Private Videoüberwachung: Das ist erlaubt!

0

Die Angst vor Einbrechern wohnt mit im eigenen Haus und daher entscheiden sich immer mehr Hausbesitzer für die privateVideoüberwachung. Hier gibt es jedoch rechtliche Vorgaben, die eingehalten werden müssen.

Was kann eine private Videoüberwachung bringen

Häuser und auch Wohnungen von Privatpersonen sind das bevorzugte Ziel von Einbrechern. Immerhin passiert in Deutschland alle drei Minuten ein Einbruch. Die Unsicherheit, wenn man das Haus verlässt, ist groß.

Sind alle Türen verschlossen? Aber selbst das hält Einbrecher nur selten davon ab, in das Haus zu kommen. Anonyme Interviews mit Einbrechern haben ergeben, dass wirklich abschreckend lediglich ein Hund oder eine Alarmanlage und eine Kamera wirken. Bei Häusern, die auf diese Weise gesichert sind, wird sich mehrmals überlegt, ob ein Einbruch überhaupt lohnenswert ist.

Die private Videoüberwachung wird daher mehr und mehr zu einem Thema, mit dem sich Hausbesitzer beschäftigen. Sie kann dazu dienen, das Haus auch dann im Blick zu haben, wenn man nicht zu Hause ist. Inzwischen gibt es spezielle Apps, mit denen eine Vernetzung problemlos möglich ist. So einfach wie es klingt, ist die Verwendung einer privaten Videoüberwachung jedoch nicht. Hier gibt es einige wichtige Punkte, die beachtet werden müssen.

Gerade aus rechtlicher Sicht ist es teilweise schwierig, diese Aufnahmen zu machen und sie auch zu verwenden, falls es tatsächlich zu einem Einbruch kommt, wenn sich nicht an die rechtlichen Vorgaben gehalten wurde.

Die private Videoüberwachung wird daher mehr und mehr zu einem Thema, mit dem sich Hausbesitzer beschäftigen. Sie kann dazu dienen, das Haus auch dann im Blick zu haben, wenn man nicht zu Hause ist. (#01)

Die private Videoüberwachung wird daher mehr und mehr zu einem Thema, mit dem sich Hausbesitzer beschäftigen. Sie kann dazu dienen, das Haus auch dann im Blick zu haben, wenn man nicht zu Hause ist. (#01)

 

Der Einsatz der privaten Videoüberwachung und deren Voraussetzungen

Wer ein Einfamilienhaus oder ein Grundstück besitzt, der darf dort auch eine Überwachungskamera anbringen. Es ist das persönliche Eigentum. So darf vorsorglich mit einer Kamera für mehr Sicherheit gesorgt werden. Es ist erlaubt, die Aufnahmen der Kamera als Beweise zu verwenden, wenn ein Einbruch oder eine Sachbeschädigung am Haus stattgefunden haben. Dabei ist allerdings zu beachten, dass diese Kamera ausschließlich das eigene Grundstück überwachen darf.

Es ist nicht erlaubt, Teile oder das gesamte Grundstück des Nachbarn mit zu filmen. Gleiches gilt dann, wenn man gemeinsame Zugangswege oder Einfahrten verwendet. Auch diese dürfen nicht überwacht werden. Wer darauf keine Rücksicht nimmt, der verstößt gegen die allgemeinen Persönlichkeitsrechte.

So hat ein Mensch das Recht auf die informationelle Selbstbestimmung. Das bedeutet, dass jede Person nur für sich entscheiden kann, auf welche Weise Handlungen au dem persönlichen Leben aufgenommen oder auch veröffentlich werden. Die Aufzeichnung mit einer Videokamera kann dieses Recht möglicherweise verletzen.

Video: Wann ist Videoüberwachung erlaubt? | Rechtsanwalt Christian Solmecke

Die private Videoüberwachung bei Mehrfamilienhäusern und öffentlichen Wegen

Interessant ist die Frage, ob ein Eigentümer von einem Mehrfamilienhaus ebenfalls eine Kamera anbringen und das Geschehen hier überwachen darf. Die Anbringung einer Kamera an der Eingangstür ist nicht erlaubt. Da damit alle Bewohner beim Ankommen und Verlassen des Hauses gefilmt werden, verstößt das gegen ihre persönlichen Rechte.

Erlaubt ist dies nur dann, wenn alle Bewohner des Hauses ausdrücklich ihr Einverständnis gegeben haben. Dies gilt aber nur für die Bereiche des Hauses, bei denen mehrere Bewohner verkehren. Anders sieht es aus, wenn ein Miteigentümer entscheidet, die Kamera dort anzubringen, wo sie lediglich auf seine Wohnung zeigt.

Auch bei öffentlichen Wegen ist es normalerweise nicht erlaubt, die Kamera darauf zu richten. Denn in diesem Fall werden auch Aufnahmen von den Passanten gemacht. Diese haben ebenfalls das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen es möglich ist, unter Umständen öffentliche Bereiche der privaten Videoüberwachung zu unterziehen. Das ist dann der Fall, wenn das Interesse der Person, die eine Kamera installieren möchte, über die Interessen der Passanten geht. Ein möglicher Grund sind wiederholte Einbrüche oder Sachbeschädigungen am Grundstück oder am Haus oder auch am Auto.

Video: Videoüberwachung – was ist erlaubt? – WISO | ZDF

Welche Vorgaben gibt es für die Anbringung der Kamera?

Es gibt keine rechtliche Vorgabe dafür, ob die Kamera fest installiert wird oder schwenkbar ist. Wer rechtlich auf der sicheren Seite sein möchte, der sollte seine Kamera jedoch fest installieren. In diesem Fall kann es ihm auch nicht passieren, dass die Nachbarn möglicherweise ein Mitfilmen ihrer Bereiche vermuten. Zudem ist es empfehlenswert darauf zu verweisen, dass das Grundstück durch eine private Kamera überwacht wird. Auch dies ist rechtlich nicht festgeschrieben.

Dennoch ist es besser, direkt mit offenen Karten zu spielen und so möglichem Ärger aus dem Weg zu gehen. Ein guter Weg ist es, sich bei der Auswahl und der Anbringung der Videoüberwachung von einem professionellen Anbieter unterstützen zu lassen.

Interessant dürfte die Frage sein, wie es bei einer Attrappe aussieht. Einige Menschen nutzen auch einfach eine Attrappe, um es so wirken zu lassen, als wenn ein Grundstück überwacht wird. Das ist natürlich ebenfalls erlaubt. Aber auch hier ist es wichtig, dass die Kamera nur auf das eigene Haus oder Grundstück gerichtet ist. So gehen Gerichte davon aus, dass die Attrappen den Gedanken hervorrufen, wirklich beobachtet zu werden. Dies erzeugt bei Passanten oder Nachbarn Druck und kann zu einer Verhaltensänderung führen. Damit es nicht soweit kommt, sollten die unechten Kameras ebenso installiert werden, wie die echten Versionen.

So lange man nur seinen persönlichen Grundstücksbereich filmt, gibt es keine rechtlichen Vorgaben, wie lange das Videomaterial gespeichert werden darf. Es kann direkt gelöscht oder auch mehrere Jahre abgespeichert werden. (#02)

So lange man nur seinen persönlichen Grundstücksbereich filmt, gibt es keine rechtlichen Vorgaben, wie lange das Videomaterial gespeichert werden darf. Es kann direkt gelöscht oder auch mehrere Jahre abgespeichert werden. (#02)

 

Die Verwendung der Vorlagen bei einer privaten Videoüberwachung

Es ist passiert und es hat ein Einbruch stattgefunden, durch die Verwendung der Kamera konnte der Einbrecher jedoch gefilmt werden. Das ist natürlich praktisch. Nicht erlaubt ist es allerdings, jetzt damit zu beginnen, die Aufnahmen im Internet zu verbreiten und zu fragen, ob jemand die Person von den Aufnahmen kennt. Auch in diesem Fall wird wieder in die Persönlichkeitsrechte eingegriffen und dies kann deutliche Folgen haben.

So kann der Täter die Person, die Aufnahmen mit ihm verbreitet hat, anzeigen und eine Entfernung sowie Schadenersatz verlangen. Richtig ist es, die Aufnahmen an die Polizei zu geben. Diese wird dann selbst eine Fahndung einleiten und entscheiden, wie weiter vorgegangen wird.

So lange man nur seinen persönlichen Grundstücksbereich filmt, gibt es keine rechtlichen Vorgaben, wie lange das Videomaterial gespeichert werden darf. Es kann direkt gelöscht oder auch mehrere Jahre abgespeichert werden.

 Wer unerlaubt in einem öffentlichen Bereich gefilmt wurde, der kann auf Unterlassung klagen. Das heißt, die Person, die eine private Videoüberwachung nutzt, muss es unterlassen, in diesem Bereich zu filmen. (#03)

Wer unerlaubt in einem öffentlichen Bereich gefilmt wurde, der kann auf Unterlassung klagen. Das heißt, die Person, die eine private Videoüberwachung nutzt, muss es unterlassen, in diesem Bereich zu filmen. (#03)

 

Probleme beim Verstoß gegen die Vorgaben

Wer eine private Videoüberwachung nutzt und sich nicht an die rechtlichen Vorgaben hält, der muss mit empfindlichen Strafen rechnen. So können Personen, die auf einer Aufnahme zu sehen sind, die nicht auf dem privaten Grundstück des Filmenden stattfand, auf Unterlassung klagen und haben möglicherweise das Recht, Schmerzensgeld oder sogar Schadenersatz zu verlangen. Auch die Löschung der Aufnahmen kann gefordert werden.

Der Staat kann im schlimmsten Fall ein Bußgeld verlangen. Zudem kann er fordern, dass die Kamera wieder entfernt wird. Diese Handlungen basieren auf den Rechten der Gefilmten. Wer unerlaubt in einem öffentlichen Bereich gefilmt wurde, der kann auf Unterlassung klagen. Das heißt, die Person, die eine private Videoüberwachung nutzt, muss es unterlassen, in diesem Bereich zu filmen.

Schadenersatz kann dann gefordert werden, wenn beispielsweise für die Unterlassungsklage Kosten entstanden sind. Ebenso hat er möglicherweise den Anspruch auf Schmerzensgeld. Das kommt jedoch darauf an, wie schwer der Eingriff in die Privatsphäre ist. So ist es beispielsweise ein ganz besonders schwerer Eingriff, wenn jemand unbekleidet auf seinem privaten Grundstück gefilmt wird. Weniger schwer ist der Eingriff bei Passanten, die gerade auf dem Gehweg laufen. Die Höhe des Schmerzensgeldes wird jedoch vom Gericht festgelegt.

Allein aus diesen Gründen ist es wichtig, sich vor der privaten Videoüberwachung ausreichend zu informieren, welche Vorgaben es hier gibt und was zu beachten ist. Denn auch dann, wenn der Überwacher nicht wusste, dass er gegen Persönlichkeitsrechte verstößt, kann es sein, dass er Zahlungen tätigen muss.


Bildnachweis:©Shutterstock-Titelbild: Andrey_Popov-#01:Vasin Lee -#02: Sensay -#03: ZynatiszJay

Lassen Sie eine Antwort hier