Urteil des LG Ravensburg setzt neue Maßstäbe für Speicherhersteller-Haftung

0

Mit Beschluss vom 12. Mai 2026 erkannte das Landgericht Ravensburg, dass die Senec GmbH mit ihrem SENEC.Home V3 hybrid duo – 5,0 kWh gegen das Produktsicherheitsgesetz verstößt und der Speicher somit nicht in Verkehr gebracht werden durfte. Geschädigte Kunden haben Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags, Ersatzlieferung und Schadenersatz. Diese Entscheidung verdeutlicht die steigende Haftung von Herstellern hinsichtlich Brand- und Explosionsrisiken durch NCA-Zellen und fördert den Verbraucherschutz über einen kostenlosen Online-Check.

Senec-Online-Check ermöglicht jetzt kostenlose Ersteinschätzung für Geschädigte und Betroffene

Die Entscheidung des Landgerichts Ravensburg vom 12. Mai 2026 (Az. 4 O 152/25) ergab, dass Senec GmbH den rechtlichen Vorgaben des Produktsicherheitsgesetzes in § 3 nicht entsprochen habe. Der betroffene SENEC.Home V3 hybrid duo – 5,0 kWh Stromspeicher wurde als nicht verkehrsfähig eingestuft und darf nicht vertrieben werden. Gleichzeitig begründete das Gericht die Haftung von Senec für potenzielle gesundheitsbezogene Schäden und körperliche Verletzungen im Zusammenhang mit dem Produktmangel vollständig rechtlich wirksam.

Hersteller haftet für NCA-Zellen aufgrund mehrfacher Brände und Verpuffungen

Das Urteil hebt hervor, dass NCA-Zellen in der SENEC.Home V3 hybrid duo mindestens sechs Mal Brände und Verpuffungen verursachten. Diese dokumentierten Ereignisse genügen, um eine ernsthafte Gefährdung von Leib und Leben zu begründen. Mit einer Auftretenswahrscheinlichkeit von einem von 21.666 Speichern zeigt die Statistik die hohe Fehleranfälligkeit. Aus diesem Grund untersagt das Landgericht jegliches Inverkehrbringen der betreffenden Batterie und fordert einen sofortigen Rückruf bereits verkaufter Geräte.

Verbraucher gefährdet: Senec-Speicher nach SmartGuard-Update weiterhin deutlich unsicher nachweislich

Im März 2022 setzte Senec rund 66.000 installierte Energiespeicher per Fernabschaltung außer Betrieb und brachte sie vorsorglich in den Standby-Modus, um potenzielle Sicherheitsrisiken zu kontrollieren. Das anschließende Update mit der Diagnosesoftware SmartGuard wurde vor Gericht als nicht ausreichend angesehen, um die grundlegenden Qualitätsmängel zu beseitigen. Die Richter betonten, dass solche Fernwartungs- und Softwareaktualisierungen zukünftig einer detaillierten technischen Validierung und juristischen Überprüfung bedürfen, um Verbrauchersicherheit zu gewährleisten.

Gerichtsurteil verdeutlicht Herstellerpflichten unter §3 ProdSG und §823 BGB

Das Landgericht Ravensburg identifiziert in § 3 Absatz 1 und 2 ProdSG sowie in § 823 Abs. 2 BGB die zentrale Grundlage für Herstellerverantwortung. Das Produktsicherheitsgesetz fungiert hier als Schutzgesetz mit unmittelbarer Rechtswirkung, das garantiert, dass bekannte technische Gefahren keine Zulassung unsicherer Produkte erlauben. Verbraucher werden dadurch deutlich gestärkt, da sie auf rechtlich verbindliche Standards verweisen und bei Verletzung dieser Pflichten konkrete Schadensersatzansprüche und Rückabwicklungen durchsetzen können, wodurch ihr Schutzbedürfnis umfassend nachhaltig sichergestellt wird.

Verbraucher fordern jetzt Schadensersatz für SENEC.Home V3 hybrid duo

Inhaber eines SENEC.Home V3 hybrid duo haben ab sofort die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. ProdSG geltend zu machen. Anspruchsformen reichen von vollständiger Rückzahlung des Kaufpreises über Minderung bis zur Entschädigung für Nutzungsausfälle. Der Senec-Online-Check der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet eine kostenfreie Ersteinschätzung. Durch diese Online-Plattform erhalten Betroffene schnellen Zugriff auf erste juristische Empfehlungen und können das weitere Vorgehen digital koordinieren. ohne Bürokratie und ohne Wartezeiten.

Urteil nach §3 ProdSG intensiviert bundesweit Produktsicherheitskontrollen bei Herstellern

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hebt das Urteil des Landgerichts Ravensburg als bedeutenden Fortschritt in der juristischen Aufarbeitung des Senec-Skandals hervor. Anders als das LG Schweinfurt, das primär Sachmängel prüfte, betont Ravensburg nun Sicherheitsaspekte mit möglicher Lebensgefahr. Fachanwälte erwarten, dass Oberlandesgerichte diesen verbraucherfreundlichen Kurs übernehmen und so die Herstellerhaftung weiter verschärfen. Anbieter von Energiespeichern müssen künftig höchste Sicherheitsstandards erfüllen und erweiterte Haftungspflichten beachten.

Das Urteil bringt gerichtliche Klarstellungen zu den Anforderungen an Energiesicherheitsprotokolle für private Speichersysteme, erhöht die Haftungsrisiken für Hersteller und gibt betroffenen Verbrauchern umfassende Rechtssicherheit bei Ersatzansprüchen. Über den kostenfreien Senec-Online-Check lässt sich schnell eine erste juristische Bewertung der individuellen Schadensersatzoptionen vornehmen. Diese Entscheidung unterstreicht, dass Produktinnovationen in der Batteriespeicherbranche nur bei uneingeschränkter Produktsicherheit zum Marktstart freigegeben werden dürfen und führt zu einem deutlich spürbaren, dauerhaften zukunftssicheren Vertrauensgewinn bei den Endnutzern.

Lassen Sie eine Antwort hier