Höhere Einkommensgrenze und Kredithöchstbeträge für Wohnungskauf

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Im Rahmen der Initiative zur Unterstützung des Wohnungsbaus in Deutschland hat die Bundesregierung ein neues Maßnahmenpaket verabschiedet. In diesem Zusammenhang hat die KfW im Auftrag des BMWSB die Förderbedingungen ihres Kreditprogramms „Wohneigentum für Familien“ verbessert. Die Änderungen umfassen eine deutliche Anhebung der Einkommensgrenze, die nun bei Familien mit einem Kind von 60.000 EUR auf 90.000 EUR liegt. Mit jedem weiteren Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 10.000 EUR. Zudem wurden die Kredithöchstbeträge, die von der Anzahl der Kinder abhängen, um bis zu 35.000 EUR angehoben.

Erhöhung der Einkommensgrenze für Kreditprogramm

Im Rahmen der Förderung des Wohnungsbaus in Deutschland erhöht die KfW die Einkommensgrenze für das Kreditprogramm „Wohneigentum für Familien“. Eine Familie mit einem Kind kann nun bis zu 90.000 EUR pro Jahr verdienen, um von der Förderung profitieren zu können. Für jedes weitere Kind steigt die Einkommensgrenze um weitere 10.000 EUR. Zusätzlich werden die Kredithöchstbeträge, abhängig von der Anzahl der Kinder, um bis zu 35.000 EUR angehoben.

Förderung von Wohneigentum für Familien

Die KfW fördert den Neubau und Ersterwerb von klimafreundlichen und energieeffizienten Wohngebäuden zur Selbstnutzung. Dabei gibt es zwei Stufen der Förderung: „Klimafreundliches Wohngebäude“ und „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“. Diese Förderung umfasst sowohl die Baukosten als auch die Kosten für Fachplanung, Baubegleitung und Nachhaltigkeitszertifizierung. Die Förderbedingungen gelten ab dem 16.10.2023.

Die Förderung erstreckt sich auf eine Wohneinheit pro Antrag. Antragsberechtigt sind Privatpersonen oder Haushalte, die mindestens 50 % (Mit-)Eigentum an selbstgenutztem Wohneigentum erwerben möchten. Voraussetzung ist zudem, dass in dem Haushalt mindestens ein leibliches oder angenommenes Kind gemeldet ist, welches zum Zeitpunkt des Antrags das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Volle Förderung für alle Investitionen im Wohnungsbauprogramm

Mit der Förderung können alle Kosten für den Bau eines Wohngebäudes abgedeckt werden, einschließlich der Planungs- und Baubegleitungsleistungen sowie der Analyse des Lebenszyklus und der Zertifizierung der Nachhaltigkeit. Auch Materialkosten, die durch Eigenleistung entstehen, werden gefördert. Die neuen Förderbedingungen gelten ab dem 16.10.2023.

Neue Förderbedingungen für klimafreundlichen Wohnbau

Durch die deutliche Erhöhung der Einkommensgrenze und Kredithöchstbeträge haben Familien mit einem Jahreseinkommen von bis zu 90.000 EUR die Möglichkeit, von den attraktiven Kreditprogrammen zur Realisierung ihres Eigenheimtraums zu profitieren.

Die Bundesregierung hat ihre Unterstützung für den Bau klimafreundlicher Wohngebäude verstärkt, um Nachhaltigkeit und Energiesparen zu fördern. Familien, die ein neues Zuhause schaffen möchten, können von den verbesserten Bedingungen profitieren. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der KfW.

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