Zweiter Rettungsweg: Herausforderung für den Architekten

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Architekten und Bauingenieure stehen nicht selten vor einer riesigen Herausforderung: Ein zweiter Rettungsweg muss her, doch wie soll er am besten in das Gebäude integriert werden? Dabei unterscheiden sich Fluchtweg und Rettungswege: Erstere sind Treppen und Aufgänge, Rettungswege hingegen sind Möglichkeiten für Feuerwehr und Ersthelfer vor Ort, um Menschen und Tiere zu sichern.

Zweiter Rettungsweg: Rechtliche Regelungen geben klare Linien vor

Rettungswege sind Zugänge, die für die Feuerwehr bzw. allgemein die Fremdrettung zur Verfügung stehen müssen. Sie dienen der Brandbekämpfung und der allgemeinen Rettung von Menschen und Tieren. In den üblichen Bauordnungen sind Flucht- und Rettungswege einheitlich genannt, im Sonderbau hingegen gelten verschiedene Definitionen. Danach dürfen Rettungswege teilweise nur von Rettungskräften genutzt werden.

Die Bauordnung sieht vor, dass in jedem Geschoss, in dem sich mindestens ein Aufenthaltsraum befindet, zwei Rettungswege vorhanden sein müssen, die ins Freie führen. Es gab sogar schon Gebäude, die gesperrt wurden, weil kein zweiter Rettungsweg vorhanden war. Dies traf beispielsweise den Fernsehturm von Stuttgart.

Der erste Rettungsweg muss baulich hergestellt werden und einen Ausgang ins Freie bieten, was über Treppen realisiert wird. Auch ein zweiter Rettungsweg kann als baulicher Weg hergestellt werden, es ist aber auch möglich, ihn über Rettungsgeräte zu führen.

Diese bietet die Feuerwehr auf. Der zweite Rettungsweg ist hingegen nicht nötig, wenn Menschen und Tiere über eine gesicherte Treppe ins Freie gelangen können. Dafür muss diese vor Rauch und Feuer geschützt sein.

Video: Brandschutz: Reicht auch ein Flucht- und Rettungsweg? § 33 MBO

Zweiter Rettungsweg: Schwierigkeiten für Architekten (Video)

Es gibt keinen Zweifel daran, dass Architekten oft in Konflikt mit der Bauordnung geraten, wenn ein zweiter Rettungsweg geplant werden muss. Vor allem bei Bestandsbauten stellt sich dieses Problem – hier wirken Ästhetik, Nutzung, Konstruktion und Sicherheit häufig gegeneinander.

Hierbei spielen die Kosten ebenso eine Rolle wie die eigentliche Umsetzbarkeit der Anforderungen. Außerdem sind nicht immer alle Rettungsgeräte der Feuerwehr in der Art verfügbar, wie sie im Einzelfall nötig wären.

Wie auch bei der Versorgung mit Sicherheitsstrom und der Sicherheitsbeleuchtung wird durch die Forderung nach einem zweiten Rettungsweg unterstellt, dass ein Ausfall des normalerweise Vorhandenen einkalkuliert wird.

Der Ausfall des Rettungsweges ist daher von vornherein einzuplanen und es müssen Lösungsmöglichkeiten gefunden werden – somit ist die Forderung nach einem zweiten Rettungsweg verständlich.

Video: Flucht- und Rettungswege

Möglichkeiten der Planung eines zweiten Rettungswegs

Wird ein zweiter Rettungsweg geplant, so stellt sich zuerst einmal die Frage danach, wie ein eventuell vorhandener Höhenunterschied überwunden werden kann. Die Antwort darauf muss die spezifischen Voraussetzungen vor Ort berücksichtigen. So können Leitern, Treppen, Sprungtücher oder auch Aufzüge als Möglichkeiten infrage kommen.

Wie ein zweiter Rettungsweg genau aussehen kann, hängt unter anderem davon ab, wie die Platzverhältnisse im Gebäude sind und wie groß das zur Verfügung stehende Grundstück ist. Der Grundriss des Gebäudes sowie die Konstruktion desselben sind ebenfalls ausschlaggebend.

Natürlich sind auch versicherungsrechtliche Vorgaben nicht zu vergessen, denn gerade der Einbruchschutz spielt hier eine maßgebliche Rolle.

Am angenehmsten – jedoch auch am teuersten – ist der Aufzug, der aber nur als Feuerwehraufzug für die Nutzung im Brandfall infrage kommt. Am einfachsten umsetzbar ist die Rampe, die allerdings wiederum einen großen Platzbedarf hat.

Gängig ist daher der Einsatz einer Treppe, die nur wenig Platz braucht, aus verschiedenen Materialien gestaltet werden kann und ein freies Design aufweisen darf. Außerdem ist die Vorfertigung in hohem Maße möglich.

Außentreppen lassen sich auch nachträglich gut installieren, sie dürfen im Brandfall aber nur benutzt werden, wenn sich keine Öffnungen in der Fassade dahinter befinden. Ansonsten bedarf es eines Treppenraums für die sichere Benutzung.

Eine weitere Möglichkeit, die allerdings baurechtlich und behördlich mit Auflagen verbunden ist, ist die Rettungsrutsche. Die Seiten des Gebäudes müssen dennoch für die Feuerwehr erreichbar sein und es müssen regelmäßig Übungen zur Benutzung der Rettungsrutsche durchgeführt werden. Kleinkinder bis drei Jahre dürfen die Rutsche nicht benutzen.

Häufig kollidieren die Anforderungen der Versicherungen mit den Möglichkeiten, die einem Architekten zur Verfügung stehen. Er würde sich zum Beispiel aus Kosten- und Platzgründen für eine Wendeltreppe entscheiden.

Ein zweiter Rettungsweg in der Art wird von den Versicherungen aber nur ungern gesehen, weil die Sicherheit bei der Benutzung nicht ausreichend gegeben ist.

Folglich weigern sich die Versicherungen, die Wendeltreppen in die Police aufzunehmen oder reagieren mit hohen Beitragsforderungen.


Bildnachweis: © unsplash.com – Todd Quackenbush

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