Wer haftet für Schäden durch nicht geräumtes Laub?

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Im Herbst kann das schöne Anblick des herabfallenden bunten Laubs auch zu gefährlichen Situationen führen, wenn die Verantwortlichen ihrer Räumpflicht nicht nachkommen. Wenn jemand auf einem nicht geräumten Gehweg ausrutscht und sich verletzt, können sowohl Grundstückseigentümer als auch Mieter mit hohen Kosten konfrontiert werden. Um sich vor den finanziellen Folgen solcher Unfälle zu schützen, empfiehlt Bianca Boss, Vorständin beim Verbraucherschutzverein Bund der Versicherten e. V. (BdV), den Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung.

Verantwortung bei Herbstlaub auf Privatgrundstücken

Die Räumpflicht von Herbstlaub liegt grundsätzlich bei den Kommunen, wenn es um öffentliche Straßen und Wege geht. Sobald jedoch private Grundstücke an die Gehwege angrenzen, sind die Grundstückseigentümer für die Räumung verantwortlich. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht müssen sie das Grundstück, die Gehwege und die Eingänge von Laub befreien. Wenn diese Pflicht nicht ausreichend erfüllt wird, können Schadenersatzforderungen drohen, wenn Personen auf dem Laub ausrutschen, warnt Boss.

Bei vermieteten Immobilien wird oft die Verkehrssicherungspflicht den Mietern übertragen. Dies bedeutet, dass sie im Schadensfall ebenfalls haftbar gemacht werden können. Die finanziellen Konsequenzen können in solchen Fällen sehr gravierend sein und im schlimmsten Fall bis zur Pfändungsgrenze reichen.

Dank einer Privathaftpflichtversicherung sind Sie bei Schäden durch Herbstlaub bestens abgesichert. Die Versicherung übernimmt nicht nur die finanziellen Konsequenzen der gesetzlichen Haftpflicht, sondern wehrt auch unberechtigte Schadensersatzforderungen ab – selbst vor Gericht.

Bei vermietetem Eigentum empfiehlt Bianca Boss, neben einer Privathaftpflichtversicherung auch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung in Betracht zu ziehen. Insbesondere unbebaute Grundstücke oder vermietete Gebäude, die nicht vom Eigentümer bewohnt werden, sollten separat abgesichert werden. Um sicherzustellen, dass die Versicherungspolice den individuellen Anforderungen entspricht, sollten die Bedingungen regelmäßig überprüft und bei Bedarf der Versicherer kontaktiert werden.

Eine empfehlenswerte Höhe für die Deckungssumme liegt bei mindestens 15 Millionen Euro, um Sach-, Personen- und Vermögensschäden angemessen abzudecken.

Eine Haftpflichtversicherung ist von großer Bedeutung, um sich vor den finanziellen Folgen von Unfällen durch Herbstlaub zu schützen. Sie übernimmt nicht nur die Kosten für entstandene Schäden, sondern wehrt auch unberechtigte Schadensersatzforderungen ab.

Vermieter sollten neben einer Privathaftpflichtversicherung auch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen. So sind sie auch bei Schäden an ihrer vermieteten Immobilie finanziell abgesichert. Um sicherzustellen, dass die Versicherung ausreichenden Schutz bietet, sollten regelmäßig die Deckungslücken überprüft werden.

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