Erbschaftssteuer 2023: Definition, Freibeträge und welche Ausnahmen es gibt
Definition: Was ist die Erbschaftssteuer in 2023?
Die Erbschaftssteuer 2023 definiert sich genauso wie die Erbschaftssteuer für jedes andere Jahr. Die Steuer wird erhoben, wenn eine Person verstirbt und ein Erbe aufgeteilt werden kann. Sie fällt auf das zu vererbende Vermögen an und wird nur nach dem Tod erhoben. Dabei ist die Erbschaftssteuer keine neue Erfindung, sondern schon seit 1906 bekannt, damals wurde sie erstmals in Deutschland erhoben.
Die rechtliche Grundlage wird durch das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz gebildet. Vereinfacht gesagt: Die Erbschaftssteuer wird auf das Vermögen einer Person fällig, wobei vor der Berechnung Schulden und Freibeträge abgezogen werden müssen. Auch Kosten, die zum Beispiele für die Bestattung anfallen, können vom Erbe vor Berechnung der Erbschaftssteuer abgezogen werden.
Die Höhe der Besteuerung richtet sich nach der Erbschaftssteuerklasse und nach dem zu versteuernden Vermögen:
- Steuerklasse 1: Kinder, Enkel, Stiefkinder, Ehepartner
- Steuerklasse 2: Geschwister, Cousins, Cousinen, Schwiegereltern und Angehörige, die schon vor dem Tod des Erblassers geerbt haben
- Steuerklasse 3: alle übrigen Verwandten und Erbberechtigten
Freibeträge für die Erbschaftssteuer 2023
Auch für die Erbschaftssteuer 2023 wurden bestimmte Freibeträge festgelegt, die die Steuerpflicht mindern können.
Die höchsten Freibeträge können Ehepartner erhalten, die Beträge wurden hier mit 500.000 Euro festgelegt. 400.000 Euro sind der Freibetrag für Kinder und Enkelkinder, deren Eltern nicht mehr leben.
Das Erbvermögen muss jeweils nur in dem Maße versteuert werden, in dem es die Freibeträge übersteigt.
Bei bereits verstorbenen Eltern der Enkelkinder können Letztere einen Freibetrag von 200.000 Euro geltend machen. Großeltern und Eltern können 100.000 Euro ansetzen.
Für die Angehörigen der Steuerklasse 2 ist der Freibetrag deutlich geringer, er wurde auf 20.000 Euro festgelegt.