Hausratversicherung: Versicherung für Gegenstände im Haus

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Hausratversicherung bedeutet optimalen Schutz für den Hausrat wenn Brand, Blitzschlag, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Einbruchdiebstahl eintreffen.

Der Hausrat ist zerstört und nun?

Es ist der Alptraum eines jeden Hausbesitzers – ein Feuer rafft nicht nur das geliebte Eigenheim dahin, sondern auch die schönen Möbel, die über Jahre zusammengekauft wurden.

Damit in einem solchen Fall wenigstens das Gröbste abgesichert ist, vertrauen viele Deutsche auf eine private Hausratversicherung – über drei Viertel aller Deutschen verfügen über eine solche Sachversicherung, die das Inventar eines Haushaltes absichert.

Der Versicherungsschutz umfasst beispielsweise Schäden durch Feuer, Schäden durch Leitungswasser, Schäden durch Sturm, Schäden durch Hagel, Schäden durch Einbruchdiebstahl, Schäden durch Raub sowie Vandalismus oder Einbruch.

Eine Wohngebäudeversicherung, Rechtsschutzversicherung oder banale Haftpflichtversicherung reicht hier leider nicht aus. Die Versicherung deckt zudem Nebenkosten wie beispielsweise das Aufräumen nach einem Unwetter ab.

Video: Hausratversicherung einfach erklärt – Mehr dazu:

Bestandteil des Hausrats: Versicherungsumfang

Grundsätzlich gilt: Als Bestandteil des Hausrats zählen alle Gegenstände, die der Versicherungsnehmer im Haushalt privat nutzt oder nutzen könnte – daher sind also auch Wertsachen wie Bargeld als Teil des Hausrats anzusehen.

Klassische Gegenstände, die von der Hausratversicherung ersetz werden, sind üblicherweise Hausrat wie Möbel, Haushaltselektronik, Kleidung und auch Nahrungsmittel und Fahrräder.

Doch die vermeintliche Wunderwaffe bei allen Schäden, die durch Feuer, Leitungswasser oder Unwetter entstanden sind, bietet nicht automatisch den nötigen Schutz gegen Einbrecher. Edelmetallbesitzer sollten sich beispielsweise nicht auf die Hausratversicherung verlassen.

Sie kommt zwar auch für den Wert von Gold auf – allerdings sind in die Versicherungsbedingungen gleich mehrere Stolpersteine eingebaut. Die Entschädigungsgrenze für Wertgegenstände liegt üblicherweise bei 20 Prozent der gesamten Versicherungssumme.

Die Quote lässt sich jedoch gegen Aufpreis bei vielen Versicherungen auf bis zu 50 Prozent erhöhen – diese Möglichkeit ist für Besitzer von Gold und Silber im Schadensfall besonders wichtig und sollte frühzeitig mit der Versicherung besprochen werden.

Video: Hausratversicherung Test

Hausratversicherung: Vermeiden Sie grobe Fahrlässigkeit

Hausbesitzer sollten ein fahrlässiges Verhalten im Umgang mit ihrem Haus unbedingt vermeiden – wenn sie es dem Einbrecher allzu leicht machen, weil sie beispielsweise Fenster geöffnet lassen oder lediglich die Tür ins Schloss fallen lassen, gehen Versicherungen schnell von grober Fahrlässigkeit aus und Versicherer verweigern die Leistung komplett.


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Über den Autor

Hans-Jürgen Schwarzer (Link Google+) leitet die Online-Agentur schwarzer.de software + internet gmbh. Als Unternehmer und Verleger in Personalunion wie auch als leidenschaftlicher Blogger gehört er zu den Hauptautoren von startup-report.de. Innerhalb seiner breiten Palette an Themen liegen dem Mainzer Lokalpatriot dabei vermeintlich „schräge“ Ideen oder technische Novitäten besonders am Herzen.

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