Gestaltungsmodell: Verkauf von Mietwohnungen an Kinder zur Steueroptimierung

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In Deutschland gibt es häufig Situationen, in denen nahestehende Personen oder Unternehmen Liefer- und Leistungsbeziehungen eingehen. Steuervorteile spielen dabei oft eine entscheidende Rolle. Besonders beim Verkauf von Immobilien an die nachfolgende Generation ergeben sich neue Abschreibungsmöglichkeiten.

Steuerfrei verkaufen: Abschreibungen bei Immobilienverkauf an Kinder

Ein häufig genutztes Modell besteht darin, langjährig vermietete Wohnungen an die eigenen Kinder zu verkaufen, um ihnen zukünftige Mieteinnahmen und die damit verbundenen steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten zu ermöglichen. Immobilien, die länger als zehn Jahre gehalten wurden, können steuerfrei verkauft werden, wodurch die Grundstücksspekulationsteuer entfällt. Dadurch können die Kinder das volle Abschreibungsvolumen bis zum aktuellen Verkehrswert steuerlich geltend machen.

Im Steuerrecht gibt es unterschiedliche Regelungen für Geschäfte zwischen fremden Dritten und nahen Angehörigen. Es ist von großer Bedeutung sicherzustellen, dass alle Vereinbarungen vollständig und korrekt umgesetzt werden, da die Finanzverwaltung diese genau prüft. Ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Münster verdeutlicht die Schwierigkeiten, die bei der Erlangung der gewünschten steuerlichen Anerkennung auftreten können.

Das Gericht urteilte, dass es sich nicht um einen entgeltlichen Verkauf, sondern um eine Schenkung handelte, da die übernehmenden Kinder nicht wirtschaftlich durch Kaufpreiszahlungen belastet waren.

Die Eltern beschlossen, den Kindern den Kaufpreis nach Abschluss des Kaufvertrags zu schenken. Diese Vorgehensweise wurde vom Finanzamt bemerkt und vom Gericht als missbräuchlich eingestuft. Die Richter waren der Überzeugung, dass es sich nicht um einen Verkauf handelte, bei dem eine Gegenleistung erbracht wurde, sondern um eine Schenkung der Immobilie. Da die Kinder wirtschaftlich nicht durch den Kaufpreis belastet waren, konnten sie auch keine neuen Abschreibungsmöglichkeiten nutzen.

Insgesamt betrachtet Schulz die gewählte Gestaltung als gut, bemängelt jedoch, dass sie nicht vollständig durchgeführt wurde. Dennoch hatten die Kinder einen Vorteil: Sie konnten die noch ausstehenden Schulden der Eltern im Rahmen der Grundstücksumschreibung übernehmen und diese als steuermindernde Anschaffungskosten geltend machen.

Das Urteil des Finanzgerichts Münster zeigt deutlich, dass es von großer Bedeutung ist, bei Geschäften zwischen Angehörigen die Vereinbarungen vollständig zu erfüllen, um die gewünschten steuerlichen Vorteile zu erhalten. Falls jedoch Gestaltungsmissbrauch vorliegt, werden diese Vorteile verworfen, was zu Nachteilen für alle Beteiligten führen kann.

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