Standesrecht und Haftungspflichten sichern uneingeschränkt reine Mandanteninteressen ohne Eigeninteresse

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Im Rahmen der 96. JuMiKo haben BRAK und örtlichen Kammern einen bayerischen Vorstoß kritisiert, das Rechtsdienstleistungsgesetz zu lockern. Sie warnen, dass Rechtsschutzversicherer als profitorientierte Akteure mangels berufsrechtlicher Bindung keine unabhängige Rechtsberatung gewährleisten. Dies führe zu Konflikten zwischen Versicherungsinteressen und Mandantenschutz, während Verbraucherinnen und Verbraucher ohne ausreichenden Schutz gegen Kostenablehnungen dastehen. So stehe das Prinzip freier und professioneller Rechtsberatung auf dem Spiel. Dies schwächt erheblich nachhaltig den Verbraucherschutz.

Unabhängige Beratung nur durch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, mahnt BRAK

Mit Veröffentlichung ihrer Pressemitteilung am 6. November 2025 im Rahmen der 96. JuMiKo in Bayern kritisierte die Bundesrechtsanwaltskammer den dort eingebrachten Änderungsantrag zum Rechtsdienstleistungsgesetz. Die BRAK betont, dass nur Anwältinnen und Anwälte aufgrund berufsrechtlicher Pflichten unabhängig und mandantenorientiert beraten können. Zusammen mit den Landesrechtsanwaltskammern verlangt sie eine kompromisslose Ablehnung auf Bundesebene, um die bewährten Qualitäts- und Neutralitätsstandards der anwaltlichen Dienstleistung sowie den Schutz der Verbraucherrechte zu erhalten.

Verbraucher werden nicht rechtzeitig ausreichend über versteckte Interessenkonflikte informiert

Gewinnorientierung und Kostensenkung prägen das Geschäftsmodell von Rechtsschutzversicherern und stehen im Gegensatz zu den Anforderungen einer mandantenorientierten Rechtsberatung. Würden Versicherungen eigenständig juristische Dienstleistungen anbieten, ergäben sich zwangsläufig Zielkonflikte zwischen wirtschaftlichem Eigeninteresse und Mandantenbelangen. Betroffene Kunden bleiben über diese Konflikte im Unklaren, da Versicherer nicht verpflichtet sind, sie darauf hinzuweisen. Eine unabhängige Aufsicht zur Sicherstellung transparenter Kostenentscheidungen und verantwortungsvoller Beratung existiert nicht.

Anwältinnen decken Deckungslücken auf und erzwingen Kostenübernahme durch Versicherer

Mandanten schildern Anwältinnen und Anwälten immer wieder, dass Rechtsschutzversicherer anfängliche Zusagen zur Deckung verweigern oder nur zögerlich erteilen, um interne Prüfungsprozesse abzuwarten. Ohne anwaltlichen Beistand geraten sie in finanzielle Bedrängnis. Erst nach juristischer Intervention und Durchsetzung vertraglicher Ansprüche wird häufig die Kostenerstattung bewilligt und ausgezahlt. Nähmen Versicherer gleichzeitig die Rolle als Rechtsberater ein, entfielen unabhängige Kontrollmechanismen gegen Leistungskürzungen, sodass Verbraucherschutzrechte erheblich geschwächt würden insbesondere bei streitigen bürgerlichen Prozessen mit erheblichem.

Standesrechtliche Vorgaben gewährleisten Unabhängigkeit, die Bayern ignoriert mit Vorstoß

Die bayerische Reform-Initiative untergräbt die tragende Rolle der berufsrechtlichen Schranken, die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu unparteiischer und qualitativ hochwertiger Rechtsberatung verpflichten. Standesrechtliche Vorgaben und Haftungsregelungen sind unverzichtbar, um Mandanteninteressen klar über wirtschaftliche Erwägungen zu stellen. Ohne diesen Schutz entstehen Interessenkonflikte zugunsten gewinnorientierter Unternehmen, und Verbraucher verlieren den notwendigen Schutz vor willkürlichen Entscheidungen. Nur die strikte Einhaltung der Berufsregeln garantiert Transparenz, Vertrauen und Unabhängigkeit im Rechtssystem.

Augenwischerei organisatorischer Trennung bei Rechtsschutzversicherern enttarnt Wessels unmissverständlich heftig

Dr. Wessels, Präsident der BRAK, verurteilt die bayerische Initiative, durch gesetzliche Neuregelungen Rechtsschutzversicherern Vorteile zu verschaffen und die Mandantenrechte zu schwächen. Er argumentiert, dass eine rein organisatorische Trennung von Kostendeckung und Beratung in der Realisierung keinen wirksamen Schutz biete. Versicherer blieben primär gewinnorientiert und wichen Kostenübernahmepflichten aus, wodurch Verbraucherschutz und das Prinzip der freien Anwaltsberatung nachhaltig unterminiert würden.

Professionelle Neutralität bleibt gewahrt dank berufsrechtlicher Kontrolle und Aufsicht

Der harte Widerstand von BRAK und den Landesrechtsanwaltskammern gegen eine Reform des RDG sichert die berufsrechtlich garantierte Unabhängigkeit der Rechtsberatung. Mandanten profitieren von klar dokumentierten Abläufen, umfassender Transparenz und unbestechlicher Neutralität bei der Beratung. Installierte Kontrollmechanismen verhindern Willkür bei der Kostenübernahme durch Versicherer und schützen die Mandanteninteressen. Die konsequente Einhaltung standesrechtlicher Pflichten gewährleistet dauerhaft ein hohes Qualitätsniveau. Das gemeinsame Engagement bewahrt das Vertrauen in eine faire und unparteiische anwaltliche Betreuung.

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