„Übergabeprotokoll Eigentumswohnung“: Wichtige Tipps mit Checkliste

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Das „Übergabeprotokoll Eigentumswohnung“ ist dann nicht mehr fern, wenn der Tag der Wohnungsübergabe ansteht. Dann ist das Ziel, in den eigenen vier Wänden leben zu können in greifbare Nähe gerückt. Doch was ist beim Übergabeprotokoll für die Eigentumswohnung zu beachten und wann darf die Übergabe stattfinden?

„Übergabeprotokoll Eigentumswohnung“ : Ist auch wichtig für einen späteren Verkauf

Endlich in den eigenen vier Wänden. Glücklich übernimmt man sein neues Eigentum und natürlich denkt man nicht darüber nach, dass die Immobilie vielleicht auch wieder verkauft werden muss oder man sie vermieten möchte. Mängel in den Räumen und Löcher in den Fliesen und in den Wänden mindern den Kaufpreis bzw. die Miete. Das kann beim Übergabeprotokoll für den Mieter oder den neuen Eigentümer zu Problemen führen.

Doch Sie selbst können dem Stress bei der Übergabe entgehen, wenn Sie das Löcherbohren vermeiden, die zu unschönen Stellen in den Fliesen führen. Deshalb stellen wir Ihnen jetzt zwei Life-Hacks vor, die den Stress für das „Übergabeprotokoll Eigentumswohnung“ deutlich mindern helfen.

  • Die Haken für das Badezimmer benötigen keinen Bohrer!

    Haken für das Badezimmer sind notwendig, und zwar nicht für die Handtücher. Müssen Sie für die Haken Löcher bohren, die nicht genau auf die Fuge passen, haben die Fliesen bei der Übergabe der Wohnung unschöne Stellen. Das Anbringen der Haken wird zu einer echten Herausforderung. Doch es gibt eine Lösung für das Problem. Kleben Sie die Haken einfach an die Wand und Löcher in den Fliesen gehören der Vergangenheit an. Ziehen Sie wieder aus oder werden die Haken nicht mehr benötigt, können sie von der Wand rückstandsfrei entfernt werden.

  • Bilder ohne bohren an der Wand

    Bilder an der Wand schaffen nicht nur eine behagliche Wohnatmosphäre. Sie schaffen auch Löcher in den Wänden. Zumindest wenn man sie auf die herkömmliche Art und Weise anbringt. Doch es geht auch ohne Löcher. Eine Bilderkralle schafft hier Abhilfe. Drücken Sie einfach die Kralle in die Wand und hängen die Bilder auf. Löcher ade!

    Beim Auszug löst man die Bilderkralle einfach von der Wand.


    Das sind zwei Life-Hacks, die Ihnen das Übergabeprotokoll für die Eigentumswohnung deutlich erleichtern werden. Nicht nur das, auch das Umdekorieren fällt so deutlich leichter.

Die wichtigsten Fragen zum Übergabeprotokoll Eigentumswohnung

  • Wann erfolgt die Wohnungsübergabe?

    Sind alle formellen Voraussetzungen erfüllt, kann die Wohnung übergeben werden. Nur weil Sie den Kaufpreis für eine Wohnung beglichen haben, heißt das nicht, dass Sie schon der Eigentümer der Wohnung sind. Eine Ausnahme besteht dann, wenn im Kaufvertrag für die Wohnung etwas anderes geregelt ist. Eigentümer der Wohnung sind Sie erst, wenn Sie im Grundbuch eingetragen sind. Das Eigentum an der Immobilie erlangen Sie erst mit der Eigentumsübertragung. Erst dann haben Sie das Recht, die Wohnung in Besitz zu nehmen. Dafür wird dann auch ein „Übergabeprotokoll Eigentumswohnung“ benötigt.

    Weil der Eintrag meist Wochen und manchmal sogar Monate dauern kann, werden bereits im Kaufvertrag Regelungen zur Wohnungsübergabe getroffen. Vereinbart wird meist, dass mit der vollständigen Zahlung des Kaufpreises die Eigentumswohnung übergeben wird.

    Wird die Wohnung übergeben, hat das Konsequenzen. Der Käufer der Eigentumswohnung muss die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Wohnung erlangen. Sämtliche Schlüssel müssen dem Käufer übergeben werden und der Verkäufer zieht aus. Jetzt kann der Käufer in seine Wohnung einziehen und sie entweder selbst vermieten oder nutzen. Wird eine bereits vermietete Wohnung verkauft, entfällt die Schlüsselübergabe, da sich diese beim Mieter befinden.

  • Übergabeprotokoll für die Eigentumswohnung erstellen

    Zum Zeitpunkt der Übergabe sollte ein Übergabeprotokoll für die Eigentumswohnung erstellt werden. Käufer und Verkäufer müssen dieses Protokoll unterschreiben. Gemeinsam gehen Käufer und Verkäufer durch alle Räume und schreiben alle festgestellten Mängel auf. Es muss geprüft werden, ob sich seit der letzten Begehung etwas geändert hat, ob die technischen Geräte funktionieren und wie sie funktionieren, sollte erläutert werden. Die Geräteanleitungen und die Garantieunterlagen müssen übergeben werden. Die Zählerstände für Strom, Gas und Wasser müssen im Übergabeprotokoll erfasst werden. Gibt es einen Abrechnungsdienst, muss er über den Nutzerwechsel informiert werden, damit eine Zwischenablesung erfolgen kann. Ist eine Einbauküche mit gekauft worden, sollte auch diese einer genauen Prüfung unterzogen werden.

  • Rechte und Pflichten beim Kauf der Eigentumswohnung

    Geht die Wohnung an Sie über, wird meist auch der Übergang von Kosten, Nutzen und Lasten vereinbart. Der Eigentümer einer Wohnung hat neben seinen Rechten auch viele Pflichten. Das gilt bis zur Änderung des Grundbucheintrages.

    Mit dem Nutzenwechsel darf der Verkäufer die Wohnung nicht mehr nutzen. Statt seiner darf nun der Käufer einziehen. Er kann die Wohnung umbauen, aber auch modernisieren. Der Käufer verfügt nun über das wirtschaftliche Eigentum an der Wohnung.

    Die Übertragung von Kosten und Lasten bedeutet, dass der Erwerber sämtliche Kosten für die Eigentumswohnung zu tragen hat. Dazu gehört die Zahlung der Grundsteuer, der Versicherungen u.ä.. Auch die Verbrauchskosten sind vom Käufer zu tragen. Gleichzeitig muss der Käufer dafür Sorge tragen, dass dritte Personen vor Schaden bewahrt werden.

    Dritten Personen gegenüber hat die Übergabe der Eigentumswohnung keine Wirkung. Der Verkäufer ist noch eingetragen im Grundbuch und der Käufer ist bereits Besitzer der Wohnung durch die Übergabe. In diesem Zwischenstadium müssen Vollmachten erteilt werden. Der Käufer der Wohnung kann bei einer Eigentümerversammlung das Stimmrecht ausüben. Zu Überschneidungen kommt es oft, wenn es um Zahlungen geht. Eine Regelung zwischen Käufer und Verkäufer ist daher zu treffen.

  • Die Übergabe bei einem Neubau

    Wurde eine Neubauwohnung gekauft, so hat die Übergabe der Wohnung weitreichende Konsequenzen. Übernimmt der Käufer die neue Wohnung von einem Bauträger, bestätigt er diesem, dass die Wohnung frei von Mängeln ist. Ab diesem Zeitpunkt kehrt sich die Beweislast um. Jetzt muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel auch vorhanden ist. Nicht nur das, er muss auch beweisen, dass der Mangel vom Bauträger verschuldet wurde. Die Beweislast liegt beim Bauunternehmen bis zur vollständigen Abnahme. Das Übergabeprotokoll der Eigentumswohnung ist also wichtig für die Beweisführung.

  • Die Übergabe vorbereiten

    Die Übergabe sollte äußerst gewissenhaft durchgeführt werden. Der Nachweis, wer die Verantwortung für einen Mangel trägt, ist in der Praxis nicht einfach. Es empfiehlt sich, die Wohnung bereits vor der Übergabe in Ruhe zu besichtigen. Alle Mängel, die ins Auge stechen sind zu notieren und sollten später auf dem Übergabeprotokoll der Eigentumswohnung Einlass finden. Für die Übergabe des Gemeinschaftseigentums müssen alle Käufer anwesend sein. Ein vereidigter Bausachverständiger sollte hinzugezogen werden.

    Ist der Bauträger seriös, wird er die Mängel rasch beseitigen. Wer nicht über die notwendigen Fachkenntnisse verfügt, sollte einen Experten mit zur Übergabe nehmen. Dafür eignen sich Rechtsanwälte, Architekten, Ingenieure oder Sachverständige.

  • Die Punkte im Übergabeprotokoll

    Eine Eigentumswohnung, die zu 100 Prozent ohne Mängel ist, gibt es nicht. Mängel müssen im Übergabeprotokoll der Eigentumswohnung festgehalten sein. Bauunternehmen, die seriös sind, werden die festgestellten Mängel schnell auf eigene Kosten beseitigen. Die Übergabe der Wohnung sollte anhand einer Checkliste erfolgen.

    Im Übergabeprotokoll für die Eigentumswohnung sollten alle wichtigen Fakten zur Wohnung enthalten sein:

    1. das Datum der Abnahme
    2. die anwesenden Personen
    3. Sachverständige, die anwesend sind
    4. die Objektnummer
    5. der Zeitraum
    6. die Mängel
    7. der Zeitpunkt der Mängelbeseitigung
    8. die Unterschrift aller anwesenden Personen.

    Es kommt vor, dass Uneinigkeit darüber herrscht, was ein Mangel ist und was nicht. Ein Riss in der Wand kann schließlich auch ein Schönheitsfehler sein. Kann sich der Käufer mit dem Verkäufer nicht einigen, sind beide Standpunkte im Übergabeprotokoll der Eigentumswohnung festzuhalten. Fotos sollten ebenfalls erstellt werden.

  • Die Übergabe verweigern

    Generell muss die Wohnung abgenommen werden, sobald das Bauunternehmen diese fertiggestellt hat. Sind die Mängel nur unwesentlich, darf die Abnahme nicht verweigert werden. Dazu gehören Kratzer an Fenster und Türen oder leichte Bodenunebenheiten. Einen Anspruch auf Beseitigung hat der Käufer trotzdem. Die Wohnung wird dann unter Mangelvorbehalt abgenommen.

    Bei wesentlichen Mängeln sollte die Wohnung erst abgenommen werden, wenn diese beseitigt werden. Hier muss ein neuer Termin für die Wohnungsübergabe vereinbart werden. Das ist dann der Fall, wenn die Heizung nicht funktioniert oder Wasserrohre undicht sind.

    Ganz problematisch wird es, wenn eine Abweichung vom Grundriss besteht. Dieser Mangel ist nicht ohne Weiteres zu beseitigen. Hier sollte ein Rechtsanwalt konsultiert werden.

Urteile zum Protokoll für die Wohnungsübergabe

Urteil Aktenzeichen Zusammenfassung
OLG Saarbrücken Az.: 4 U 90/08

Urteil zum Feuchtigkeitsbefall

Es sind alle Umstände offenbarungspflichtig, die für den Kaufentschluss erkennbar von maßgeblicher Bedeutung sind und die der Verkäufer deshalb redlicherweise nicht verschweigen darf. Dazu gehört auch ein Feuchtigkeitsbefall.

BGH V ZR 171/10

Rechtsprechung bei Vertragsverhandlungen

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht auch bei Vertragsverhandlungen, in denen die Parteien entgegengesetzte Interessen verfolgen, für jeden Vertragspartner die Pflicht, den anderen Teil über solche Umstände aufzuklären, die den Vertragszweck des anderen vereiteln können und daher für den Entschluss eines verständigen Käufers von wesentlicher Bedeutung sind, sofern eine Mitteilung nach der Verkehrsauffassung erwartet werden kann. Für den Kauf eines Hausgrundstücks hat der Senat eine Pflicht zur Offenbarung verborgener wesentlicher Mängel angenommen.

BGH V ZR 250/15

Urteil zum Sachmangel

Begründet die frühere Nutzung eines Grundstücks einen Altlastenverdacht, weist dieses einen Sachmangel auf, ohne dass weitere Umstände hinzutreten müssen. Insbesondere bedarf es für die Annahme eines Sachmangels keiner zusätzlichen Tatsachen, die auf das Vorhandensein von Altlasten hindeuten. Verschweigt der Verkäufer eine ihm bekannte frühere Nutzung des Grundstücks, die einen Altlastenverdacht begründet, so handelt er objektiv arglistig.

Checkliste für Übergabe der Eigentumswohnung

Damit es für das Übergabeprotokoll für die Eigentumswohnung keine unangenehmen Überraschungen gibt, sollten folgende Punkte beachtet werden:

  • Prüfung der Räume auf Anordnung und Größe
  • Prüfung der tatsächlichen Gesamtwohnfläche
  • ist der Putz gleichmäßig aufgetragen
  • wurden die Tapeten sachgerecht angebracht
  • sind alle Anstriche sorgfältig erfolgt
  • haben die Bodenbeläge keine Wellen
  • sind Risse vorhanden
  • sind die Fußleisten sorgfältig verlegt
  • lassen sich Fenster und Türen leicht schließen und sind sie ordnungsgemäß montiert
  • funktionieren die Rolläden
  • funktioniert die Heizung und die Klimaanlage
  • wurde die Elektrik ordnungsgemäß installiert
  • funktioniert die Klingel und die Gegensprechanlage
  • ist die Einbauküche wie geplant installiert worden und funktioniert sie störungsfrei
  • ist die Ausstattung der Wohnung wie in der Baubeschreibung erfolgt
  • wurden die Fliesen richtig verlegt
  • sind die Schlüssel vollständig vorhanden
  • sind die Anleitungen für die Geräte und die Garantiescheine da

6 Kommentare

  1. Hallo an das Team

    Dankeschön für den ausführlichen Bericht Übergabeprotokoll Eigentumswohnung.

    Die Zinsen sind niedrig, die Mieten steigen ins unermessliche. Da hab ich allen Mut zusammengenommen und beschlossen, statt Mieter -Eigentümer zu sein.

    Der Weg ist nicht ganz einfach gewesen, viel gab es auszufüllen ich sag nur ausziehen bis auf die Unterhose -:(

    Das es ein Übergabeprotokoll geben sollte und welche Punkte es enthalten sollte, nein das wusste ich wirklich nicht.

    Deshalb Daumen hoch, der Beitrag hat mich unter Umständen vor einigem bewahrt:

    Eine dankbare Eigentümerin

    • Hallo Melanie

      Ja da kann ich dir nur zustimmen. Ich habe leider kein Übergabeprotokoll gemacht. Waren ja Leute aus dem Dorf. Mensch ich sags euch, hätte ichs nur gemacht.

      Der Arsch sorry hat mich dreimal putzen lassen, ich wusste schon nicht was ich noch putzen soll. Auf allen Vieren. -:( Ich dachte okay jetzt isses durch, vergiss es.

      Die Toilette lief immer und so bildete sich Kalk hinten am Toilettenrücken. Ich habe immer geschrubbt nicht erst jetzt beim Auszug. Hab zig Flaschen Essig geopfert, ich habe es nicht weggebracht.

      Tja was soll ich sagen 200 Euro der Kation hat er einbehalten.

      Also Protokoll machen Leute

  2. Hallo

    Ich die Liselotte nochmal, habe was vergessen.

    Wenn es um Geld und Eigentumsübergabe geht sollte auf keinen Fall aber auf überhaupt keinen Fall die Frage im Raum stehen ob es ein schriftliches Dokument geben soll.

    Bekannter, Nachbar, Freund oder auch der Papst ganz egal, es muss alles schriftlich dokumentiert werden.

    Die kleinste Kleinigkeit kann zu einem riesengroßen Streitthema werden.

    Also sichert euch ab.

  3. Hallo, gilt eine neue Eigentumswohnung als übergeben, wenn vom Baurechtsamt der Bezug/bzw. das Bewohnen der Wohnung noch nicht erlaubt ist.
    Es fehlt eine Feuerwehrzufahrt, die erst noch gebaut werden muss, was noch Monate dauern kann.

    Was muss hier beachtet werden?
    Danke für gute Antworten.

    Werner

    • Klaus Müller-Stern am

      Hallo Werner, diese Frage solltest Du einem Fachanwalt stellen. Sie ist nämlich etwas vielschichtiger, als man es auf den ersten Blick vermuten würde.

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