Umfrage: Große Mehrheit der Deutschen lehnt Heizungsverbot ab

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Die geplante Maßnahme „Heizungsverbot“ der Ampelkoalition zur Reduzierung des CO?-Ausstoßes von Gebäuden sieht vor, dass ab 2024 nur noch neue Heizungen mit einem erneuerbaren Energieanteil von mindestens 65 Prozent in Ein- und Mehrfamilienhäusern installiert werden dürfen.

Große Mehrheit der Deutschen gegen Verbot von Öl- und Gasheizungen

Neue Öl- und Gasheizungen sind nicht mehr erlaubt, was in Deutschland auf Widerstand stößt. Einer aktuellen Umfrage zufolge lehnen 78 Prozent der Bürger den Gesetzentwurf ab, während nur 18 Prozent dafür sind.

Das sollte kommen: Neue Heizungsverordnung: Öl- und Gasheizungen verboten

  • Ab dem 1. Januar 2024 muss jede neu installierte Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
  • Eine Möglichkeit zur Beheizung sind Wärmepumpen, aber es gibt auch andere Alternativen, wie zum Beispiel die Kombination aus Wärmepumpe und Gasheizung.
  • Es besteht keine Notwendigkeit, funktionsfähige Öl- und Gasheizungen zu ersetzen.
  • Es ist gestattet, alte Heizungsanlagen zu reparieren.
  • Eine Verpflichtung zum Austausch besteht nur dann, wenn ein Heizkessel defekt ist oder wenn er seit 30 Jahren in Betrieb ist, auch wenn er noch funktionsfähig ist.
  • Erst wenn das Haus vererbt oder verkauft wird, gilt die Verpflichtung zum Austausch für Eigentümer, die älter als 80 Jahre sind.
  • Die Nutzung von fossilen Brennstoffen in Heizkesseln ist nur noch bis zum 31.12.2044 erlaubt, danach müssen Gaskessel ausschließlich mit grünen Gasen betrieben werden.
  • Für Haushalte mit geringem Einkommen werden Härtefallregelungen eingeführt und es sind Maßnahmen zur Förderung geplant.

Im Osten Deutschlands lehnen 91 Prozent der Menschen dies ab, während es im Westen nur 75 Prozent sind.

Im Osten Deutschlands gibt es eine noch höhere Ablehnung gegen das Gesetz als im Westen, mit 91% versus 75% Zustimmung. Nur Anhänger der Grünen sind mehrheitlich dafür, jedoch liegt die Zustimmung bei ihnen bei nur 53%.

Die Pläne in Bezug auf die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sind noch nicht rechtskräftig, da das Parlament sie noch nicht genehmigt hat.

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