KfW-Bank erhöht Einkommensgrenzen und Kredithöchstbeträge ab Oktober

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Die staatliche KfW-Bank hat angekündigt, dass sie ab dem 16. Oktober 2023 die Bedingungen der Kreditförderung „Wohneigentum für Familien“ verbessern wird. Dies beinhaltet eine deutliche Erhöhung der Grenzen des zu versteuernden Jahreseinkommens sowie der maximalen Kreditsätze. Durch diese Maßnahme sollen mehr Familien mit kleinen und mittleren Einkommen in der Lage sein, von den zinsverbilligten KfW-Krediten für den Neubau oder Ersterwerb von energieeffizientem Wohneigentum zu profitieren.

Mehr finanzielle Unterstützung für Familien: KfW-Bank verbessert Wohneigentumsförderung

Mit den verbesserten Bedingungen des Kreditprogramms „Wohneigentum für Familien“ ermöglicht die KfW-Bank ab dem 16. Oktober 2023 noch mehr Familien den Traum vom eigenen Haus. Die Einkommensgrenze für eine Familie mit einem Kind wird von 60.000 Euro auf 90.000 Euro angehoben. Jedes weitere Kind erhöht die Grenze um 10.000 Euro. Zusätzlich steigen die Kredithöchstbeträge um bis zu 35.000 Euro, abhängig von der Anzahl der Kinder.

KfW-Bank steigert Förderung für klimafreundliche Eigenheime von Familien

Das Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ der KfW-Bank richtet sich an Familien mit kleinen und mittleren Einkommen, die den Traum vom eigenen Haus verwirklichen möchten. Das Programm bietet zinsverbilligte Kredite für den Neubau oder den Ersterwerb von energieeffizientem und klimafreundlichem Wohneigentum. Dabei werden nur Häuser gefördert, die einen geringen CO2-Fußabdruck über den gesamten Lebenszyklus haben. Das Programm soll die Wohneigentumsquote erhöhen und einen nachhaltigen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Um von der Förderung der KfW-Bank profitieren zu können, müssen neu errichtete Wohngebäude entweder den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40 (EH 40) erfüllen oder die Anforderungen des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-PLUS) erfüllen. Es werden ausschließlich Wohngebäude gefördert, die nach Fertigstellung den Vorgaben des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entsprechen und somit einen geringen CO2-Fußabdruck im Gebäudelebenszyklus aufweisen.

Im Rahmen der Förderung „Wohneigentum für Familien“ bietet die KfW-Bank eine Projektförderung an, bei der ein Teil des Kredits mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln finanziert wird. Diese Förderung umfasst alle Kosten für das Bauwerk sowie die Leistungen der Fachplanung und Baubegleitung. Zudem können auch Eigenleistungen gefördert werden, indem die Ausgaben für das Material berücksichtigt werden. Die KfW-Bank kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben des Vorhabens finanzieren.

Baukindergeld: Erfolgreiche Förderung für Familien mit mittleren Einkommen

Das Baukindergeld wurde erfolgreich genutzt, um Familien mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen zwischen 30.000 und 60.000 Euro beim Erwerb von Wohneigentum zu unterstützen, wie die Evaluation des Instituts Wohnen und Umwelt zeigt.

Bei der neuen KfW-Förderung „Wohneigentum für Familien“ ist das steuerpflichtige Einkommen ein entscheidender Faktor. Durch die Anhebung der Einkommensgrenzen und Kredithöchstbeträge wird der Zugang zu dieser Förderung für noch mehr Familien ermöglicht. Im Vergleich zum Baukindergeld hat die neue Förderung den Vorteil, dass sie den Kauf von bereits vorhandenen Immobilien ausschließt und stattdessen den Schwerpunkt auf den Neubau und den Ersterwerb von klimafreundlichem Wohneigentum legt.

Dank der verbesserten Bedingungen der KfW-Förderung „Wohneigentum für Familien“ können Familien mit begrenzten finanziellen Ressourcen ihren Traum vom eigenen Haus verwirklichen. Die Anhebung der Einkommensgrenzen und Kredithöchstbeträge eröffnet ihnen neue Möglichkeiten und erleichtert den Zugang zu einer zinsverbilligten Finanzierung. Gleichzeitig leistet diese Förderung einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, da nur umweltfreundliche Häuser gefördert werden, die einen geringen CO2-Fußabdruck haben.

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