Förderung Einbruchschutz: So erhalten Sie Kredite und Zuschüsse

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Mehr als ein Drittel der Wohnungseinbrüche wird abgebrochen, weil die Einbrecher von der vorhandenen Sicherheitstechnik überfordert sind. Türen und Fenster sollten daher in jeder Wohnung und jedem Haus so gut wie möglich gesichert sein. Die Installation der entsprechenden Technik ist auch staatlich gefördert möglich, und zwar über das Programm „Förderung Einbruchschutz“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau.

Förderung Einbruchschutz: Schutz vor Dieben nötig

Nicht nur in Großstädten steigt die Zahl der Einbrüche kontinuierlich, auch im ländlichen Raum haben immer mehr Hausbesitzer mit Einbrüchen zu kämpfen. Vor allem im Sommer und in der Urlaubszeit häufen sich die Meldungen über Einbrüche, wobei letzten Endes auch die sozialen Medien ein bisschen dazu beitragen. Wer in seinem Facebook-Account öffentlich ein nettes Foto aus dem Urlaub postet, lässt potenzielle Einbrecher wissen, dass er gerade nicht zu Hause ist.

Nun muss nur noch der aktuelle „Bewacher“ des Hauses überwunden werden – sofern es denn einen solchen überhaupt gibt – und schon kann der Dieb in aller Ruhe die Wohnung ausräumen. Leichter und vor allem sicherer für den Einbrecher geht es nicht! Neben den persönlichen Vorsichtsmaßnahmen sind aber auch technische Hilfsmittel wichtig, damit Einbrechern das Leben etwas schwerer gemacht wird.

Leider sind derartige Sicherungsmöglichkeiten recht teuer, was viele Haus- und Wohnungsbesitzer und erst recht Mieter dazu veranlasst, von Umbaumaßnahmen abzusehen. Frei nach dem Motto, dass schon nichts passieren wird, leben sie in den Tag hinein – bis dann doch der Einbrecher vor Ort war.

Dabei hätte der Schaden ganz leicht verhindert werden können, vor allem, wenn den Betreffenden bewusst gewesen wäre, dass der Staat in puncto Einbruchsicherung hilft. Zuschüsse und zinsgünstige Kredite helfen dabei, Sicherheitsmaßnahmen einbauen und vor allem Fenster- und Türöffnungen zu weniger leicht zu überwindenden Hindernissen werden zu lassen.

Mehr als ein Drittel der Wohnungseinbrüche wird abgebrochen, weil die Einbrecher von der vorhandenen Sicherheitstechnik überfordert sind. Türen und Fenster sollten daher in jeder Wohnung und jedem Haus so gut wie möglich gesichert sein. (#01)

Mehr als ein Drittel der Wohnungseinbrüche wird abgebrochen, weil die Einbrecher von der vorhandenen Sicherheitstechnik überfordert sind. Türen und Fenster sollten daher in jeder Wohnung und jedem Haus so gut wie möglich gesichert sein. (#01)

 

Förderung Einbruchschutz: Die KfW hilft

Wer die staatliche Förderung für die Einbruchsicherung in Anspruch nehmen möchte, muss sich an die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, wenden. Sie übernimmt einen Zuschuss in Höhe von bis zu 1.500 Euro pro Wohneinheit für die Sicherung von Haus und Wohnung. Neu ist, dass die Förderung Einbruchschutz übernimmt, nicht mehr jedoch das barrierefreie Wohnen bzw. dafür nötige Umbaumaßnahmen. Die nötigen Mittel für derartige Vorhaben sind für 2017 aufgebraucht, sodass nun nur noch ein Zuschuss zur Einbruchsicherung möglich ist.

Auch wenn es einen gewissen Aufwand bedeutet, sich bei der Bank beraten zu lassen und die Zuschüsse zu beantragen, so lohnt sich diese Mühe doch. Denn angesichts der Tatsache, dass in immer mehr Häuser eingebrochen wird, wobei der Schaden durch den Einbruch selbst teilweise sogar höher ist als der Wert des Diebesguts, ist eine entsprechende Sicherung für alle Objekte zu empfehlen.

Dabei hat der Staat sogar festgelegt, dass die Zuschüsse für den nachträglich eingebauten Schutz vor Einbrüchen von zehn auf fünfzig Millionen Euro steigen. Das bedeutet natürlich eine wertvolle finanzielle Hilfe für deutlich mehr Hausbesitzer.

Video: KFW Zuschüsse im Bereich Einbruchschutz

Förderung Einbruchschutz: Wie die Zuschüsse beantragen?

Wer das Programm zur „Förderung Einbruchschutz“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau in Anspruch nehmen möchte, muss Hauseigentümer (Ein- oder Zweifamilienhaus) oder Eigentümer einer Eigentumswohnung sein. Das heißt aber nicht, dass nur Wohneigentum damit gefördert wird. Auch natürliche Personen, die Mieter einer Wohnung oder eines Hauses sind, können die Förderung beantragen. Gefördert werden dann einzelne Maßnahmen bzw. Kombinationsmaßnahmen für die Sicherung des Wohnbereichs, wobei ein Investitionszuschuss gewährt wird.

Vorab kann die Höhe des Zuschusses bereits berechnet werden – zwischen 50 und 1.500 Euro darf dieser liegen. Förderfähig sind hier nicht nur die Materialkosten, sondern auch die Kosten für den Handwerker, der die Einbruchsicherung einbaut.

Die Zuschüsse werden ganz einfach über die Bank beantragt. Dort ist eine Beratung nötig, in deren Rahmen auch die Höhe des möglichen Zuschusses bestimmt werden kann. Nun erfolgt die eigentliche Antragstellung, die der Hauseigentümer selbst oder über seine Bank vornehmen kann. Damit ist das Antragsverfahren bereits abgeschlossen.

Video: Förderkredit Einbruchschutz – staatliche Förderung nutzen

Förderung Einbruchschutz: Voraussetzungen für die Förderung

Welche Personen einen Förderantrag für Maßnahmen zur Einbruchsicherung stellen können, haben wir eben bereits erklärt. Doch es gibt noch weitere Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit die Sicherung der Fenster und Türen staatlich gefördert wird. Zum einen ist es unverzichtbar, den Antrag auf den Förderzuschuss vor dem Einbau zu stellen. Hat die Umsetzung des Vorhabens bereits begonnen, braucht der Antrag nicht mehr gestellt zu werden, er würde ohnehin abgelehnt. Anlaufstelle ist die Bank, auch das KfW-Zuschussportal nimmt die Anträge entgegen.

Des Weiteren ist es wichtig, dass der Einbau unbedingt von einem Fachunternehmen des Handwerks durchgeführt wird. Das heißt, auch wenn Sie handwerklich begabt sind – die reinen Materialkosten können Sie sich nicht fördern lassen und den Einbruchschutz selbst einbauen. Hier muss zwingend der Fachmann heran. Der Grund: Damit die Maßnahmen zur Einbruchsicherung wirklich greifen können, müssen sie unbedingt richtig eingebaut und installiert werden. Einem Fachunternehmen wird unterstellt, hier keine Fehler zu machen.

Wichtig: In den Genuss der Förderungen kommen nur diejenigen, die mindestens 500 Euro in die Nachrüstmaßnahmen investieren. Davon zehn Prozent ergeben sie Mindestsumme von 50 Euro – alles, was darunter liegt, wird nicht berücksichtigt.

Förderung Einbruchschutz: Wie komme ich an das Geld?

Mit der Antragstellung ist der halbe Weg zur „Förderung Einbruchschutz“ bereits geschafft. Hat nun das Fachunternehmen die Sicherheitstechnik eingebaut und eine Rechnung erstellt, bezahlen Sie als Eigentümer der Wohnung bzw. als Mieter diese erst einmal. Sie reichen die Rechnung dann an die Kreditanstalt für Wiederaufbau ein, diese wiederum überweist Ihnen den Förderbetrag auf Ihr Konto.

Sofern die Abrechnung über das Zuschussportal der Kreditanstalt für Wiederaufbau läuft, müssen Sie sich dort erst einmal identifizieren, dann erfolgt die Bestätigung der Leistungen über die Rechnung des Handwerkerunternehmens.

Entstehen bei einem Einbruch Schäden, so kommt die Hausratversicherung dafür auf. Allerdings muss jedem Betroffenen klar sein, dass nicht der volle Wert, der Neuwert, ersetzt wird. (#02)

Entstehen bei einem Einbruch Schäden, so kommt die Hausratversicherung dafür auf. Allerdings muss jedem Betroffenen klar sein, dass nicht der volle Wert, der Neuwert, ersetzt wird. (#02)

 

Förderung Einbruchschutz: Versicherung von Einbrüchen

Entstehen bei einem Einbruch Schäden, so kommt die Hausratversicherung dafür auf. Allerdings muss jedem Betroffenen klar sein, dass nicht der volle Wert, der Neuwert, ersetzt wird. Die Versicherung geht immer von einem Zeitwert aus und der ist gerade bei elektrischen Geräten häufig genug gleich null. Dass die Geräte noch voll funktionstüchtig waren und nicht hätten ersetzt werden müssen, spielt dabei keine Rolle.

Insofern ergibt sich in jedem Fall ein Verlust für den durch den Einbruch Geschädigten. Die Hausratversicherung übernimmt zudem die Kosten, die sich für eine Reparatur von beschädigten Gegenständen ergeben, und zahlt eine Entschädigung, wenn sich bei noch voll nutzbaren Dingen, die aber beschädigt wurden, eine Wertminderung ergibt.

Teilweise können Einbruchschäden auch über die Wohngebäudeversicherung abgesichert werden, dann sind aber nur Fenster und Türen sowie Wände und Fußböden versichert. Das bedeutet, dort ist alles inbegriffen, was das Haus an sich betrifft – die Einrichtung selbst muss in jedem Fall über die Hausratversicherung abgesichert werden. Wichtig zu wissen: Der Einbruchschadenschutz besteht nicht automatisch, sondern bei einigen Versicherungen muss die entsprechende Klausel separat mit in den Vertrag aufgenommen werden.

Die Konditionen für den Kredit werden im Einzelfall vereinbart, wobei der Kredit sogar eine Laufzeit von bis zu 30 Jahren haben kann. Mit diesem lassen sich neben der Einbruchsicherung noch weitere Baumaßnahmen umsetzen. (#03)

Die Konditionen für den Kredit werden im Einzelfall vereinbart, wobei der Kredit sogar eine Laufzeit von bis zu 30 Jahren haben kann. Mit diesem lassen sich neben der Einbruchsicherung noch weitere Baumaßnahmen umsetzen. (#03)

 

Förderung Einbruchschutz über einen Kredit

Alternativ zu den Zuschüssen fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau die nachträgliche Einbruchsicherung auch über einen Kredit. Dieser wird besonders zinsgünstig vergeben, wobei der aktuelle Zinssatz für 2017 bei 0,75 Prozent liegt, abhängig von der Kreditsumme und der Bonität des Antragstellers. Möglich sind hier Kredite von bis zu 50.000 Euro. Hierbei kann eine Zinsbindungsfrist vereinbart werden, wobei die Bank vor Ablauf dieser Frist automatisch ein Angebot für die Anschlussfinanzierung erstellt.

Gefördert werden können über den Kredit oder über die Zuschussmöglichkeiten Einbau und Nachrüstung von Einrichtungen zum Einbruchschutz, einbruchhemmende Rollläden und Gitter sowie Meldeanlagen für Einbruch und Überfall. Auch zugehörige Assistenzsysteme wie Gegensprech- und Bildanlagen sowie Bewegungsmelder sind durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau förderfähig.

Die Konditionen für den Kredit werden im Einzelfall vereinbart, wobei der Kredit sogar eine Laufzeit von bis zu 30 Jahren haben kann. Mit diesem lassen sich neben der Einbruchsicherung noch weitere Baumaßnahmen umsetzen.


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