Energieausweis: Pflichten, Gründe und welche Kosten anfallen

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Der Energieausweis ist für alle Immobilieneigentümer, die ihre Immobilie verkaufen oder vermieten wollen, relevant. Nur für selbst genutztes Wohneigentum wird dieser Ausweis für Gebäude nicht benötigt.

Die Pflicht zum Energieausweis

Der Energieausweis ist seit 2014 Pflicht für alle Gebäude, die verkauft oder vermietet werden sollen. Liegt der Ausweis mit den entsprechend geforderten Angaben nicht vor, droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Bei neuen Gebäuden ist der Ausweis dann verpflichtend, wenn das Haus auf die üblichen Temperaturen zu beheizen ist.

Grundlage dafür ist das Gebäudeenergiegesetz, das die Nachfolge der Energieeinsparverordnung angetreten hat. Hintergrund dazu ist, dass Käufer oder Mieter über die energetischen Grundlagen eines Gebäudes informiert sein sollen. Sie müssen vor der Vertragsunterzeichnung die Möglichkeit haben, einzuschätzen, wie hoch der Energiebedarf des Objekts sein wird. Besteht das Mietverhältnis allerdings schon länger, haben Mieter keinen Anspruch auf den Energieausweis.


Der Energieausweis als wertvolles Instrument für Hausbesitzer

Eigentümer müssen schon bei der Planung des Hauses sicherstellen, dass der erforderliche Ausweis durch den Planer oder Architekten erstellt wird.

Dies gilt auch, wenn ein Haus umfassend saniert wird und sich dadurch die energetische Gesamtbilanz verändert. Der Austausch einzelner Fenster oder Türen hingegen erfordert keine neue Gesamtbilanzierung.

Das gilt auch dann, wenn ein Förderkredit von der KfW in Anspruch genommen werden soll.

Vermieter dürfen die Kosten, die für die Ausstellung des Ausweises anfallen, nicht auf den Mieter übertragen.

Ebenfalls wichtig für Eigentümer einer Wohnung: Bei Verkauf oder Vermietung muss die Eigentümergemeinschaft sicherstellen, dass der Energieausweis rechtzeitig vorliegt.

Die Kosten dafür muss die Eigentümergemeinschaft tragen und sind nicht von dem verkaufenden Eigentümer allein zu leisten.

Tipp: Von der Ausweispflicht befreit sind die Gebäude, die eine Nutzfläche von weniger als 50 m² haben sowie Baudenkmäler.

Von der Ausweispflicht befreit sind die Gebäude, die eine Nutzfläche von weniger als 50 m² haben sowie Baudenkmäler. (Foto: AdobeStock - 94303611 marcus_hofmann)

Von der Ausweispflicht befreit sind die Gebäude, die eine Nutzfläche von weniger als 50 m² haben sowie Baudenkmäler. (Foto: AdobeStock – 94303611 marcus_hofmann)


Warum gibt es den Energieausweis?

Durch den Gebäudeausweis soll es möglich sein, die Gebäudequalität im Hinblick auf die energetische Dämmung bzw. auf den Energieverbrauch besser zu beurteilen. Außerdem wird damit ein Vergleich von Immobilien möglich. Die dem Ausweis zugrunde liegenden Werte sind einheitlich und erlauben daher den direkten Vergleich. Angegeben wird im Verbrauchsausweis der Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Bei einer Eigentumswohnung ist das gesamte Gebäude die Grundlage für die Berechnungen, denn der Energieverbrauch aller Bewohner eines Hauses wird im Energieausweis angegeben.

Der Bedarfsausweis hingegen behandelt den energetischen Zustand des Objekts und nutzt dafür die Daten zu Bausubstanz und Heizung. Auf dieser Basis wird ein Wert berechnet, der nicht abhängig davon ist, wie viel die Bewohner des Hauses heizen. Somit bekommen Mieter und Käufer einen guten Überblick über den allgemeinen Energiebedarf, der bewohnerunabhängig zu kalkulieren ist.

Video: Wehe, wenn der Energieausweis fehlt

Die Kosten des Gebäudeausweises

Der Gebäudeausweis wird mit 50 bis 100 Euro veranschlagt, wobei die Kosten umso höher sind, je größer das Gebäude ist. Ein Mehrfamilienhaus mit mehr als sechs Wohneinheiten verursacht dabei Kosten in Höhe von rund 250 Euro für die Prüfung und Beurteilung der Energieeffizienz. Tipp: Der Ausweis kann auch online bestellt werden und kostet dann rund 100 Euro.

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