Vermögensaufteilung nach der Heirat: Klärung von Missverständnissen

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Es ist eine schöne Tradition, im Mai zu heiraten, aber viele Paare sind nach der Hochzeit überrascht, dass ihr Vermögen nicht automatisch auch dem Partner gehört. Insbesondere bei Immobilien oder größeren Geldbeträgen kann dies zu unerwarteten Konsequenzen führen. Um böse Überraschungen zu vermeiden, hat die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) wertvolle Tipps für die finanzielle Situation in einer Ehe nach der Heirat zusammengestellt. Dazu gehört die rechtzeitige Erstellung von Vorsorgevollmachten und Bankvollmachten, um im Notfall Entscheidungen für den Partner treffen zu können.

Heirat: Kein automatischer Besitzanspruch auf Vermögen des Partners

Die weit verbreitete Annahme, dass das eingebrachte Vermögen nach der Heirat automatisch dem Partner gehört, ist leider falsch. Jürgen Buck, Vorstand der GVI, warnt davor, dass dies zu unangenehmen Überraschungen führen kann, insbesondere bei Immobilien oder größeren Geldbeträgen. Im Todesfall des Partners, der das Vermögen besitzt, erbt der andere Partner gemäß der gesetzlichen Erbfolge. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Beträge über den Freibetrag und Versorgungsfreibetrag besteuert werden müssen.

Fehlannahmen: Partner darf im Notfall automatisch entscheiden

Viele Ehepartner gehen fälschlicherweise davon aus, dass im Notfall automatisch der Partner entscheiden darf. Doch dem ist nicht so. Um sicherzustellen, dass im Ernstfall die eigenen Wünsche und Vorstellungen berücksichtigt werden, ist es daher von großer Bedeutung, rechtzeitig Vorsorgevollmachten und Bankvollmachten zu erstellen. Eine Patientenverfügung ermöglicht zudem, auch im Krankenhaus oder im Pflegeheim im Sinne des Partners zu handeln.

Ausnahme ab 2023: Ehepartner mit Notvertretungsrecht für 6 Monate

Das Notvertretungsrecht, das seit dem 1. Januar 2023 in Kraft ist, gibt Ehepartnern für einen Zeitraum von 6 Monaten das Recht, in Gesundheitsangelegenheiten Entscheidungen zu treffen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass dies kein Ersatz für eine Patientenverfügung ist. Eine Patientenverfügung ist ein rechtliches Dokument, in dem Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen für medizinische Behandlungen im Ernstfall festhalten können. Daher wird dringend empfohlen, neben dem Notvertretungsrecht auch eine Patientenverfügung zu erstellen, um sicherzustellen, dass Ihre eigenen Entscheidungen respektiert werden.

Die finanzielle Situation in der Ehe absichern: Tipps und Tricks

Viele Paare sind nach der Hochzeit von der finanziellen Situation überrascht. Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, ist es wichtig, frühzeitig finanzielle Vorkehrungen zu treffen. Eine umfassende finanzielle Planung sowie die Erstellung von Vorsorgevollmachten, Bankvollmachten und einer Patientenverfügung sind unerlässlich, um die eigenen Wünsche und Vorstellungen zu sichern. Weitere Informationen und wertvolle Tipps zum Thema „Heirat und Finanzen“ finden Sie auf der Webseite www.geldundverbraucher.de in der Rubrik „Gratis“.

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