Das „Wohnungsübergabeprotokoll Formular“ – Tipps für Ein- und Auszug

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Das Wohnungsübergabeprotokoll Formular sollten Sie sowohl beim Einzug als auch beim Auszug stets parat haben. Ein gesetzlich vorgeschriebenes Formular gibt es nicht. Doch Vermieter und Mieter wird empfohlen ein „Wohnungsübergabeprotokoll Formular“, beispielsweise aus dem Internet zu verwenden. In ihm wird der Zustand der Wohnung dokumentiert, die Zählerstände und die Anzahl der übergebenen Schlüssel. Es besteht ein beidseitiges Interesse an diesem Dokument, um einem Rechtsstreit aus dem Weg zu gehen.

Das „Wohnungsübergabeprotokoll Formular“ bietet Sicherheit

Bevor in die neue Wohnung eingezogen oder aus der alten Wohnung ausgezogen werden kann, sollte ein Wohnungsübergabeprotokoll Formular besorgt werden. Dieses kann auch im Internet heruntergeladen werden. Mängel und Schäden in der Wohnung, aber auch im Haus müssen festgehalten werden. Streitigkeiten kann man so aus dem Weg gehen und lassen sie sich nicht verhindern, da es als Beweismittel vor Gericht dient.

Damit kein Stress beim Ausfüllen des Wohnungsübergabeprotokoll Formulars aufkommt, lohnt es sich, bereits während des Mietverhältnisses wenig oder keine Löcher in die Wände oder Fliesen zu bohren. Beim Auszug werden dann unschöne Stellen hinterlassen, die den Vermieter und Nachmieter stören können. Deshalb hier zwei Life-Hacks, die den Stress beim Ein- und Auszug für das Wohnungsübergabeprotokoll deutlich reduzieren.

  • Weniger Bohren geht auch

    Haken für die Küche und das Badezimmer sind notwendig, und zwar nicht nur für die Handtücher. Müssen für die Haken Löcher gebohrt werden, die nicht genau auf die Fuge passen, haben die Wände und Fliesen bei der Übergabe der Wohnung unschöne Stellen. Das Anbringen der Haken, Handtuchhalter, Spiegelschränke usw. wird zu einer echten Herausforderung. Doch es gibt eine Alternative für das Problem. Kleben Sie die Haken doch einfach an die Wand oder an die Fliesen und die Löcher in den Fliesen und Wänden gehören der Vergangenheit an. Ziehen Sie irgendwann wieder aus oder werden die Haken nicht mehr benötigt, können Sie sie von der Wand wieder rückstandsfrei entfernen.

  • Wände ohne Löcher

    Bilder und Spiegel an der Wand schaffen eine behagliche Wohnatmosphäre. Sie schaffen aber auch Löcher in den Wänden und Fliesen. Und zwar immer dann, wenn man sie auf die herkömmliche Art und Weise anbringt. Es wird gebohrt. Doch es geht auch ohne Bohren. Eine Bilderkralle schafft da Abhilfe. Drücken Sie einfach die Kralle in die Wand und hängen die Bilder und Spiegel auf. Löcher gehören der Vergangenheit an.

    Beim Auszug wird die Bilderkralle einfach von der Wand gelöst.

  • Magneten als Geheimtipp

    Es gibt nicht nur die Bilderkralle, sondern auch die Magnetkralle. Auch hier wird kein Werkzeug für die Befestigung benötigt. Stattdessen drücken Sie die Basis in die Wand. Über den Magneten können Sie dann Bilder befestigen. Diese brauchen dafür ein Gegenstück. Sie können die Magnetkralle auch mehrfach einsetzen.

Das sind drei Life-Hacks, die Ihnen das Ausfüllen des Wohnungsübergabeprotokoll Formular deutlich erleichtern werden.

Rechtlich abgesichert sein

Rechtsstreitigkeiten sind ärgerlich, kosten viel Zeit und Geld und man möchte sie lieber vermeiden. Damit es mit der Übergabe der Wohnung nicht zu Rechtsstreitigkeiten kommt, muss der Zustand der Wohnung bei der Übergabe der Wohnung bereits beim Einzug mit einem Wohnungsübergabeprotokoll Formular dokumentiert sein. Wer haftet schon gern für Schäden, die der Vormieter verursacht hat. Dokumentiert werden im Protokoll also alle Mängel und Schäden, die vorhanden sind. Wird ein Schaden übersehen, kann es passieren, dass Sie aus der Wohnung ausgezogen sind und Ihnen Monate später eine Schadensersatzforderung Ihres alten Vermieters ins Haus flattert. Das kann teuer werden.

Doch auch für den Vermieter können sich unangenehme Konsequenzen ergeben. Stellt sich nach dem Auszug des Mieters heraus, dass kostenintensive Schönheitsreparaturen vorzunehmen sind, muss er dafür aufkommen, obwohl der Schaden durch den Mieter verursacht wurde.

Ein Wohnungsübergabeprotokoll ist im Gesetz nicht verankert. Im Streitfall jedoch ist es ein wichtiges Dokument, da als Beweismittel zugelassen. Es können sich also Mieter und Vermieter vor Regressansprüchen schützen, wenn sie ein Protokoll anfertigen. Rechtsstreitigkeiten kann man so aus dem Weg gehen.

Die Wohnungsübergabe selbst

Zunächst einmal müssen Vermieter und Mieter einen gemeinsamen Termin finden, um die Wohnung gemeinsam zu besichtigen. An diesem Tag sollten beide Parteien Zeit haben, damit kein Druck entsteht. Raum für Raum wird dann gemeinsam begutachtet. Das Wohnungsübergabeprotokoll Formular sollte zu diesem Termin mitgebracht werden. Alle Möbel und Haushaltsgegenstände müssen bereits aus der Wohnung geräumt sein. Sie muss leer und besenrein sein. So lässt sich der Zustand der Wohnung leichter beurteilen. In dem Zustand, in dem die Wohnung war, als sie übergeben wurde, muss sie beim Auszug auch wieder sein. Abnutzungserscheinungen sind erlaubt. Schauen Sie in den Mietvertrag. Dort steht ob die Wohnung nur besenrein oder auch renoviert sein muss.

Zum vereinbarten Termin gehen Mieter und Vermieter gemeinsam durch die Wohnung und begutachten folgende Punkte:

  • 1. Ist die Wohnung in dem Zustand, der laut Mietvertrag vereinbart ist?
  • 2. Hat die Wohnung feuchte Wände oder sind Schimmelflecken zu sehen?
  • 3. Muss die Wohnung laut Mietvertrag renoviert sein, prüfen Sie, ob sie tatsächlich renoviert ist.
  • 4. Befinden sich Kratzer oder Löcher auf/in dem Parkett oder Laminatboden? Fehlen Fußbodenleisten? Sind auf dem Teppich große Schmutzflecken zu sehen?
  • 5. Schließen alle Fenster und Türen richtig? Sind alle Zimmerschlüssel, einschließlich Ersatzschlüssel, vorhanden?
  • 6. Sind die Fliesen in der Küche und im Bad beschädigt oder haben Risse? Weisen sie eventuell Löcher durch das Bohren auf? Ist die Einbauküche in Ordnung? Fehlen Armaturen oder sind diese gar beschädigt?
  • 7. Funktionieren alle Elektrogeräte einwandfrei? Ist der Herd sauber?
  • 8. Sind die Heizkörper gerade an der Wand? Sind noch alle Thermostate vorhanden? Funktioniert die Heizung? Gibt es starke Beschädigungen?
  • 9. Der Keller und der Dachboden müssen auf Sauberkeit geprüft werden. Beide müssen besenrein sein. Eventuelle Beschädigungen und Mängel müssen im Wohnungsübergabeprotokoll Formular eingetragen werden.
  • 10. Alle Zählerstände, die Wohnung betreffend, müssen in das Übergabeprotokoll aufgenommen werden.

Vergessen Sie keinen Schaden oder Mangel, in das Wohnungsübergabeprotokoll Formular einzutragen. Meist sind es nur Abnutzungserscheinungen, die üblich sind. Sind die Beschädigungen jedoch so stark, dass sie kostenintensiv werden, muss geklärt werden, wer dafür verantwortlich ist. Als Mieter müssen Sie ebenfalls darauf bestehen, dass alle Schäden protokolliert werden. Erst einmal ausgezogen, kann man nicht mehr beweisen, ob der Schaden vorhanden war oder nicht und wer den Schaden verursacht hat. Gründlichkeit ist Trumpf.

Ist nach der Wohnungsübergabe ein Handwerker in der Wohnung und verursacht eine Schramme oder ein Loch im Parkettboden, kann der alte Mieter zur Kasse gebeten werden, so es kein Wohnungsübergabeprotokoll Formular gibt.

Auch gemeinsame Absprachen bezüglich Reparaturen, sollten auf dem Wohnungsübergabeprotokoll Formular notiert werden.

  • Die anwesenden Personen bei der Übergabe

    Die wichtigsten Personen sind natürlich der Mieter und der Vermieter, die sich zur Übergabe der Wohnung treffen müssen. Der Vermieter kann sich von einem bevollmächtigten Dritten vertreten lassen, wenn er zum Beispiel gerade auf Urlaubsreise ist. Das gilt allerdings auch für den Mieter, wenn er beruflich oder gesundheitlich verhindert ist. In diesem Fall ist eine Vertretung erlaubt.

    Lassen Sie sich aber nur von einer vertrauten Person vertreten. Das kann bei einem Mieter, der Partner sein oder ein guter Freund. Der Vermieter kann sich durch den Hausverwalter, Hausmeister oder Immobilienmakler vertreten lassen. Dieser Personenkreis muss durch den Vermieter ermächtigt sein, die Wohnungsübergabe ordnungsgemäß durchzuführen und die Schlüssel in Empfang zu nehmen. Aber Achtung, der Vermieter haftet für seine Erfüllungsgehilfen.

    Ziehen beide Seiten Zeugen zur Wohnungsübergabe hinzu, müssen diese im Wohnungsübergabeprotokoll Formular genannt werden. Zeugen sind immer dann hilfreich, wenn man den Eindruck hat, dass eventuell nicht alles richtig im Übergabeprotokoll vermerkt werden könnte oder es bereits im Vorfeld Streitigkeiten gab.

  • Kein Übergabeprotokoll vom Vermieter gewünscht

    Gesetzlich gibt es keine Verpflichtung ein Wohnungsübergabeprotokoll zu erstellen. Empfehlenswert ist es trotzdem. Rechtsstreitigkeiten gibt es häufig und dafür werden Beweismittel benötigt. Will der Vermieter kein Übergabeprotokoll darf man als Mieter auch selbst eines erstellen. Ein Zeuge sollte jedoch anwesend sein und das Protokoll anschließend auch unterschreiben. So ist das Protokoll rechtsgültig.

    Weigert sich der Mieter, kann auch der Vermieter ein Wohnungsübergabeprotokoll Formular selbst erstellen. Auch in diesem Fall sind Zeugen notwendig.

    Bei der Wahl der Zeugen sollte man darauf achten, dass er über Sachverstand verfügt. Ein Architekt, Maler, Installateur oder Elektriker ist die richtige Wahl. Der Zeuge muss das Protokoll dann ebenfalls unterschreiben.

  • Eingezogen – Schaden entdeckt!

    Endlich, das Wohnungsübergabeprotokoll Formular ist erstellt. Dem Einzug steht nichts mehr im Weg. Und dann das! Schäden über Schäden tauchen auf. Die Heizung funktioniert nicht richtig. Die Wasserhähne tropfen. Wer muss diese Mängel jetzt beheben? Handelt es sich um gravierende Mängel, muss der Vermieter diese noch beheben. Dieses Recht hat der Mieter. Das gilt selbst dann, wenn die Mängel nicht im Übergabeprotokoll vermerkt sind. Gravierende Mängel können sein:

    1. defekte E-Leitungen
    2. Schimmel
    3. Heizung defekt.

    Schönheitsmängel, wie ein Kratzer im Parkett müssen dagegen hingenommen werden.

Urteile zum Übergabeprotokoll Formular

Urteil Aktenzeichen Zusammenfassung
BGH VIII ZR 141/17

Zugreifen auf Mietkaution bei streitiger Forderung

Nach Ende des Mietverhältnisses kann der Vermieter auch wegen streitiger Forderungen auf die Mietkaution zugreifen. Das hat der BGH klargestellt und zugleich betont, dass eine Kautionsabrechnung auch durch schlüssiges Verhalten des Vermieters erfolgen kann.

BGH VIII ZR 231/17 und VIII ZR 261/17

Zahlungsverzug

Der Vermieter kann eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzuges mit einer hilfsweisen ordentlichen Kündigung verbinden. Eine Nachzahlung der Rückstände kann nur die fristlose Kündigung heilen; die Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung bleibt bestehen.

BGH XII ZR 63/18

Rückgabe der Mietsache

Die Rückgabe der Mietsache setzt voraus, dass der Vermieter den Besitz zurückerhält und der Mieter den Besitz vollständig und unzweideutig aufgibt. Erst dann beginnt die Verjährung von Ersatzansprüchen des Vermieters.

Checkliste für die Übergabe

Damit es keine bösen Überraschungen gibt, muss die Übergabe der Wohnung gut vorbereitet sein. Damit für das Wohnungsübergabeprotokoll Formular keine Streitigkeiten entstehen, sollten folgende Punkte beachtet werden:

  • Der Termin für die Wohnungsübergabe sollte rechtzeitig vereinbart werden.
  • Die Wohnung muss vollständig leer und besenrein sein.
  • Übergeben Sie auch den Keller und alle Nebenräume vollständig leer und rein.
  • Lesen Sie nach oder holen Sie anwaltlichen Rat ein, welche Mängel und Schäden in der Wohnung von Ihnen beseitigt werden müssen.
  • Bauliche Veränderungen müssen zurückgebaut werden. Mit dem Vermieter ist zu klären, ob diese in der Wohnung bleiben können.
  • Alle Schlüssel müssen dem Vermieter vollständig übergeben werden. Das gilt auch für Ersatzschlüssel.
  • Nehmen Sie mindestens einen Zeugen zur Wohnungsübergabe mit.
  • Notieren Sie sich bereits im Vorfeld die Zählerstände. Diese sollten im Abnahmeprotokoll Wohnung genau vermerkt werden.

Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen Sie stets einen Fachanwalt um Rat.

3 Kommentare

  1. Hallo

    Kann ich als Vermieter prüfen ob es in Vordrucken der Wohnungsrückgabeprotokolle unwirksame Klauseln versteckt sind?

    Ich möchte da auf keinen Fall Stress mit meinem ersten Mieter bekommen.

  2. Hallo Johann

    Ich kann dir nur sagen wie ich es gemacht habe. Einmal habe ich den Ausdruck vom Rechtsanwalt prüfen lassen.
    Eine Rechtsberatung ist nicht so teuer aber auf diesem Wege ist ihr Schreiben wasserdicht.

    Ps. Man kann es auch online machen, spart Zeit.-:)

    Wäre ja vielleicht was für dich

  3. Klaus Müller-Stern am

    Hallo Johann

    Ich hätte noch einen Zusatz, gerade in dieser Zeit eine kleine Info. Bei einer Wohnungsübergabe kann auch ein bevollmächtigter Dritter den Part des Mieters übernehmen.

    Ebenso natürlich auf der anderen Seite . Da kann es der Hausmeister, der Hausverwalter oder auch der Makler übernehmen.

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