Elementarschäden: In welchem Fall Extraschutz lohnt

0

Wer sich gegen Elementarschäden absichern will, braucht meist eine spezielle Absicherung – in der Police für Hausrat oder für das Wohngebäude sind derartige Schäden meist nicht enthalten. Hier gilt es für den Versicherten, genauer hinzuschauen, denn leider werden die versicherten oder nicht versicherten Schadensarten erst bei einem tatsächlichen Schaden deutlich.

Was sind Elementarschäden?

Als Elementarschäden werden alle die Schäden bezeichnet, die durch das Einwirken der Natur entstehen – der Mensch hatte auf ihre Entstehung keinen Einfluss. Hagel und Schneedruck, Erdsenkung oder Erdbeben zählen hier mit hinein. Auch Sturm – dieser muss allerdings mindestens Windstärke 8 haben. Treten hierbei Schadensfälle auf, kommen verschiedene Versicherungen zum Einsatz. Hagel-, Blitzschlag- und Sturmschäden trägen die Gebäude- oder die Hausratversicherungen.

Überschwemmung, Erdbeben, Rückstau und Schneedruck hingegen werden durch die Elementarschadenversicherung getragen. Diese kann mit der Wohngebäude- oder Hausratversicherung kombiniert oder als Erweiterung in diese Versicherungen aufgenommen. Allerdings ist es in der Regel nicht möglich, einzelne Gefahren separat zu versichern oder auszuschließen.

Video: Wenn die Elementarversicherung nicht zahlt | Marktcheck SWR

Elementarschäden: Hilfe, Überschwemmung!

Angesichts der zunehmenden Regenfälle drohen schneller Überschwemmungen: Diese liegen vor, wenn ein Gewässer über die Ufer tritt oder wenn der Regen so stark ist, dass er das ganze Grundstück überschwemmt. Wenn nun das Grundwasser an die Oberfläche tritt und dann ins Haus eindringt, besteht dafür Versicherungsschutz. Ist das nicht der Fall, schließt der Versicherer eine Leistung aus. Das gilt auch dann, wenn eine Sturmflut aufgetreten ist und für einen Schaden gesorgt hat.

Auch Schadensfälle durch Rückstau aus der Kanalisation werden nur dann übernommen, wenn eine Rückstausicherung vorhanden ist. Wenn nicht – Pech gehabt, der Versicherer zahlt nicht. Leider ist es meist schwer zu beweisen, ob das Grundwasser nun von unten in das Haus eingedrungen ist (Versicherer zahlt nicht) oder ob es nicht doch von der Oberfläche herrührt (Versicherer müsste zahlen).

Wichtig zu wissen: In Regionen, in denen sich häufig das Problem von Überschwemmungen und Hochwasser stellt, sind entsprechende Policen kaum erhältlich. Kaum ein Versicherer möchte das Risiko eingehen, wahrscheinlich binnen kürzester Zeit viel Geld an die Versicherten zahlen zu müssen, also wird das Risiko gleich ausgeschlossen.

Wo hingegen weniger häufig – maximal bis zu zweimal in den letzten fünf Jahren – ein Hochwasser aufgetreten ist, prüfen die Versicherer meist den Einzelfall. Hier kann sich der Grundstücksbesitzer meist gegen höhere Prämien oder gegen Selbstbeteiligung im Schadensfall absichern lassen.

Überschwemmungen werden auch durch die Hausratversicherung nicht getragen – versichert ist hier nur der Hausrat gegen Feuerschäden, Sturm- und Hagelschäden. (#01)

Überschwemmungen werden auch durch die Hausratversicherung nicht getragen – versichert ist hier nur der Hausrat gegen Feuerschäden, Sturm- und Hagelschäden. (#01)

 

Zahlt die Hausratversicherung Elementarschäden?

Überschwemmungen werden auch durch die Hausratversicherung nicht getragen – versichert ist hier nur der Hausrat gegen Feuerschäden, Sturm- und Hagelschäden. Auch Einbruchdiebstahl und Schadensfälle durch Leitungswasser können in die Police mit aufgenommen werden. Lediglich in den alten DDR-Verträgen ist ein derart umfassender Versicherungsschutz enthalten, dass auch Elementarschäden abgesichert sind. Die Allianz hat nach der Wende die alten DDR-Versicherungen übernommen und die damaligen Konditionen beibehalten.

Möglich ist aber wie bei der Wohngebäudeversicherung der Einschluss einer Elementarschädenversicherung, dies erhöht aber selbstverständlich die Prämien für den Versicherten enorm. Allerdings kann sich das dennoch für alle diejenigen lohnen, die für sich selbst feststellen, dass das Risiko immer größer wird. Wer als Wohnungsbesitzer merkt, dass der Keller immer häufiger nach starken Regenfällen feucht wird, dass die Mauern des Gebäudes nass werden und dass das Grundstück nach einem starken Regen regelmäßig unter Wasser steht, sollte durchaus über diese Zusatzversicherung nachdenken. Und das möglichst schnell, denn immer mehr Versicherer sträuben sich gegen diese Risikoabsicherung – für sie selbst ist das Risiko einer nötigen Leistung inzwischen deutlich gestiegen.

Fahrzeugbesitzer fürchten immer mehr, dass Regen und Hochwasser Autos und Motorräder beschädigen. (#02)

Fahrzeugbesitzer fürchten immer mehr, dass Regen und Hochwasser Autos und Motorräder beschädigen. (#02)

 

Elementarschäden: Absicherung von Fahrzeugen

Fahrzeugbesitzer fürchten immer mehr, dass Regen und Hochwasser Autos und Motorräder beschädigen. Im Schadensfall greift hier aber normalerweise die Teilkasko – sofern denn eine solche abgeschlossen wurde. Ausnahme: Wurde der Besitzer der Fahrzeuge nachweislich rechtzeitig gewarnt und hat seine Autos und Motorräder einfach nicht in Sicherheit gebracht, zahlt der Versicherer nichts.

Kommt es aufgrund der Überschwemmungen zu einem Unfall, so wird wie allgemein bei Unfällen verfahren. Die Kosten für den Schaden hat derjenige zu tragen, der die Schuld an dem Unfall hat. Hier tritt die Haftpflichtversicherung für einen Fremdschaden ein, ein Eigenschaden am Fahrzeug wird nur durch die Vollkasko ersetzt.

Versicherer entscheidet über Absicherung von Elementarschäden

Es ist einzig und allein Sache des Versicherers, zu entscheiden, ob Elementarschäden in die Police aufgenommen werden oder nicht. Der Versicherte kann einen Antrag stellen und seine bestehende Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung erweitern wollen – der Versicherer entscheidet nach dem Schadensverlauf der letzten Jahre, ob er den Schutz gewährt oder nicht. Dabei werden häufig sogenannte Gefährdungsklassen zugrunde gelegt, die sich nach einer Hochwasser-Statistik richten.

Allerdings kann der Versicherer die Absicherung auch dann ausschließen, wenn das zu versichernde Gebäude nicht im Risikogebiet liegt. Es reicht hier oft schon, wenn einfach nur der Keller mehrfach voll Wasser gelaufen ist. Der Versicherer hat es damit in der Hand, den Schutz zu gewähren und wenn, zu welchen Konditionen.

 Auch Einbruchdiebstahl und Schadensfälle durch Leitungswasser können in die Police mit aufgenommen werden. (#03)

Auch Einbruchdiebstahl und Schadensfälle durch Leitungswasser können in die Police mit aufgenommen werden. (#03)

 

Was muss der Versicherte machen?

Auf den Versicherten kommen einige Pflichten zu. So muss er zum Beispiel in einem Risikogebiet Rückschlagklappen anbringen lassen und dabei auch dafür sorgen, dass diese immer richtig funktionieren. Außerdem ist er verpflichtet, Abflussleitungen auf dem Grundstück frei zu halten.

Gegenstände im Keller müssen mindestens zwölf Zentimeter über dem Boden gelagert werden, damit werden Schadensfälle durch einen feuchten Kellerfußboden vermindert. Wenn der Versicherer nachweisen kann, dass einige dieser Punkte nicht eingehalten wurden, kann er die Zahlung im Schadensfall einschränken oder sogar gänzlich verweigern. Außerdem ist es für den Versicherer möglich, nach einem Zahlungsfall den Vertrag zu kündigen.

Ob Hausratversicherungen sinnvoll sind oder nicht, darüber streiten sich Experten. Fakt ist, dass sie abgeschlossen werden sollten, wenn sicher ist, dass ein Verlust großer Teile des Hausrats nur schwer zu verkraften wäre. (#04)

Ob Hausratversicherungen sinnvoll sind oder nicht, darüber streiten sich Experten. Fakt ist, dass sie abgeschlossen werden sollten, wenn sicher ist, dass ein Verlust großer Teile des Hausrats nur schwer zu verkraften wäre. (#04)

 

Ist die Absicherung gegen Elementarschäden empfehlenswert?

Anders als eine Krankenversicherung ist die Elementarschadenversicherung nicht verpflichtend. Wer jedoch in einem Risikogebiet lebt, sollte sich überlegen, ob sie nicht doch sinnvoll ist, selbst wenn die Prämien vergleichsweise hoch sind. Denn im Schadensfall kommen viele Tausend Euro für die Behebung der Überschwemmungsschäden auf den Hausbesitzer zu!

Ob Hausratversicherungen sinnvoll sind oder nicht, darüber streiten sich Experten. Fakt ist, dass sie abgeschlossen werden sollten, wenn sicher ist, dass ein Verlust großer Teile des Hausrats nur schwer zu verkraften wäre. Wer es sich nicht leisten kann, Elektrogeräte durch Blitzschlag, Möbel durch Hochwasserprobleme und andere Schadensfälle komplett aus eigener Tasche zu zahlen, sollte die Elementarschadenversicherung zusätzlich zu den üblichen Hausratversicherungen abschließen. Letztere kann übrigens auch die Privathaftpflichtversicherung einschließen und wird damit deutlich günstiger, als wenn zwei separate Absicherungen bestehen müssen.

Wer noch einen alten DDR-Vertrag als „Haushaltsversicherung“ besitzt, braucht sich meist keine Sorgen zu machen. Hier ist ein umfangreicher Versicherungsschutz zu vergleichsweise niedrigen Prämien enthalten.

Gebäude im Rohbau müssen anders abgesichert werden – hier hilft die Bauleistungsversicherung im Schadensfall. Diese tritt allerdings nur dann in Leistung, wenn es sich um Schadensfälle handelt, die stark von einem normalen Schaden abweichen. Treten Regenfälle in einer Intensität auf, wie es sie die letzten zwanzig Jahre nicht mehr gab, dann könnte diese Versicherung zahlen.

Video: Elementarschäden

Elementarschäden melden

Wie bei einer Krankenversicherung oder einer anderen Versicherung müssen auch Elementarschäden umgehend dem Versicherer gemeldet werden. Dazu verpflichtet sich der Versicherte sogar in den Versicherungsbedingungen! Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben – oder eben der Versicherer. Dieser zahlt dann nämlich nicht. Wichtig ist erst einmal nur die Meldung, eine genaue Auflistung der Schadensfälle kann auch später noch erfolgen. Wichtig ist auch, Folgeschäden zu verhindern. Das heißt, dass Sie als Versicherter dazu verpflichtet sind, umgehend defekte Stellen am Gebäude abzudecken, ehe noch mehr Wasser ins Haus fließen kann.

Sie müssen den Schaden also begrenzen bzw. so klein wie möglich halten. Außerdem sollten Sie im Schadensfall unbedingt Beweisfotos erstellen, denn die meisten Versicherer möchten diese sehen. Halten Sie auch Rücksprache mit dem Versicherer, ehe Sie Dinge neu anschaffen oder reparieren lassen und lassen Sie sich dabei eine ungefähre Höhe der Leistung nennen. Mehr als den Zeitwert ersetzt der Versicherer in der Regel nicht. Wichtig bei Fahrzeugen und Elektrogeräten!

Als Vorsorge wichtig: Behalten Sie die Wettereinflüsse in Ihrer Umgebung im Auge und überprüfen Sie Ihren Versicherungsschutz regelmäßig. Verlassen Sie sich dabei nicht nur auf Ihren Berater, denn immerhin möchte auch dieser seine Versicherung gut verkaufen. Ein unabhängiger Vergleich ist immer ratsam!


Bildnachweis:©Shutterstock-Titelbild: Lucky Team Studio -#01: Robert Kneschke -#02: JFs Pic S. Thielemann -#03: sdecoret -#04: 501room

Lassen Sie eine Antwort hier