Energieausweis: Pflichten, Gründe und welche Kosten anfallen

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Energieausweis: Pflichten, Gründe und welche Kosten anfallen

Der Energieausweis stellt ein Dokument dar, welches Informationen zur Energieeffizienz eines Gebäudes und den damit verbundenen Energiekosten bereitstellt. Sein Zweck besteht darin, potenziellen Käufern und Mietern Einblicke in die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes zu gewähren und praktische Empfehlungen zur Verbesserung zu liefern.[1]
Die Grundlagen für die Erstellung eines Energieausweises sind in der Richtlinie 2010/31/EU der Europäischen Gemeinschaft vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden festgelegt. Diese Richtlinie verlangt von den EU-Mitgliedsstaaten, die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland erfolgt dies beispielsweise in Teil 5 [§§ 79-88] des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), während in Österreich jeweilige Landesgesetze und das Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG) gelten. Die Schweiz hat ihre eigenen Regelungen erlassen.
Gemäß der EU-Richtlinie sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, den Energieausweis bei Neubauten, Verkaufs- oder Vermietungsvorgängen vorzulegen und nach Vertragsabschluss auszuhändigen. Des Weiteren muss der Energieeffizienzstandard bereits in Immobilienanzeigen angegeben werden.
Die Pflicht zum EnergieausweisDer Energieausweis als wertvolles Instrument für HausbesitzerGründe für den EnergieausweisDie Kosten des GebäudeausweisesWie erfolgt die Erstellung eines Energieausweises?

Die Pflicht zum Energieausweis

Der Energieausweis ist seit 2014 Pflicht für alle Gebäude, die verkauft oder vermietet werden sollen. Liegt der Ausweis mit den entsprechend geforderten Angaben nicht vor, droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Bei neuen Gebäuden ist der Ausweis dann verpflichtend, wenn das Haus auf die üblichen Temperaturen zu beheizen ist.

Grundlage dafür ist das Gebäudeenergiegesetz, das die Nachfolge der Energieeinsparverordnung angetreten hat. Hintergrund dazu ist, dass Käufer oder Mieter über die energetischen Grundlagen eines Gebäudes informiert sein sollen. Sie müssen vor der Vertragsunterzeichnung die Möglichkeit haben, einzuschätzen, wie hoch der Energiebedarf des Objekts sein wird. Besteht das Mietverhältnis allerdings schon länger, haben Mieter keinen Anspruch auf den Energieausweis.


Der Energieausweis als wertvolles Instrument für Hausbesitzer

Eigentümer müssen schon bei der Planung des Hauses sicherstellen, dass der erforderliche Ausweis durch den Planer oder Architekten erstellt wird.

Dies gilt auch, wenn ein Haus umfassend saniert wird und sich dadurch die energetische Gesamtbilanz verändert. Der Austausch einzelner Fenster oder Türen hingegen erfordert keine neue Gesamtbilanzierung.

Das gilt auch dann, wenn ein Förderkredit von der KfW in Anspruch genommen werden soll.

Vermieter dürfen die Kosten, die für die Ausstellung des Ausweises anfallen, nicht auf den Mieter übertragen.

Ebenfalls wichtig für Eigentümer einer Wohnung: Bei Verkauf oder Vermietung muss die Eigentümergemeinschaft sicherstellen, dass der Energieausweis rechtzeitig vorliegt.

Die Kosten dafür muss die Eigentümergemeinschaft tragen und sind nicht von dem verkaufenden Eigentümer allein zu leisten.

Tipp: Von der Ausweispflicht befreit sind die Gebäude, die eine Nutzfläche von weniger als 50 m² haben sowie Baudenkmäler.

Von der Ausweispflicht befreit sind die Gebäude, die eine Nutzfläche von weniger als 50 m² haben sowie Baudenkmäler. (Foto: AdobeStock - 94303611 marcus_hofmann)

Von der Ausweispflicht befreit sind die Gebäude, die eine Nutzfläche von weniger als 50 m² haben sowie Baudenkmäler. (Foto: AdobeStock – 94303611 marcus_hofmann)


Gründe für den Energieausweis
Durch den Gebäudeausweis soll es möglich sein, die Gebäudequalität im Hinblick auf die energetische Dämmung bzw. auf den Energieverbrauch besser zu beurteilen. Außerdem wird damit ein Vergleich von Immobilien möglich. Die dem Ausweis zugrunde liegenden Werte sind einheitlich und erlauben daher den direkten Vergleich. Angegeben wird im Verbrauchsausweis der Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Bei einer Eigentumswohnung ist das gesamte Gebäude die Grundlage für die Berechnungen, denn der Energieverbrauch aller Bewohner eines Hauses wird im Energieausweis angegeben.
Der Bedarfsausweis hingegen behandelt den energetischen Zustand des Objekts und nutzt dafür die Daten zu Bausubstanz und Heizung. Auf dieser Basis wird ein Wert berechnet, der nicht abhängig davon ist, wie viel die Bewohner des Hauses heizen. Somit bekommen Mieter und Käufer einen guten Überblick über den allgemeinen Energiebedarf, der bewohnerunabhängig zu kalkulieren ist.

Video: Wehe, wenn der Energieausweis fehlt

Die Kosten des Gebäudeausweises

Der Gebäudeausweis wird mit 50 bis 100 Euro veranschlagt, wobei die Kosten umso höher sind, je größer das Gebäude ist.

Ein Mehrfamilienhaus mit mehr als sechs Wohneinheiten verursacht dabei Kosten in Höhe von rund 250 Euro für die Prüfung und Beurteilung der Energieeffizienz.

Tipp: Der Ausweis kann auch online bestellt werden und kostet dann rund 100 Euro.


Wie erfolgt die Erstellung eines Energieausweises?

Die Erstellung eines Energieausweises kann auf zwei verschiedene Arten erfolgen. Die erste Methode basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch des Gebäudes während seiner Nutzung, während die zweite Methode den Energiebedarf berechnet.

Möglichkeit Nutzung des tatsächlichen Energieverbrauchs

Wenn bereits Verbrauchsdaten vorhanden sind, bietet die Verwendung dieser tatsächlichen Verbrauchswerte eine realistische und praxisnahe Grundlage für die Berechnungen.

Mieter oder Eigentümer stellen ihre Heizkostenabrechnungen zur Verfügung, um den tatsächlichen Verbrauch zu ermitteln. Dies führt zur Erstellung eines Verbrauchsausweises.

Falls die erforderlichen Unterlagen nicht mehr verfügbar sind, können alternative Quellen, wie telefonische Auskünfte von Energielieferanten, herangezogen werden.

Um natürliche Schwankungen im Verbrauch aufgrund von Witterungsbedingungen auszugleichen, sollten mindestens die letzten drei Abrechnungszeiträume berücksichtigt werden.

Dies berücksichtigt mögliche Veränderungen im Heizverhalten der Bewohner sowie eventuelle Leerstände. Zudem wird eine Witterungsbereinigung durchgeführt, um extreme Wetterbedingungen zu berücksichtigen. #

Hierbei wird für das jeweilige Jahr und den Standort ein Klimafaktor ermittelt und mit dem Energieverbrauch multipliziert.

Alternative Methode: Einschätzung des Energiebedarfs des Gebäudes
Alternative Methode: Einschätzung des Energiebedarfs des Gebäudes
In Fällen, in denen keine vorhandenen Verbrauchsdaten vorliegen, kann der Energiebedarf eines Gebäudes anhand seiner baulichen Eigenschaften abgeschätzt werden.
Bei dieser Methode werden Faktoren wie die Bauform, die Dämmung und das Alter der Immobilie berücksichtigt, um den Energieausweis zu erstellen. Dies führt zur Erstellung eines Bedarfsausweises.

Welche Methode zur Berechnung des Energieverbrauchs sollte angewendet werden?

Grundsätzlich können beide Berechnungsmethoden verwendet werden. Allerdings gibt es gesetzliche Vorschriften:
Wenn der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und es sich um ein Wohngebäude mit höchstens vier Wohnungen handelt, muss der Energieausweis auf Grundlage des Energiebedarfs erstellt werden.
Eine Ausnahme besteht, wenn die Immobilie die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllt.
Bei Nichtwohngebäuden hat der Eigentümer die Wahl zwischen beiden Berechnungsmethoden.

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