Eine repräsentative Studie von Civey im Auftrag der DEVK zeigt, dass die Mehrheit der Deutschen einen verpflichtenden Schutz gegen Elementarschäden in der Wohngebäudeversicherung befürwortet: 62 Prozent Zustimmung, 25 Prozent Ablehnung. Die DEVK praktiziert seit 2011 ein Opt-out-Verfahren, in dessen Rahmen Elementarschäden automatisch inkludiert werden. GDV und Regierungskoalition haben im Koalitionsvertrag eine Pflichtversicherung gegen Naturereignisse wie Hochwasser, Starkregen und Erdrutsch vorgesehen, um Hausbesitzer vor existenziellen Verlusten zu bewahren.
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Schneeschmelze und Hochwasser treiben neue politische Diskussion um Elementarschadenversicherung
Während Schneeschmelze Flüsse anschwellen lässt, rückt das Thema Hochwasserschutz auf die Agenda der Gesetzgeber. Im Koalitionsvertrag wurde die Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden festgelegt, doch konkrete Schritte oder Fristen fehlen bislang. Eine repräsentative Civey-Umfrage im Auftrag der DEVK zeigt, dass 62% der Bevölkerung diesen Ansatz begrüßen und nur 25% ihn ablehnen. Unter privaten Eigentümern steigt die Befürwortung sogar auf 72%, was eine starke Resonanz signalisiert. Rechtliche Rahmenbedingungen werden noch diskutiert.
Spezielle Elementarschadendeckung nötig, um Hausbesitzer vor Naturgefahren umfassend abzusichern
Standard-Wohngebäudeversicherungen sind üblicherweise auf Sturm- und Hagelschäden beschränkt und schließen Schäden durch Überflutungen, Erdbeben oder Lawinen aus. Zur Absicherung dieser Risiken muss eine separate Elementardeckung abgeschlossen werden. Nach eigenen Angaben sicherten sich 71 Prozent der Hauseigentümer über diesen Zusatzschutz, wie eine DEVK-Studie belegt. Demgegenüber berichten die GDV-Daten für 2024 von lediglich 57 Prozent Versicherungsschutz. Folglich besteht weiterhin eine spürbare Schutzlücke bei vielen Gebäuden gegenüber Naturgefahren. Politische Initiative und Aufklärung nötig.
Grüne Anfrage enthüllt fehlende Details zu bundesweit verpflichtendem Gebäude-Elementarschutz
Laut Koalitionsvertrag zwischen FDP, SPD und Grünen soll künftig eine verpflichtende Absicherung gegen Elementarschäden in der Standard-Wohngebäudeversicherung gelten, die automatisch greift und Hausbesitzer vor existenziellen Risiken durch Überschwemmungen, Starkregen und Erdrutsche schützt. Bei einer Kleinen Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag verweist die Bundesregierung nur auf die Prüfung eines Opt-out-Modells, verzichtet jedoch bisher auf die Nennung konkreter Termine, verlässlicher Fristen oder detaillierter Modalitäten für die Umsetzung.
Automatische Elementardeckung bei DEVK sichert Kunden vor hohen Schäden
Im Rahmen ihrer Produktstrategie bietet die DEVK seit 2011 alle neuen Wohngebäudeversicherungen automatisch mit einer Elementarschadenzusatzdeckung an, die nur durch eine aktive Entscheidung des Versicherungsnehmers abgeschaltet werden kann. Vorstand Dr. Michael Zons erklärt, dass auf diese Weise reale finanzielle Risiken durch Naturereignisse frühzeitig eingegrenzt, unangenehme Überraschungen vermieden und mit einer Neugeschäftsquote von 67 Prozent eine weitaus höhere Akzeptanz erzielt wird als im Branchenschnitt üblich und langfristig eine stabile Kundenbindung schafft.
Mangelndes Risikobewusstsein führt zu 27 Prozent ungeschützten deutschen Haushalten
Statistiken belegen, dass knapp 28 Prozent der deutschen Hausbesitzer auf eine Elementarschadenversicherung verzichten. 41 Prozent dieser Personen glauben, ihr Wohnort sei vor Naturgefahren ausreichend geschützt und halten den Abschluss für überflüssig. weitere 32 Prozent geben an, die Absicherung liege in der Verantwortung des Eigentümers. Insgesamt sind damit etwa 14 Prozent der Immobilienbesitzer ohne jeglichen Schutz – trotz steigender Häufigkeit von Starkregen und Überschwemmungen. Diese Entwicklung stellt eine große Herausforderung erheblich
GDV und DEVK empfehlen ganzheitlichen Schutzansatz gegen Naturgefahren jetzt
Der GDV betont, dass ein ganzheitliches Elementarschadenschutzsystem unerlässlich ist, um langfristig Schäden durch Überschwemmungen oder Starkregen zu vermeiden. Es soll staatlich geförderte Schutzprogramme, eine sorgfältige räumliche Planung und eine fundierte Risikoanalyse verpflichtend verknüpfen. Die DEVK leistet hierzu ihren Beitrag, indem sie Schadendaten auswertet, Kunden zur Wahl geeigneter Deckungssummen berät und Anreizmodelle für verbesserten Elementarschutz einführt. Das detaillierte Positionspapier dazu erschien im Dezember 2025. Es enthält Handlungsempfehlungen für Politik, Versicherer, Eigentümer.
62 Prozent der Bevölkerung befürworten verpflichtenden Elementarschutz in Versicherungen
Die Einführung eines verpflichtenden Elementarschutzes in der Wohngebäudeversicherung schafft juristische Klarheit und beugt Versorgungslücken vor. Im Schadensfall verhindert sie existenzbedrohende Kosten durch Hochwasser, Schlammlawinen oder Starkregen. Durch das Opt-out-Modell der DEVK wird Schutz automatisch gewährt, sofern er nicht abgewählt wird. Notwendig sind nun eindeutige gesetzliche Vorgaben im Koalitionsvertrag sowie ein integratives Gesamtkonzept, das Prävention, konkrete Bauleitplanung und objektive Risikoeinschätzungen verknüpft, damit der politische Rückenwind in der Bevölkerung bestätigt und umgesetzt.

