Wohnungsübergabeprotokoll: Auszug aus der Wohnung und die Wohnung an den Vermieter übergeben

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Die Mietwohnung ist gekündigt und die Übergabe steht an. Jetzt benötigen Sie das „Wohnungsübergabeprotokoll Auszug“. Nur dem Vermieter die Schlüssel in den Briefkasten werfen, reicht leider nicht. Damit Sie beim Auszug keine Probleme bekommen, müssen Sie einige Punkte beachten. Ein Punkt ist, ein „Wohnungsübergabeprotokoll Auszug“ zu erstellen. Ganz Clevere haben bereits beim Einzug ein Übergabeprotokoll angefertigt.

Wohnungsübergabeprotokoll: Auszug und dabei Stress vermeiden

Möchten Sie beim Auszug Stress vermeiden? Dann sollten Sie bereits beim Einzug auf das Übergabeprotokoll großen Wert legen. So werden Sie beim Auszug nicht für Mängel und Schäden haftbar gemacht, die Sie nicht verursacht haben. Auch während Sie in der Wohnung oder dem Haus wohnen können Sie einige Stolperfallen umgehen, die Ihnen den Auszug unnötig schwer machen würden.

Stress mit dem Wohnungsübergabeprotokoll beim Auszug können Sie vermeiden, wenn Sie das Bohren vermeiden, welches zu unschönen Stellen in den Fliesen und Wänden führen kann. Deshalb stellen wir Ihnen jetzt zwei Life-Hacks vor, die den Stress für das Wohnungsübergabeprotokoll und den Auszug deutlich mindern helfen.

  • Bohren muss nicht sein

    Haken für das Badezimmer und die Küche sind notwendig, und zwar nicht für die Handtücher. Müssen Sie für die Haken Löcher bohren, die nicht genau auf die Fuge passen, haben die Fliesen bei der Übergabe der Wohnung unschöne Stellen. Das Anbringen der Haken wird zu einer echten Herausforderung. Doch es gibt eine Lösung für das Problem. Kleben Sie die Haken einfach an die Wand und Löcher in den Fliesen gehören der Vergangenheit an. Ziehen Sie wieder aus oder werden die Haken nicht mehr benötigt, können sie von der Wand rückstandsfrei entfernt werden.

  • Löcher in den Wänden

    Bilder an der Wand schaffen nicht nur eine behagliche Wohnatmosphäre. Sie schaffen auch Löcher in den Wänden. Zumindest wenn man sie auf die herkömmliche Art und Weise anbringt. Doch es geht auch ohne Löcher. Eine Bilderkralle schafft hier Abhilfe. Drücken Sie einfach die Kralle in die Wand und hängen die Bilder auf. Löcher ade!

    Beim Auszug löst man die Bilderkralle einfach von der Wand.

    Das sind zwei Life-Hacks, die Ihnen das Wohnungsübergabeprotokoll beim Auszug deutlich leichter machen werden. Nicht nur das, auch das Umdekorieren fällt so deutlich leichter.

Wohnungsübergabeprotokoll beim Auszug erstellen

Mieter und Vermieter sehen sich beim Ein- und Auszug der Situation gegenüber, dass Mängel und Schäden an der Wohnung dokumentiert werden müssen. Meist verlaufen die Wohnungsübergaben reibungslos. Manchmal gibt es aber auch problembehaftete Situationen, in den das Wohnungsübergabeprotokoll helfen kann. Uneinigkeiten können so beseitigt und Streitigkeiten vermieden werden. Im Wohnungsübergabeprotokollwird der allgemeine Zustand der Wohnung zum Zeitpunkt des Auszugs festgehalten und ermittelt, wer für Schäden und Mängel in der Wohnung haftbar zu machen ist.

Ein Wohnungsübergabeprotokoll ist allerdings keine Pflicht. Trotzdem aber empfehlenswert, da es vor Gericht ein wichtiges Beweisstück ist. Gemeinsam sollten Vermieter und Mieter durch die Wohnung gehen und Schäden sowie Mängel protokollieren. Dabei müssen alle Schäden und Mängel detailliert aufgelistet werden. Hat das Parkett ein Kratzer, so ist dies zu notieren. Oder haben die Fliesen im Bad Beschädigungen, so sollte das ebenfalls notiert werden. Ist das Protokoll nicht präzise genug, kann der Mieter widersprechen, wenn der Vermieter ihn auffordert einen Schaden zu beseitigen und dabei auf das Wohnungsübergabeprotokoll bei Auszug verweist.

Die leer geräumte Wohnung und auch die Schäden sollten detailliert fotografiert werden. Auch die Zählerstände sollten protokolliert werden, um Streitigkeiten zu vermeiden.

Ein Wohnungsübergabeprotokoll bei Auszug auf freiwilliger Basis zu erstellen hat sich in der Praxis bewährt. In dem Wohnungsübergabeprotokoll können Schäden und Mängel festgehalten werden, aber auch Vereinbarungen über Schönheitsreparaturen oder Reparaturarbeiten. Beide Parteien, also Mieter und Vermieter, können sich später auf dieses Protokoll berufen.

Damit das Wohnungsübergabeprotokoll bei Auszug später vor Gericht Beweiskraft entfaltet, muss es vom Mieter und Vermieter unterschrieben werden. Sind Zeugen bei der Wohnungsübergabe zugegen, müssen auch diese das Wohnungsübergabeprotokoll unterzeichnen. So wird die Beweiskraft verstärkt.

Da es keine gesetzlichen Richtlinien für das Wohnungsübergabeprotokoll bei Auszug gibt, gibt es auch keine verbindlichen Vorgaben hinsichtlich der Form und Inhalte. Es stehen jedoch ausreichend Muster im Internet zum Download zur Verfügung.

Der Zustand der Wohnung bei Auszug

In den meisten Mietverträgen steht die Klausel, dass die Wohnung “besenrein” zu übergeben ist. In diesem Zustand sollte die Wohnung bei der Übergabe auch sein, also leergeräumt und sauber. Auslegeware sollte gesaugt sein, der Fußboden gewischt und die Einbauküchenschränke ebenfalls leer und ausgewischt. Muss der Vermieter Müll entsorgen, so kann er das dem Mieter später in Rechnung stellen.

  • Schönheitsreparaturen ja oder nein?

    Gibt es eine wirksame Klausel im Mietvertrag und besteht tatsächlich Renovierungsbedarf, so muss die Schönheitsreparatur durchgeführt werden. Ist die Klausel im Mietvertrag unwirksam, so kann man die Reparatur unterlassen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn im Mietvertrag Fristen zur Renovierung starr vorgegeben werden, ohne den tatsächlichen Zustand der Wohnung zu berücksichtigen.

    Generell gilt, dass der Vermieter normale Gebrauchs- und Verschleißspuren hinzunehmen hat. Ein Kratzer im Laminat oder ein abgenutzter Teppich zum Beispiel. Hat der Mieter aber eine Fliese zum Platzen gebracht, weil er zum Beispiel etwas fallen gelassen hat, so muss er den Schaden beseitigen. Die Frist zur Beseitigung des Schadens muss aber angemessen sein und darf nicht unter zwei Wochen betragen.

  • Einbauten beseitigen?

    Generell ist der Mieter verpflichtet, die Wohnung oder das Haus in dem Zustand an den Vermieter zu übergeben, in dem er sie übergeben bekommen hat. Das bedeutet, dass Einbauten beseitigt werden müssen, selbst dann, wenn der Vermieter sie genehmigt hat. Bereits vor der Übergabe sollte deshalb mit dem Vermieter geklärt werden, ob die Einbauten in der Wohnung bleiben können.

    Eine Wohnung mit einer Einbauküche lässt sich vielleicht leichter vermieten, als eine ohne. Deshalb wird der Vermieter vielleicht zustimmen, dass sie nach Auszug in der Wohnung verbleiben darf.

  • Die Übergabe der Schlüssel

    Hat der Vermieter alle Schlüssel erhalten, ist die Wohnung übergeben. Auch dieser Punkt sollte im Wohnungsübergabeprotokoll bei Auszug enthalten sein. Die Schlüssel sollten möglichst persönlich übergeben werden und im Wohnungsübergabeprotokoll dokumentiert werden. Die Schlüssel einfach in den Briefkasten zu werfen oder dem Nachbarn in die Hand zu drücken reicht da nicht. Der Vermieter könnte Nachforderungen stellen.

    Bevor der Schlüssel dem Hausmeister übergeben wird, sollte der Vermieter gefragt werden, ob er zum Empfang der Schlüssel auch berechtigt ist. Er ist nämlich nicht immer die richtige Adresse. Ist er es nicht, gilt der Schlüssel erst als übergeben, wenn der Vermieter sie erhalten hat.

    Ganz schwierig wird es, wenn Schlüssel verschwunden sind. Verlieren Sie einen Schlüssel während des Mietverhältnisses, müssen Sie das sofort dem Vermieter melden. Manchmal muss dann die ganze Schließanlage ausgetauscht werden.

  • Rückzahlung der Kaution

    Grundsätzlich hat der Vermieter eine Prüffrist von sechs Monaten für die Rückzahlung der Kaution. Gibt es für das Wohnungsübergabeprotokoll bei Auszug aber keine Mängel oder Schäden, muss er sie früher auszahlen. Für die Betriebskosten kann er einen Betrag einbehalten. Der errechnet sich aus der Höhe der Betriebskostenabrechnung des Vorjahres zuzüglich zehn Prozent.

  • Der Tag der Übergabe

    Der Tag der Übergabe ist da. Als Mieter sollten Sie etwas früher vor Ort sein, damit Sie die Wohnung noch einmal kontrollieren können, bevor der Vermieter kommt. Dann wird es ernst. Schließlich geht es bei der Begehung und beim Ausfüllen des Wohnungsübergabeprotokolls darum festzustellen, ob Sie als Mieter Schäden verursacht haben und ob die Kaution oder Teile davon einbehalten werden können. Abnutzungs- und Verschleißspuren gehören nicht dazu.

    Niemand wünscht sich Rechtsstreitigkeiten oder Unstimmigkeiten beim Mietverhältnis. Doch der Ein- aber auch der Auszug bringen leider oft Streitigkeiten hervor. Nämlich immer dann, wenn eine der Parteien die Wohnung nicht wie erwartet vorfindet. Deshalb ist ein lückenloses, umfassendes „Wohnungsübergabeprotokoll Auszug“ wichtig. Gravierende Schäden und Mängel und deren Behebung werden hier protokolliert. So kann auf objektive Weise festgestellt werden, wer für welche Schäden die Verantwortung trägt.

Urteile, die wichtig sind

Urteil Aktenzeichen Zusammenfassung
Landgericht Berlin 67 S 111/17

Urteil zur Betriebskostennachzahlung

Ein Vermieter darf auf die Kaution nach Auszug des Mieters nur zugreifen, wenn es unstreitig ist, dass ihm noch Geld zusteht – etwa eine Betriebskostennachzahlung. Bestreitet der Mieter den Anspruch des Vermieters, darf dieser nicht einfach auf die Kaution zugreifen.

BGH VIII ZR 234/13

Kaution zur Befriedigung streitiger Forderungen

Das Vorgehen eines Vermieters widerspricht dem Treuhandcharakter einer Mietkaution, wenn er mit dem Mieter vereinbart, während des laufenden Mietverhältnisses die Kaution zur Befriedigung streitiger Forderungen zu verwerten.

BGH VIII ZR 224/07

Schönheitsreparaturen

Eine formularvertragliche Klausel, die den Mieter dazu verpflichtet, die auf ihn abgewälzten Schönheitsreparaturen in bestimmten vom Vermieter vorgegebenen Farben und Tapeten auszuführen, ist unwirksam, wenn sie nicht auf den Zustand der Wohnung im Zeitpunkt der Rückgabe der Mietsache beschränkt ist, sondern auch für Schönheitsreparaturen gilt, die der Mieter im Laufe des Mietverhältnisses vorzunehmen hat.

BGH VIII ZR 185/14

Urteil zur Mietsache in renovierungsbedürftigem Zustand

Wurde dem Mieter die Wohnung unrenoviert oder in renovierungsbedürftigem Zustand überlassen, ist die formularvertragliche Überwälzung der Verpflichtung zur Vornahme laufender Schönheitsreparaturen unwirksam, sofern der Vermieter dem Mieter keinen angemessenen Ausgleich gewährt.

Checkliste für die Wohnungsübergabe

Jeder Auszug muss gut geplant sein und die Übergabe der Wohnung erst recht, damit es keine bösen Überraschungen gibt. Damit es für das Wohnungsübergabeprotokoll bei Auszug keine unangenehmen Überraschungen gibt, sollten folgende Punkte beachtet werden:

  • Der Termin für die Wohnungsübergabe sollte rechtzeitig vereinbart werden.
  • Die Wohnung muss vollständig leer sein.
  • Jede Wohnung ist gereinigt zu übergeben. In der Regel heißt es im Mietvertrag “besenrein”.
  • Übergeben Sie auch den Keller vollständig leer und rein.
  • Lesen Sie nach oder holen Sie anwaltlichen Rat ein, welche Schäden in der Wohnung von Ihnen beseitigt werden müssen.
  • Bauliche Veränderungen müssen zurückgebaut werden. Mit dem Vermieter ist zu klären, ob diese in der Wohnung bleiben können.
  • Die Schlüssel müssen dem Vermieter vollständig übergeben werden.
  • Nehmen Sie einen Zeugen zur Wohnungsübergabe mit.
  • Notieren Sie sich bereits im Vorfeld die Zählerstände. Diese sollten im Abnahmeprotokoll Wohnung korrekt vermerkt werden.

Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen Sie stets einen Fachanwalt um Rat.

4 Kommentare

  1. Ich habe gerade Ihre Frage gelesen. Ja stimmt die Pandemie macht alles nicht gerade einfacher.

    Ich versuche tatsächlich den Kontakt soweit es nur irgendwie möglich ist per Telefon oder per Mail zu machen.

    Ich wohne auch nicht selbst in dem Haus also geht es von den Vorschriften her sowieso nicht. Der Schlüssel wird geschickt. Ich habe mir die Wohnung vorher genau angeschaut, Bilder gemacht alles aufgeschrieben was relevant ist.

    Der Mieter geht alles Punkt für Punkt durch und bei Fragen telefonieren wir und wenn noch was fehlt im Vertrag oder der Mieter was verändert haben möchte, kann das ja wieder per Mail gemacht werden.

    Es ist wie es ist aber so geht niemand ein Risiko ein.

  2. Hallo Marlene

    Die zweite Welle ist da und hat die Situation nicht besser gemacht.

    Ich habe für mich nach einer Lösung gesucht und denke ich auch gefunden ohne mit meinem Mieter in der Wohnung zusammen zu sein.

    1. Ich vereinbare telefonisch einen Übergabetermin.

    2. Kurz vor dem Termin gehe ich in die Wohnung, beantworte die einzelnen Fragen des Abnahme- bzw. Übergabeprotokolls und füge wenn nötig Anmerkungen hinzu, mache ein Video, einmal durch die Wohnung.

    3. Anschließend fotografiere ich die Seiten und lasse sie dem Mieter zukommen.

    4. Danach skype ich mit meinem Mieter und gehe mit ihm das Protokoll durch.

    5. Wenn alle Punkte besprochen sind und dies entsprechend im Protokoll vermerkt ist, dann bitte ich dne Mieter das Protokoll zu unterzeichnen und mir zukommen zulassen.

    Denke das ist die derzeit optimalste Lösung

    Schwierige Zeiten erfordern das halt nun mal

  3. Guten Morgen

    Corona hin oder her, meines Wissens nach muss man die Wohnung in der Zeit renoviert werden, die im Übergabeprotokoll vereinbart wurden.

    Wenn jemand andere Erfahrungen gemacht hat, dann bitte mitteilen-:)

  4. Hallo

    Die Problematik ist auch in diesem Fall klar. Freunde die bei der Renovierung helfen wollen, dann gilt auch hier eine Person. Abstand halten, Masken und die anderen Schutzmaßnahmen.

    Wenn Sie Handwerker brauchen, diese dürfen tatsächlich arbeiten. Im Haushalt also während der Arbeiten dürfen nur die im haushaltlebenden Personen anwesend sein.

    Eine schwierige Situation besonders dann wenn ein Umzug nicht über einen längeren Zeitraum geplant werden kann.

    Viel Erfolg

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