Steuerentlastung für Brenn- und Kraftstoffe in KWK-Anlagen abgelaufen

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Ab dem Jahr 2024 müssen sich Betreiber von KWK-Anlagen auf neue Regelungen im Energiesteuergesetz einstellen. Die bisherige vollständige Steuerentlastung für den Einsatz von Brennstoffen und Kraftstoffen in KWK-Anlagen ist zum 31.12.2023 ausgelaufen. Laut dem BHKW-Infozentrum sind die Auswirkungen dieser Änderung weitreichend.

Steuerentlastung in KWK-Anlagen ab 2024 eingeschränkt

Auch nach dem Auslaufen der vollständigen Steuerentlastung haben Betreiber von KWK-Anlagen die Option, die teilweise Steuerentlastung in Anspruch zu nehmen. Dies ist gemäß § 53a Abs. 1 bis 5 EnergieStG möglich. Es ist jedoch zu beachten, dass der Grad der Energiesteuer-Entlastung je nach Art des verwendeten Brenn- oder Kraftstoffs unterschiedlich sein kann. Bei der Verwendung von Erdgas ist der Unterschied in der Regel geringer als bei anderen Brenn- und Kraftstoffen.

Auswirkungen der neuen Regelungen auf ältere KWK-Anlagen

Die Neuregelung im Energiesteuergesetz betrifft nicht nur Betreiber von KWK-Anlagen, die ab 2024 in Betrieb gehen, sondern auch bereits bestehende Anlagen. Das bedeutet, dass auch ältere KWK-Anlagen die neuen Regelungen beachten und entsprechende Maßnahmen ergreifen müssen.

Steuerentlastung für KWK-Anlagen endet – Konsequenzen und Maßnahmen

Die neuen Regelungen im Energiesteuergesetz ab 2024 haben erhebliche Auswirkungen auf die KWK-Branche. Die bisherige vollständige Steuerentlastung für den Brennstoff-/Kraftstoffeinsatz in KWK-Anlagen ist ausgelaufen, wodurch Betreiber nun die teilweise Steuerentlastung in Anspruch nehmen müssen. Es ist wichtig, mögliche Unterschiede bei verschiedenen Brenn- und Kraftstoffen zu beachten. Auch bestehende KWK-Anlagen, die vor dem 1.1.2024 in Betrieb genommen wurden, sind von den neuen Regelungen betroffen. Die KWK-Branche sieht sich somit vor neuen Herausforderungen, die es zu bewältigen gilt.

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