Bundestag beschließt: Smart Meter werden ab 2032 in allen Haushalten zur Pflicht.

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In Sachen Energiewende tut sich etwas in Deutschland: Am 20.04.2023 hat der Bundestag ein Gesetz beschlossen, das den Einbau von intelligenten Stromzählern vorantreiben soll. Bis 2032 sollen diese flächendeckend im Einsatz sein.

Smart Meter für eine entlastete Stromversorgung: Bundestag beschließt Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende

Die Digitalisierung der Energiewende wird durch das am 20.04.2023 beschlossene Gesetz (20/5549) vom Bundestag vorangetrieben. Die Ampel-Koalition setzt auf den Einsatz von Smart Metern, um eine optimierte Nutzung von Energie zu fördern und das Stromnetz zu entlasten.

Deutschland setzt auf Smart Meter: Bis 2032 flächendeckend

Aufgrund der aktuellen Ziele in Bezug auf erneuerbare Energien, Elektromobilität und Wärmepumpen sei eine effektive Verbindung zwischen Stromerzeugung und -verbrauch unerlässlich, erklärte Wirtschaftsminister Robert Habeck. Eine digitale Umsetzung der Energiewende unter Einsatz von Smart Meter sei hierbei von besonderer Wichtigkeit.

Verbraucher werden durch die neue Gesetzesänderung vor hohen Stromkosten geschützt, indem die Gebühr auf 20 Euro begrenzt wird. Die Kosten für Netzentgelte werden auf alle Stromkunden umgelegt, um eine gerechte Verteilung sicherzustellen. Ab 2025 sollen flexible Stromtarife angeboten werden und bis spätestens 2032 müssen flächendeckend Smart Meter eingesetzt werden.

Warum der Smart-Meter-Rollout nicht wie geplant verläuft

Für Firmen, die gegen den Smart-Meter-Rollout geklagt hatten, wurde die Einbaupflicht vorläufig ausgesetzt. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hatte in einem Eilverfahren entschieden, dass die Markterklärung voraussichtlich rechtswidrig sei. Betroffen waren jedoch nicht Wohnungsunternehmen, die noch nicht zur Installation eines Smart Meters verpflichtet waren.

Die Sicherheitsanforderungen an intelligente Messsysteme sind sehr streng. Smart Meter Gateways (SMGW) werden gesetzlich vorgeschrieben, um die Datensammlung, -verschlüsselung und -weiterleitung sicherzustellen. Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) schreibt vor, dass mindestens drei unabhängige Unternehmen zertifizierte intelligente Messsysteme anbieten müssen.

Das BSI hat am 20. Mai bekannt gegeben, dass es die strittige Marktverfügbarkeitserklärung zurückzieht und stattdessen eine Übergangsregelung gemäß § 19 Abs. 6 MsbG erlässt, um den Rollout abzusichern. Dies erlaubte den Messstellenbetreibern, die Messgeräte wie geplant einzubauen und zu betreiben, bevor die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Köln am 25.5.2022 stattfindet.

Der Smart-Meter-Rollout: Herausforderungen und Chancen

Der Smart-Meter-Rollout soll in Deutschland beschleunigt werden. Dazu hat Bundeswirtschaftsminister Habeck am 20. Oktober 2022 auf dem Future Energy Lab der Deutschen Energie-Agentur (Dena) ein Maßnahmenpaket vorgestellt, das darauf abzielt, bürokratische und rechtliche Hürden zu überwinden. Das Ziel sei es, eine schnelle Schaffung von Rechtssicherheit zu erreichen, um das Gesetz noch im Jahr 2023 in Kraft zu setzen.

Aktuelle Meilensteine beim Rollout-Fahrplan

  • Bis zum Ende des Jahres 2024 können Verbraucher mit einem Stromverbrauch unter 100.000 kWh (optional unter 6.000 kWh) und Erzeuger mit einer Leistung von bis zu 25 kW (optional 1 bis 7 kW) von einem agilen Rollout profitieren, wie eine neue Regelung vorsieht.
  • Laut der neuen Regelung wird der volle Funktionsumfang für den Rollout bei Verbrauchern mit einem Stromverbrauch von weniger als 100.000 kWh und Erzeugern mit einer Leistung von weniger als 100 kW ab 2025 verpflichtend sein. Der Rollout soll bis zum 31. Dezember 2030 für 95 Prozent der betroffenen Nutzer abgeschlossen sein, wobei eine 20-prozentige Umsetzung bis zum 1. Dezember 2025 erforderlich ist.
  • Die Verwendung von intelligenten Stromzählern wird ab 2025 für Verbraucher mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 100.000 kWh und Erzeuger mit einer Leistung von mehr als 100 kW gestattet sein. Ab 2028 wird es für diese Nutzergruppen obligatorisch, diese zu verwenden. Die Umsetzung soll bis zum 31. Dezember 2032 für 95 Prozent der betroffenen Nutzer abgeschlossen sein.

Die Bundesregierung hat einen Entwurf vorgelegt, der vom Kabinett am 11. Januar 2023 ohne Änderungen genehmigt wurde. Jetzt wurde dieser Entwurf als erledigt erklärt. Bei eilbedürftigen Gesetzesvorhaben können identische Entwürfe im Bundesrat und im Bundestag eingereicht werden, um eine parallele Beratung und eine schnelle Umsetzung zu ermöglichen.

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