Papierbrikettpresse: Bundesverband Brennholz warnt!

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Da hat es die Papierbrikettpresse gerade geschafft, salonfähig zu werden, da bekommt sie einen Dämpfer – und das ausgerechnet vom Bundesverband Brennholz! Aber was ist dran am Gerücht?

Steht die Papierbrikettpresse schon wieder im Abseits?

„Die Papierbrikettpresse lässt Ihre alten Zeitungen wieder zum wertvollen Rohstoff werden!“ – diese Versprechung so mancher Werbeplakate ist der Traum eines jeden sparsamen Hausbesitzers. Das Senken der immensen Heizkosten gehört zu den größten und wichtigsten Zielen in jedem Jahr für viele Häuslebauer und auch Mieter.

Bereits ab 9,98 Euro lacht uns die „TAS Papierbrikettpresse“ im Internet entgegen. Die edle Ausführung der Papierbrikettpresse QATTRO ist für 39,99 Euro zu haben. Beides sind vergleichsweise geringe Kosten, so dass sich mancher flinke Denker und aufs Sparen angewiesene Hausherr sagt: „Die hol‘ ich mir!“. Papier ist schließlich reichlichst vorhanden und bei Papier handelt es sich zudem um einen erstklassigen Brennstoff.

Der Bundesverband Brennholz warnt vor der Papierbrikett-Presse

Was die wenigsten kennen, das ist die erste Bundes-Immissionsschutzverordnung ( 1. BImSchV ). Die 1. BImSchV regelt, was zulässig ist und was nicht. Sie regelt vor allem aber auch die Zulässigkeit der Verbrennung von Altpapier. Über die Zulässigkeit der Verbrennung von Altpapier entscheidet eine Behörde: das Ordnungsamt, das sich auf die 1. BImSchV stützt. Wenn ein Verkaufsprospekt also vollmundig verkündet, dass Sie künftig jede Menge Heizkosten werden sparen können, weil Sie auf die günstigen Papierbriketts setzen, dann ist diese Aussage mit Vorsicht zu genießen. Erst wenn das Ordnungsamt hierzu seinen Segen gibt, hat die Sache Bestand.

„Alles wird teurer, doch Sie heizen praktisch kostenlos“

Ist der Anbieter der Papierbrikettpresse seriös, dann weist er zumindest im Verkaufsprospekt darauf hin. „Bitte erfragen Sie beim Ordnungsamt, ob das Verbrennen von Altpapierbriketts auch bei Ihnen gestattet ist.“ steht in diesem Fall meist klein gedruckt am Rande des Prospekts. Wichtig für Sie: prüfen Sie die Zulässigkeit des Verbrennens von Altpapierbriketts vor dem Kauf der Presse.

Kleine und mittlere Feuerungsanlagen

Die 1. BImSchV selbst gibt bereits klare Hinweise, die Sie bedenken sollten. Es geht um die sogenannten kleinen und mittleren Feuerungsanlagen, die in der 1. BImSchV beschrieben werden.

Zu den kleinen und mittleren Feuerungsanlagen zählen unter anderem:

  • Einzelfeuerungen
  • Kamine
  • Kaminöfen
  • Zentrale Feuerungen

wenn deren Nennleistung unter 1.000 kw Nennleistung liegt. Handelt es sich bei dem Brenner Ihrer Heizung um eine solche kleine oder mittlere Feuerungsanlage im Sinne der 1. BImSchV, dann ist dort das Verbrennen von Altpapierbriketts generell verboten. Davon wird sicher nichts im Verkaufsprospekt gestanden haben. Allerdings ist der Hersteller auch nicht verpflichtet, hierauf hinzuweisen. Letztlich stehen Sie als Hausherr hier in der Pflicht, sich über die Rechtmäßigkeit Ihres Vorhabens und Tuns zu informieren. Natürlich erweckt der Verkaufsprospekt den Eindruck, dass eine Rechtmäßigkeit beim Verbrennen von Altpapier generell gegeben ist. Weit gefehlt wie man sieht, denn Papier darf nur in genehmigungspflichtigen Anlagen verbrannt werden.

Ist die Papierbrikettpresse illegal?

Die Papierbrikettpresse ist nicht illegal. Man fragt sich aber, wozu sie angeboten wird, wenn die Benutzung der mit ihrer Hilfe hergestellten Produkte – der Papierbriketts – nicht zulässig ist. Wer es genauer wissen will, dem sei der Paragraph 3 der 1. BImSchV als Lektüre empfohlen. Dort nämlich sind alle zulässigen Brennstoffe für Feuerungsanlagen im Einzelnen aufgeführt.

Hier ein Auszug:

  1. Steinkohle, nicht pechgebundene Steinkohlenbriketts, Steinkohlenkoks
  2. Braunkohle, Braunkohle-Briketts, Braunkohlenkoks
  3. Brenntorf und Brenntorf-Presslinge sowie Grill-Holzkohle und Grill-Holzkohlebriketts nach DIN EN 1860 (vom September 2005)
  4. Naturbelassenes stückiges Holz einschl. anhaftender Rinde: Scheitholz, Hackschnitzel, Reisig, Zapfen
  5. Naturbelassenes nicht stückiges Holz: Sägemehl, Späne, Schleifstaub, Rinde
  6. Presslinge aus naturbelassenem Holz: Holzbriketts nach DIN 51731 (Oktober 1996), Holzpellets gemäß DINplus-Zertifizierungsprogramm „Holzpellets zur Verwendung in Kleinfeuerstätten nach DIN 51731-HP 5“, (August 2007), Holzbriketts / Holzpellets aus naturbelassenem Holz mit gleichwertiger Qualität
  7. Gestrichenes, lackiertes oder beschichtetes Holz – auch Reste – jedoch ohne Holzschutzmittel und ohne halogenorganische Verbindungen und Schwermetalle
  8. Sperrholz, Spanplatten, Faserplatten, verleimtes Holz – und Reste: ohne Holzschutzmittel oder halogenorganische Verbindungen oder Schwermetalle
  9. Stroh und ähnliche pflanzliche Stoffe, kein Lebensmittel-Getreide oder daraus geformte Pellets
  10. Leichtes Heizöl (Heizöl EL) nach DIN 51603-1, (August 2008), andere leichte Heizöle mit gleichwertiger Qualität sowie Methanol, Ethanol, naturbelassene Pflanzenöle oder Pflanzenölmethylester
  11. Gase der öffentlichen Gasversorgung, naturbelassenes Erdgas oder Erdölgas mit vergleichbaren Schwefelgehalten sowie Flüssiggas oder Wasserstoff
  12. Klärgas mit Volumengehalt der Schwefelverbindungen bis 1 Promille, angegeben als Schwefel, Biogas aus der Landwirtschaft
  13. Koksofengas, Grubengas, Stahlgas, Hochofengas, Raffineriegas und Synthesegas mit Volumengehalt der Schwefelverbindungen bis 1 Promille

Die Papierbrikettpresse und ihr Konflikt mit der Umwelt

Was man nicht auf den ersten Blick vermuten würde, sind die teils erheblichen Schadstoffemissionen, welche beim Verbrennen von Altpapier – insbesondere dem Zeitungspapier – entstehen können. Die Papierbriketts verbrennen zudem zumeist unvollständig. Bei der Verbrennung entstehen Kohlenmonoxid und sogenannte polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe. Diese führen zu gesundheitlichen Gefährdungen und sorgen in jedem Fall zu einer erheblichen Geruchsbelästigung.

Insbesondere bedrucktes Papier birgt hier Risiken, welche nicht offensichtlich sind. Diese Risiken liegen in der Druckerschwärze verborgen. Schwermetalle in der Druckerschwärze bringen hier die Ökobilanz zum kippen. Blei, Cadmium und Additive für die Druckverarbeitung sind an erster Stelle zu nennen.

Wird das bedruckte Altpapier zu Umweltpapier recycelt, entfalten die Schwermetallverbindungen ihre fatale Wirkung nicht. Das Recyceln ist für diesen Wertstoff die wesentlich sinnvollere Verwendung.

Fazit zur Papierbrikettpresse

Was bleibt ist ein schaler Geschmack. Als Verbraucher fühlt man sich mehr als nur gefoppt.


Bildnachweis: © shutterstock – Titelbild Denis Makarenko

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