Versicherungsort umfasst Wohnung, Balkon und Terrasse

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Wer wertvolle Dinge im Außenbereich wie Gartenmöbel oder einen teuren Grill hat, sollte über eine Hausratversicherung nachdenken. Diese Versicherung schützt alle Gegenstände, die sich am Versicherungsort befinden, jedoch nur vor bestimmten Gefahren. Einbruchdiebstahl ist inbegriffen, während einfacher Diebstahl nicht abgedeckt ist. Wenn beispielsweise ein teures Fahrrad ungesichert auf der Terrasse steht, ist es nicht versichert, wie Bianca Boss vom BdV erklärt.

Hausratversicherung: Terrassen und Balkone mitversichert

Die Hausratversicherung bietet Schutz für den Versicherungsort, der in der Police angegeben ist. Dies umfasst nicht nur die Wohnung oder das Haus, sondern auch angrenzende Terrassen, Balkone und Loggien. Zusätzlich sind auch Räume in Nebengebäuden wie Garagen, Keller oder Dachboden versichert, sofern sie sich auf dem Grundstück der versicherten Immobilie befinden.

Der Schutz vor Naturgewalten ist ein weiterer wichtiger Aspekt im Zusammenhang mit dem Hausrat im Außenbereich. Eine Möglichkeit, diesem Risiko vorzubeugen, besteht darin, lose Gegenstände entweder in den Innenräumen aufzubewahren oder sie entsprechend zu sichern. So kann verhindert werden, dass ein Unwetter den Hausrat während der eigenen Abwesenheit beschädigt.

Um von der Hausratversicherung bei Schäden durch Sturm abgedeckt zu werden, muss der Sturm im versicherungsrechtlichen Sinne als solcher eingestuft werden, was eine Mindestwindgeschwindigkeit von 62 Stundenkilometern (Windstärke 8) bedeutet.

Wenn es zu Schäden durch Überschwemmungen kommt, sei es durch fließende oder stehende Gewässer oder durch Witterungsniederschläge, greift die Hausratversicherung nicht. Um sich gegen diese Art von Schäden abzusichern, benötigt man eine Elementarschadenversicherung.

Einbruchdiebstahl vs. einfacher Diebstahl: Was ist versichert?

In einer Hausratversicherung sind bestimmte Gefahren abgesichert, darunter Einbruchdiebstahl. Allerdings schließt eine solche Versicherung einfachen Diebstahl aus. Ein Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb beispielsweise in das Haus oder den Keller eingebrochen ist, um gestohlene Gegenstände zu versichern. Wird hingegen ein Gegenstand von der Terrasse gestohlen, ohne dass ein Einbruch stattfindet, handelt es sich um einfachen Diebstahl, der nicht versichert ist. Es gibt jedoch Versicherer, die Tarife mit einfachem Diebstahlschutz anbieten. Es ist ratsam, die Versicherungsbedingungen zu überprüfen oder den Versicherer direkt zu kontaktieren.

Hausratversicherung: Schutz für Gartenmöbel und Co

Eine Hausratversicherung bietet einen zuverlässigen Schutz für wertvolle Gegenstände im Außenbereich wie Gartenmöbel, Grills oder Fahrräder. Sie schützt vor Schäden durch Einbruchdiebstahl und Naturgefahren wie Sturm. Allerdings ist der einfache Diebstahl nicht automatisch abgedeckt, es sei denn, es wurde eine Zusatzversicherung abgeschlossen. Um den vollen Versicherungsschutz zu erhalten, sollten Fahrräder ordnungsgemäß gesichert sein. Bei Fragen oder Unklarheiten empfiehlt es sich, die Versicherungsbedingungen genau zu überprüfen und gegebenenfalls den Versicherer direkt zu kontaktieren.

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