen sind rechtswidrig. Ausgangspunkt und letztlicher Hauptgrund für die Klage war das einbehaltene Guthaben. Auch hier entschieden die Richter zugunsten der Verbraucher.

Was aber macht man, wenn sich der Energieversorger weigert, das Guthaben zeitnah zu erstatten? Grundsätzlich rät die Verbraucherzentrale dazu, das Unternehmen sofort schriftlich zur Zahlung aufzufordern. Oder zu verlangen, das Guthaben allerspätestens mit der kommenden Abschlagszahlung zu verrechnen. Geht aus der nächsten Rechnung hervor, dass das Guthaben höher ist als der Abschlag, muss der Versorger die Differenz auszahlen. Und zwar spätestens wenn der nächste Abschlag fällig wird. Stellt sich der Energielieferant quer, empfiehlt die Verbraucherzentrale NRW, umgehend den Stromvertrag zu kündigen. Ohne Einhalten einer Frist.

Verbraucherzentrale rät, Abschlag selbst zu berechnen

Nicht nur dann, wenn das Guthaben der letzten Stromabrechnung einbehalten wird, sollten Verbraucher überlegen zu kündigen. Zum fristlosen Kündigen rät die Verbraucherzentrale auch, wenn die Energieversorger sich weigern, eine gerechtfertigte Anpassung der Abschläge vorzunehmen. Deshalb ist es wichtig, die künftigen, vom Stromanbieter festgelegten Abschläge, genau zu prüfen. Und gegebenenfalls den zu erwartenden Abschlag einfach selber zu berechnen. Das hilft bei der Argumentation, wieso eine Anpassung gerechtfertigt ist. Und so wird er berechnet:

Zuerst sucht man sich auf der Rechnung vom letzten Jahr den bisherigen Verbrauch. Diesen Wert mit dem aktuellen Arbeitspreis (dieser setzt sich u.a. aus Netzentgelten, staatlichen Steuern und Abgaben zusammen) multiplizieren. Anschließen den Grundpreis dazu addieren. Das Ergebnis durch zwölf teilen und was am Ende herauskommt, das entspricht der exakten Höhe des neuen Abschlags. Es ist nicht zulässig, den Jahresbetrag lediglich durch elf Monate zu teilen. Die Verbraucher würden so jeden Monat zu einem Teil in Vorleistung gehen. Deshalb sollte darauf bestanden werden, bei der korrekten Berechnung durch zwölf zu teilen.

Video: Stromverbrauch messen und Kosten selbst berechnen (Energiekostenmessgerät)

Stromabrechnung: Inhalt und Prüfung

Um künftigen Problemen mit seinem Versorger bei den Themen „Guthaben“ sowie „Abschläge“ einen Riegel vorzuschieben, sollte man den Inhalt und die genaue Bedeutung der Stromabrechnung kennen. Die Jahresstromabrechnung gibt Aufschluss über den tatsächlich verbrauchten Strom. Und damit, ob sich die Kunden unter dem Strich über ein Guthaben freuen können oder ob eine Nachzahlung zu leisten ist. Vom teils mächtigen Umfang der jährlichen Stromabrechnung sollten sich Verbraucher nicht abschrecken lassen. In aller Regel hat sie mehrere Seiten und setzt sich aus unterschiedlichen inhaltlichen Teilen zusammen.

Die für die Verbraucher zwei wichtigsten Werte sind:

  • die Stromkennzeichnung des Anbieters (der sog. Strommix, also welchen Tarif und welche Art von Strom man gewählt hat)
  • der genaue Verbrauch für das letzte Jahr

Es ist wichtig, die Stromabrechnung immer genau zu checken, um bei möglichen Auffälligkeiten sofort reagieren zu können. Um Unregelmäßigkeiten zu erkennen, hilft der Vergleich mit der Rechnung vom Vorjahr. Wenn sich der Verbrauchswert der beiden Rechnungen nun erheblich unterscheidet, kann das unterschiedliche Gründe haben.

Stromverbrauch zu hoch: daran kann’s liegen

Unterscheidet sich die Zahl massiv vom vorherigen Jahr, so sollten Kunden als aller erstes den Zählerstand in der Rechnung mit dem tatsächlichen Zählerstand vergleichen bzw. dem, der an die Versorger gemeldet wurde. Denn manche Lieferanten schätzen Zählerstände über Jahre. Dies kann zur Folge haben, dass sich – bei zu niedriger Schätzung – noch nicht abgerechnete Verbrauchsmengen in einen späteren Abrechnungszeitraum verlagern. Darüber hinaus kann aber auch eine falsche Elektroinstallation der Grund für den hohen Verbrauch sein. So können z.B. beim Verlegen der Leitungen Fehler passiert sein und so den Stromverbrauch erhöhen. Auch ungenutzte Stromkabel treiben den Zählerstand mitunter nach oben.

Weitere mögliche Ursachen: ältere, stromfressende Elektrogeräte, ein vereistes Kühlfach (das Eis erschwert die Kühlung, das Gerät braucht deshalb mehr Strom) oder verkalkte Boiler (aufgrund der Kalkablagerungen braucht der Boiler mehr Energie). Auch der Stromzähler kann defekt sein, wobei dies zugegegenermaßen relativ selten vorkommt.


Bildnachweis:©Shutterstock-Titelbild: Lisa S. #01:SpeedKingz

2 Kommentare

  1. SEHR GEEHRTES YELLO TEAM
    LEIDER HABE ICH HEUTE EINE MAHNUNG MIT VOLLSTRECKUNGS BESCHEID VOM CREDITREFORM BEKOMMEN AUS STUTTGART ICH WOHNE IN BERLIN WEDDING DA ICH FRÜHER AM ***WEG 5 ERDGESCHOSS LINKS IN BERLIN 13409 ECKE ***STRASSE GEWOHNT HABE UND BESTÄTIGT BEKOMMEN HABE DAS ALLES BEZAHLT IST.

    ICH WAR EBENFALLS IN BERLIN WOHNHAFT, FRAGE ICH MICH HÖFFLICH WARUM SIE MICH NOCH ANMAHNEN.

    BITTE KONTROLLIEREN SIE DAS NOCHMAL UND SENDEN SIE MIR BITTE ZU DAS ALLES BEZAHLT IST DIE RECHNUNG MÜSSTE AUS DEM JAHR 2009-2009 KOMMEN SEITDEM SCHREIBEN SIE MICH AN SIE HABEN MIR BEREITS SCHRIFTLICH MITGETEILT DAS DIESES KONTO NICHT BESTEHT BITTE SHREIBEN SIE MIR DS NOCHMAL DENN CREDITREFORM HAT WOHLKEINE NACHRICHT BEKOMMEN DAS SIE DEN AUFTRAGZURÜCK GEZOGEN HABEN

    • Birgit Lorz am

      Hallo liebe Ines,

      leider hast du dich zu uns hier verlaufen. Wir haben nur einen Beitrag über das Thema „Guthaben bei Stromabrechnung: Wann bekomme ich mein Guthaben überwiesen?“ geschrieben. Für weitere Fragen musst du dich an den Absender des Schreibens wenden.

      Ich wünsche dir viel Glück.

      Birgit

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