Ölheizung verboten: Ab wann? Austauschpflicht? Und wenn ich nicht austausche? Was ist ab 2024 verboten? Wie lange noch Öl heizen? Was ab 2026 erlaubt?

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Verbot von Gas- und Ölheizung: In Zukunft werden die Mieten in Deutschland stark steigen, da Sanierungen von Wohngebäuden die Mietpreise erheblich erhöhen werden. Während viele Eigenheimbesitzer immer noch den Schock über das drohende Verbot von Gas- und Ölheizungen verarbeiten, hat die Europäische Union kürzlich eine neue Sanierungspflicht für alte Gebäude angekündigt. Dies wird zu erheblichen Kosten führen. Allerdings sind nicht nur Eigenheimbesitzer davon betroffen, sondern auch Millionen von Mietern. Tatsächlich wohnt jeder zweite Deutsche zur Miete. Die Kosten für Sanierungen können auf die Miete umgelegt werden, wobei bis zu 8 Prozent der Sanierungsmaßnahmen pro Jahr möglich sind. Dies wird die ohnehin schon hohen Mieten für viele Menschen unerschwinglich machen.

Bundesregierung: ab 2024 wird die Ölheizung verboten

Die Bundesregierung plant, den Einbau neuer Gas- und Ölheizungen ab dem Jahr 2024 schrittweise zu verbieten. Dies geht aus einem Gesetzesentwurf hervor, an dem das Wirtschafts- und das Bauministerium arbeiten, um den Klimaschutz im Gebäudesektor voranzutreiben.

Durch das geplante Verbot sollen Verbraucher dazu angehalten werden, auf alternative Heizsysteme umzusteigen, um so den CO2-Ausstoß zu reduzieren und die Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen. Der Gesetzesentwurf ist jedoch noch nicht final und muss noch von der Bundesregierung beschlossen werden.

Das Verbot neuer Öl- und Gasheizungen wird bereits seit längerer Zeit diskutiert. Ursprünglich war geplant, es erst ab dem Jahr 2026 umzusetzen. Die Vorverlegung des Termins auf 2024 stößt jedoch auf Kritik, sowohl innerhalb der Regierungskoalition als auch von Seiten der Industrie und der Verbraucher.

Für viele Verbraucher bedeutet das geplante Verbot einen erheblichen Mehraufwand, da sie sich in den nächsten Jahren um eine Alternative bemühen und ihr Heizsystem möglicherweise komplett modernisieren müssen.


Infografik: Meinungen zur Richtigkeit des Heizungsverbots 2024 – Umfrage zeigt vielfältige Ansichten (Foto: Schwarzer.de)

Infografik: Meinungen zur Richtigkeit des Heizungsverbots 2024 – Umfrage zeigt vielfältige Ansichten (Foto: Schwarzer.de)

 

BILD: Smartmeter werden Pflicht

Laut einem Gesetzesentwurf, wie von der Bild-Zeitung berichtet wurde, sollen ab dem Jahr 2025 alle Heizungen mit moderner Messtechnik ausgestattet werden, die den Verbrauch messen und dabei helfen sollen, ihn zu senken. Diese Messgeräte, auch bekannt als Smartmeter, werden die Verbrauchsdaten digital an den Verbraucher sowie an die Versorgungsunternehmen übermitteln.

Im Januar 2023 hatte das Bundeskabinett bereits ein Gesetz beschlossen, welches ab dem Jahr 2032 die Installation von Smartmetern verpflichtend machen wird. Die Verwendung von Smartmetern ist Teil eines größeren Plans zur Energieeffizienz und dem Ausbau erneuerbarer Energien. Durch die Übermittlung der Verbrauchsdaten in Echtzeit sollen Verbraucher in der Lage sein, ihren Energieverbrauch besser zu kontrollieren und entsprechend anzupassen. Die Versorgungsunternehmen erhalten durch die Smartmeter-Technologie ebenfalls detaillierte Informationen über den Energieverbrauch und können somit ihre Netze effizienter gestalten.


Infografik: Entspricht Ihre aktuelle Heizung Ihren Wünschen? (Foto: Schwarzer.de)

Infografik: Entspricht Ihre aktuelle Heizung Ihren Wünschen? (Foto: Schwarzer.de)

 

Was kostet eine neue Heizung?

Was kostet eine neue Heizung?
Neues Heizsystem Kosten für Anschaffung und Installation
Öl- & Gasheizung
Gas-Brennwertheizung circa 5000 bis 8000 Euro
Öl-Brennwertheizung circa 6000 bis 10.000 Euro
Hybridheizungen
Hybridheizung mit Wärmepumpe circa 20.000 Euro
Hybridheizung mit Solar circa 15.000 bis 20.000 Euro
Holzheizung mit Solar circa 25.000 bis 35.000 Euro
Wärmepumpe
Luft-Wasser-Wärmepumpe circa 10.000 bis 18.000 Euro
Sole-Wasser-Wärmepumpe circa 14.000 bis 25.000 Euro
Alternativen
Holzheizung circa 15.000 bis 20.000 Euro
Solarthermieanlage circa 5.000 bis 10.000 Euro
Elektroheizung circa 200 bis 900 Euro
Grafik: Erdgas dominiert deutschlandweit als führender Energieträger. (Foto: Schwarzer.de)

Grafik: Erdgas dominiert deutschlandweit als führender Energieträger. (Foto: Schwarzer.de)

 

Häufige Fragen zum Verbot der Ölheizung

„Ab wann sind Ölheizungen verboten?“

In Deutschland gibt es kein generelles Verbot von Ölheizungen. Bestehende Ölheizungen dürfen weiterhin betrieben werden. Ab dem Jahr 2026 ist jedoch der Einbau von neuen Ölkesseln nicht mehr erlaubt. Bis zum Ende des Jahres 2025 ist es weiterhin erlaubt, Ölheizungen einzubauen und in Betrieb zu nehmen. Das Verbot gilt flächendeckend, es gibt jedoch einige Ausnahmen. In Gebäuden, in denen keine alternative Wärmeerzeugung zu Öl möglich ist, beispielsweise in Regionen ohne flächendeckende Gasversorgung, können Ölheizungen auch über das Jahr 2026 hinaus eingebaut werden. Das Klimaschutzpaket sieht hierfür spezielle Ausnahmeregelungen vor.

Die Infografik erklärt die Funktionsweise einer Hybridheizung, die aus erneuerbaren und konventionellen Energiequellen besteht. (Foto: Schwarzer.de)

Die Infografik erklärt die Funktionsweise einer Hybridheizung, die aus erneuerbaren und konventionellen Energiequellen besteht. (Foto: Schwarzer.de)

 

Welche Heizungen sind ab 2024 verboten?

Das geplante Verbot von Ölheizungen und Gasheizungen ab 2024 sorgt für große Aufregung. Der Gesetzesentwurf des Klimaministeriums stülpt den Bürgern Pflichten über. Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) bringt Neues mit sich. So soll statt einem Verbot von Ölheizung und Gasheizung eine Pflicht zur Hybridheizung errichtet werden. Ab dem 1. Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden.

Das ist gut für bestehende Ölheizungen und Gasheizungen. Diese können weiter eingebaut werden. Doch sie müssen mit erneuerbaren Energien als sogenannte Hybridheizung kombiniert werden. Seit dem 1. Januar 2010 zwingen das EWärmeG in Baden-Württemberg und das Hamburger Klimaschutzgesetz die Hauseigentümer dazu, in Wohngebäuden mindestens 10 Prozent der Wärme mit erneuerbaren Energien zu erzeugen.

Wie lange kann man noch mit Öl heizen?

Ölheizungen sind noch lange erlaubt. Bis Ende 2025 dürfen neue Ölheizungen weiterhin in Wohnungen eingebaut und in Betrieb genommen werden. Und natürlich dürfen diese Ölheizungen noch viel länger betrieben werden. Nach dem aktuellen Stand der Dinge können alle fachgerecht installierten Ölheizungen ohne zeitliche Begrenzung weiter betrieben werden. Das bedeutet, dass es für Besitzer solcher Heizungen keine Verpflichtung gibt, diese auszutauschen oder auf eine andere Heizmethode umzusteigen.

Welche Heizungen sind ab 2026 erlaubt?

Ab 2026 sind nur noch sogenannte „Hybrid-Heizungen“ erlaubt und zugelassen. Möchten Sie Ihre alte Ölheizung noch rasch gegen eine neue Ölheizung auswechseln? Klar geht das. Bis Ende 2025 kann der Austausch Ihrer alten Ölheizung problemlos erfolgen. Nach derzeitigen Vorschriften können alle fachgerecht installierten Ölheizungen unbeschränkt betrieben werden. Es gibt derzeit keine gesetzlichen Bestimmungen, die eine Stilllegung oder Umrüstung solcher Heizungen erfordern.

Welche Ölheizungen dürfen weiter betrieben werden?

Ihre bestehende Ölheizungen (wenn sie jünger als 30 Jahre ist) darf weiterbetrieben werden, sogar über das Jahr 2026 hinaus. Wenn Sie eine Öl-Hybridheizungen betreiben – also eine Ölheizung, die mit erneuerbaren Energien gekoppelt ist – darf diese Heizung ebenfalls weiterbetrieben werden.

Was passiert wenn ich meine Heizung nicht austausche?

Wenn Sie Ihre Heizung nicht austauschen, wird es richtig teuer! Wenn Eigentümer die GEG-Vorschriften zu den Austauschpflichten für die Heizung ignorieren, sieht das Gebäudeenergiegesetz Bußgelder von bis zu 50.000 Euro vor. Diese Bußgelder gelten auch für die Einschränkungen bei der Ölheizung ab dem Jahr 2026.

Ausnahme:
Diese Regelung besagt, dass bestimmte Gebäude von der Verpflichtung zur Umstellung auf alternative Heizungssysteme ausgenommen sind. Dies betrifft insbesondere Gebäude, in denen es nicht möglich ist, alternative Wärmequellen wie beispielsweise Gas oder Fernwärme zu nutzen, oder in denen ein Austausch unwirtschaftlich wäre. Hybridlösungen, die sowohl konventionelle als auch alternative Wärmequellen kombinieren, sollen im Neu- und Altbau auch nach dem Jahr 2026 weiterhin möglich sein.

Ist eine neue Ölheizung noch sinnvoll?

Ja klar. Eine neue Ölheizung ist sogar sehr sinnvoll. Wenn Sie Ihre alten Ölkessel gegen ein neues Öl-Brennwertgerät auswechseln, bringt Ihnen diese Modernisierung große Einsparungen, denn ein effizientes Öl-Brennwertgerät reduziert den Heizölbedarf deutlich.

Moderne Ölbrenner sind in der Lage, die Menge an Emissionen, die bei der Verbrennung von Öl freigesetzt werden, um mehr als 50 Prozent zu reduzieren. Dadurch tragen sie dazu bei, die Umweltbelastung zu verringern und die Luftqualität zu verbessern. Zudem können sie auch dazu beitragen, die Heizkosten um bis zu 5 Prozent zu senken. Allerdings ist es wichtig zu beachten, dass diese Einsparungen nur bei Heizungsanlagen erzielt werden können, die nicht älter als 15 Jahre sind. Ältere Anlagen sind in der Regel nicht so effizient und verbrauchen mehr Energie, was zu höheren Heizkosten führt. Wenn Sie also Ihre Heizungsanlage aufrüsten möchten, um von den Vorteilen moderner Ölbrenner zu profitieren, sollten Sie sicherstellen, dass Ihre Anlage noch nicht zu alt ist.

Gibt es Ausnahmen vom Öl-Heizungsverbot?

Das Verbot traditioneller Heizsysteme ist ein wichtiger Schritt, um den Klimawandel einzudämmen. Allerdings wurden die Anbieter von Fernwärmenetzen von diesem Verbot ausgenommen, wenn sie einen Transformationsplan zur Klimaneutralität vorlegen. Die Entscheidung, diese Anbieter nicht mit in das Verbot einzuschließen, könnte zu einem Problem führen. Es besteht die Gefahr, dass diese Anbieter den Wandel verschleppen oder unzureichende Pläne vorlegen, um das Verbot zu umgehen. Dies könnte letztendlich dazu führen, dass der Einsatz fossiler Brennstoffe nicht ausreichend reduziert wird. Es bleibt daher abzuwarten, ob die Regierung durch diese Ausnahme eine sinnvolle Entscheidung getroffen hat oder ob sie damit die Ziele des Verbots untergräbt.

Die Aussage des Wirtschaftsministers Habeck, dass er selbst von der Ausnahme bei der CO2-Bepreisung profitiert, hat bei vielen Menschen für Empörung gesorgt. Denn es stellt sich die Frage, ob Politiker, die für den Klimaschutz eintreten, auch selbst bereit sind, dafür zu zahlen. Die Tatsache, dass Habeck nur 1,7 Prozent erneuerbare Energien in seiner Fernwärme nutzt, zeigt, dass er trotz seiner öffentlichen Aussagen nicht genug tut, um seinen eigenen CO2-Fußabdruck zu reduzieren. Es ist eine Schande, dass Politiker, die uns lehren sollen, wie wir unsere Umwelt schützen können, nicht in der Lage sind, dies selbst zu tun.

Die Energieerzeugung in Berlin ist noch immer von fossilen Brennstoffen abhängig. Wie aus aktuellen Zahlen hervorgeht, machen Erdgas und Steinkohle zusammen 92 Prozent der Fernwärme aus. Erneuerbare Energien sind mit acht Prozent vertreten, wobei das Heizkraftwerk Moabit hier eine besondere Rolle spielt. Das Werk nutzt Holzschnitzel zur Energiegewinnung, was einen wichtigen Schritt in Richtung Nachhaltigkeit darstellt. Allerdings darf nicht vergessen werden, dass auch die Verbrennung von Müll zu den erneuerbaren Energien gezählt wird, obwohl sie mit Blick auf die Umwelt alles andere als optimal ist.

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