Die Ampelkoalition hat sich auf neue Vorgaben für Heizungsanlagen geeinigt, die im Prinzip ein Verbot neuer Öl- und Gasheizungen bedeuten. Eine Heizung muss nach 30 Jahren erneuert werden oder es drohen hohe Strafen. Es gibt jedoch Ausnahmen und der Staat unterstützt den Umstieg finanziell.
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Hohe Strafen drohen vor der 30-Jahre-Frist: Bis zu 50.000 Euro Bußgeld vor Ablauf von 30 Jahren
Gemäß dem aktuellen Gebäudeenergiegesetz müssen Öl- und Gasheizungen spätestens nach 30 Jahren ersetzt werden. Für Verstöße gegen diese Regelung können Geldbußen von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.
Höhe der Strafe | Straftatbestände |
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5.000 Euro | Wer seine Wärmepumpe nicht oder nicht fristgerecht einer Betriebsprüfung unterzieht, ist verpflichtet, diese Strafe zu zahlen. |
5.000 Euro | Eine Strafzahlung wird fällig, wenn die Durchführung einer Optimierungsmaßnahme an der Wärmepumpe nicht erfolgt oder nicht rechtzeitig erfolgt. |
5.000 Euro | Wenn man seine Heizungsanlage nicht oder nicht fristgerecht einer Heizungsprüfung unterzieht, muss man eine Strafe zahlen. |
5.000 Euro | Eine Geldbuße muss von denen gezahlt werden, die ihre Heizung nicht hydraulisch abgleichen lassen oder dies nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist tun. |
5.000 Euro | Wer es versäumt, eine Umwälzpumpe oder eine Trinkwasser-Zirkulationspumpe auszutauschen oder nicht rechtzeitig austauscht, muss mit einer Strafe rechnen. |
5.000 Euro | Wer eine Heizungsanlage unsachgemäß einbaut, platziert oder betreibt, wird mit dieser Strafe belegt. |
5.000 Euro | Es wird eine Strafe für diejenigen verhängt, die ihre Heizungsanlage nicht ausrüsten, nicht ordnungsgemäß ausrüsten oder dies nicht rechtzeitig tun. |
5.000 Euro | Wer ein Nichtwohngebäude nicht, nicht korrekt oder nicht fristgerecht ausrüstet, hat eine Strafe zu zahlen. |
5.000 Euro | Die Strafe gilt für denjenigen, der keine Bestätigung vorlegt, eine falsche oder unvollständige Bestätigung einreicht oder dies nicht rechtzeitig tut. |
5.000 Euro | Wer eine Stromdirektheizung einbaut oder aufstellt, muss mit einer Geldstrafe rechnen. |
5.000 Euro | Personen, die es nicht sicherstellen, dass mindestens 65 Prozent der mit ihrer Anlage bereitgestellten Wärme aus den in der Liste aufgeführten Brennstoffen erzeugt werden, werden mit einer Geldstrafe belegt. |
5.000 Euro | Eine Strafe ist für diejenigen vorgesehen, die ihre Heizungsanlage nicht, nicht korrekt oder nicht rechtzeitig mit einer angegebenen Anlage kombinieren. |
5.000 Euro | Für den Fall, dass die Verwendung der genannten festen Biomasse nicht in einem automatisch beschickten Biomasseofen mit Wasser als Wärmeträger oder einem Biomassekessel stattfindet und andere Materialien eingesetzt werden, die nicht den genannten Kriterien entsprechen, ist eine Strafe fällig. |
5.000 Euro | Jeder, der eine Wärmepumpen-Hybridheizung installiert, aufstellt oder betreibt, ist dazu verpflichtet, diese Strafe zu zahlen. |
5.000 Euro | Wer Erdgas zum Heizen nutzt, muss eine Strafe zahlen. |
Was ist das Ziel von 65 Prozent?
Neu installierte Heizungen müssen ab 2024 zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Eine Möglichkeit hierfür ist der Einsatz von Wärmepumpen oder der Verwendung von „grünem Gas“ wie Biomethan. Ab 2045 wird es jedoch nicht mehr erlaubt sein, fossile Brennstoffe für Heizungen zu verwenden.
Heizungsaustausch: Wie lange sollten Sie warten, bevor Sie es tun? 10, 20 oder 30 Jahre?
Seit dem Jahr 2020 gilt eine Regelung, die besagt, dass Heizkessel nach 30 Jahren ersetzt werden müssen. Diese Vorschrift wird auch weiterhin gültig sein und wird nicht verschärft. Ausgenommen sind Ein- und Zweifamilienhäuser in Eigenbesitz, die vor dem 1. Februar 2002 erworben oder geerbt wurden. Allerdings ist es wahrscheinlich, dass früher oder später eine Reparatur der Anlage notwendig wird. Bei einem vorgeschriebenen Austausch alter Anlagen muss in der Regel das Ziel von 65 Prozent Effizienz erreicht werden.
Defekt vorzeitig: Was tun, wenn die Heizung vor ihrem 30-jährigen Jubiläum ausfällt?
Nach dem Einbau sind Heizungsanlagen gemäß den gesetzlichen Vorschriften nur noch für 30 Jahre betriebsbereit.
Kaputte Heizungen in bestehenden Gebäuden können grundsätzlich repariert werden und weiterbetrieben werden. Wenn eine Heizung jedoch irreparabel ist, kann sie vorübergehend durch eine Gas- oder Ölheizung ersetzt werden. Innerhalb von drei Jahren muss sie jedoch auf eine effizientere Alternative umgerüstet werden, um das 65-Prozent-Energieeffizienzziel zu erreichen.
Es gibt viele Ausnahmen von der Dreijahresfrist, die in verschiedenen Fällen gelten können. Zum Beispiel wird die Frist auf bis zu zehn Jahre verlängert, wenn das Gebäude an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden soll.
Menschen, die älter als 80 Jahre sind und in ihrem eigenen Haus leben, haben eine Sonderregelung, die besagt, dass sie im Falle eines Ausfalls ihrer Heizung eine Gas- oder Ölheizung einbauen lassen können. Wenn das Haus jedoch den Besitzer wechselt, muss die Heizung innerhalb von zwei Jahren auf eine andere Energiequelle umgestellt werden.
Ab dem Jahr 2024 wird es für Menschen, die Sozialtransfers erhalten, keine Verpflichtung mehr geben, ihre Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben.
Unterstützung für den Heizungstausch: Finanzielle Hilfen im Überblick
Wenn Sie Ihre vorhandene Öl- oder Gasheizung durch eine Wärmepumpe ersetzen, wird Ihnen ein Klimabonus gewährt, der Ihnen 20 Prozent der Kosten erstattet. Dies ist zusätzlich zu der bereits bestehenden Grundförderung von 30 Prozent. Sie können dann Ihre neue Wärmepumpe 30 Jahre lang betreiben.
Welche Heizungsoptionen gibt es, wenn man keine Wärmepumpe nutzen möchte?
Der Gesetzgeber empfiehlt vor allem den Einsatz von Wärmepumpen zur Beheizung von Gebäuden, jedoch gibt es auch andere Alternativen wie Fernwärmeanschlüsse in Ballungsräumen, Solarthermiesysteme zur Sonnenenergiegewinnung und Stromdirektheizungen für gut gedämmte Gebäude. Zudem kann die Wärmeleistung von Holzkaminen und Pelletheizungen zur Erreichung des 65-Prozent-Ziels angerechnet werden.
Eine Möglichkeit zur Reduzierung des Einsatzes von fossilen Brennstoffen in Mehrfamilienhäusern ist die Installation von Gas- oder Ölheizungen in Kombination mit einer Wärmepumpe, um an besonders kalten Tagen die Spitzenlast auszugleichen.
Gasheizungen, die mit Wasserstoff betrieben werden können, sind technisch machbar. Allerdings muss es einen verbindlichen Plan für den Aufbau eines Wasserstoffnetzes geben, bevor diese Heizungen weit verbreitet eingesetzt werden können. Bis 2036 müssen mindestens 65 Prozent des verwendeten Wasserstoffs aus erneuerbaren Quellen stammen.