Wohngebäudeversicherung: Absicherung gegen Feuer

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Wohngebäudeversicherung ein Muss für Eigentümer oder die die es werden wollen. Ohne die Versicherung kein Hauseigentum.

Der Traum von den eigenen vier Wänden

Ein Feuer in den eigenen vier Wänden ist wohl der größte anzunehmende Unfall für Hausbesitzer – doch mit der richtigen Versicherung werden wenigstens die materiellen Schäden entsprechend abgesichert.

Versicherer und Angebote gibt es viele. Nehme ich eine Hausratversicherung, Gebäudeversicherung und/oder Risikolebensversicherung oder doch nur eine der Versicherungen für Wohngebäude?

Die besten Hilfsmittel bietet in einem solchen Fall die private Wohngebäudeversicherung von Häger, Generali oder Signal Iduna – sie versichert für alle Elementarschäden infolge von Unwetter oder Feuer.

Video: Richtig versichert: Schutz fürs Eigenheim – Diese Versicherungen brauchen Sie

Kein Baukredit ohne Police

Beim Bau eines Hauses sollte die Wohngebäudeversicherung frühzeitig in den Blick genommen werden, denn Banken geben normalerweise ohne diese Police keinen Baukredit.

Die Sicherheit erstreckt sich auf das Gebäude selbst, Nebengebäude und Garagen inkl. KFZ. Sogar Gebäudebestandteile wie Türen, Fenster, die sanitären Anlagen, Einbaumöbel und fest verklebter Fußbodenbelag werden im Schadenfall von der Versicherung übernommen.

Übernommen werden Schäden am Haus oder Gebäude, die beispielsweise durch Brand, Hagel, Frost, Blitzschlag, Schäden durch Leitungswasser sowie Sturm entstehen. Auch bei einer vollständigen Zerstörung der Immobilie gibt es keine Risiken, es greift die Wohngebäudeversicherung und zahlt die Instandsetzung oder einen Neubau lt. Vertrag.

Video: Was ist eigentlich eine Wohngebäudeversicherung? Versicherungskammer Bayern

Vergleich der Versicherungen lohnt sich

Bei der Wohngebäudeversicherung steckt der Teufel für den Kunden allerdings im Detail, da hilft der Vergleich. Bei Sturmschäden kommt die Versicherung erst ab einer Windstärke acht mit einer Geschwindigkeit von 61 Kilometern pro Stunde auf. Und der Versicherte muss der Gebäudeversicherung für einen Versicherungsschutz die tatsächliche Geschwindigkeit nachweisen.

Bei einem Feuer kann ein Hausbesitzer auch zu Schadenersatz verpflichtet werden, wenn das Feuer auf ein Nachbarhaus übergreift – aufgrund des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruches ist er auch dann zum Schadenersatz verpflichtet, wenn ihm kein Verschulden nachgewiesen werden kann und das kann trotz Schutz kosten.

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Über den Autor

Hans-Jürgen Schwarzer (Link Google+) leitet die Online-Agentur schwarzer.de software + internet gmbh. Als Unternehmer und Verleger in Personalunion wie auch als leidenschaftlicher Blogger gehört er zu den Hauptautoren von startup-report.de. Innerhalb seiner breiten Palette an Themen liegen dem Mainzer Lokalpatriot dabei vermeintlich „schräge“ Ideen oder technische Novitäten besonders am Herzen.

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