Ach ja, der Hausbau bringt so seine Probleme mit sich. Nicht nur Preis und Architektur können den motivierten Bauherren aus der Ruhe bringen, sondern auch der rechtliche Aspekt führt regelmäßig zu Schwierigkeiten. Insbesondere die Frage, ob Bauherren, die ein schlüsselfertiges Haus bestellen, Liegenschaftskarten und andere Bauunterlagen erhalten müssen, beschäftigt die Rechtsprechung seit einigen Jahren.
Die rechtliche Situation ist nicht eindeutig geklärt
Kleiner Sprung zehn Jahre zurück: Nach damaligem Recht war es nicht verpflichtend für Architekten, bestimmte Dokumente an den Bauherrn zu übergeben. Insbesondere war nicht geklärt, in welcher Form solch eine Übergabe – sollte sie denn stattfinden – erfolgen muss. Reicht die Papierform? Oder soll es doch lieber ein digitales Format sein, das sich gut zur Weiterverarbeitung eignet?
Dabei ist eine vernünftige Baudokumentation so wichtig für die Bauherren. Besonders Liegenschaftskarten spielen eine wichtige Rolle in der weiteren Abwicklung des Projekts. Eine Liegenschaftskarte, auch Flurkarte genannt, ist der darstellende Teil des Liegenschaftskatasters. Auf Liegenschaftskarten sind maßstabsgetreue Darstellungen aller Flurstücke und Bauwerke eingezeichnet. Die Karten enthalten die Flurstücksgrenzen, -nummern, sämtliche Bauelemente, Hausnummern, Straßennamen und die Nutzung der Bauwerke – also alles, was es für eine vernünftige (rechtliche) Weiterverarbeitung benötigt.
Bauherren sollen besser geschützt werden
2018 wurde diese Pflicht nun endlich eingeführt. Das neue Bauvertragsrecht schreibt vor, dass Architekten den privaten Bauherren alle für die Weiterverarbeitung benötigten Dokumente zur Verfügung stellen müssen.
In dem neuen Recht, das in Paragraph 650n BGB festgeschrieben ist, wird außerdem gefordert, einen voraussichtlichen Zeitpunkt der Fertigstellung anzugeben und weitere Vertragsdetails genauer auszuführen. Ziel ist es, die Bauherren bzw. Auftraggeber zu schützen und ihnen eine rechtssichere Abwicklung des Bauprozesses zu ermöglichen.
Liegenschaftskarten können online abgerufen werden
Eine Möglichkeit, online Liegenschaftskarten im PDF oder Vektor Format abrufen zu können, ist die Plattform geoindex.io. Hier können alle Stakeholder – Bauherren wie Architekten – jederzeit Liegenschaftskarten im digitalen Format abrufen. Das System funktioniert über die simple Eingabe von Adressen oder Koordinaten, woraufhin unmittelbar die Liegenschaftskarten abgerufen werden können. Der Preis hierfür beträgt gerade einmal 20 Euro, eine Liegenschaftskarte kann aber im Zweifel große Vorteile bei der Planung der Baumaßnahme sein. Außerdem tragen die detailgenauen Darstellungen dazu bei, die Sicherheit der Bauwerke zu erhöhen.
Durch das neue Recht und die Möglichkeit, Liegenschaftskarten online abrufen zu können, wird Bauherren das Leben deutlich erleichtert. Zusätzliche Dokumente und maßstabsgerechte Darstellungen ermöglichen präzisere Planung, erhöhen die Sicherheit und erleichtern die rechtliche Situation. Die Probleme im Hausbau können so deutlich leichter gelöst werden.