progres.nrw: Das ist drin bei der Photovoltaik-Förderung in NRW für den Privathaushalt

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Alle reden vom Klimawandel und von der geplanten Energiewende, NRW tut etwas dafür. Mit dem Programm „progres.nrw“ gibt es eine Photovoltaik-Förderung, die für jeden Privathaushalt gedacht ist.

Privathaushalte in NRW fördern: „progres.nrw“ bündelt Förderprogramme für erneuerbare Energien

Eine Photovoltaik-Förderung ist wichtig, um Privathaushalte auf dem Weg zur Energiewende zu unterstützen. Viele Haus- und Bauherren könnten sich ansonsten die moderne Technik, die aus Photovoltaikmodulen für das Dach und einem intelligenten Stromspeicher besteht, nicht leisten. Als finanzielle Unterstützung und zusätzlichen Anreiz hat NRW nun mit „progres.nrw“ eine Möglichkeit geboten, damit jeder Privathaushalt einen Beitrag zum Klimaschutz leisten kann.

Das ist die Photovoltaik-Förderung über „progres.nrw“

Wie die EWE Solar berichtet, wird in NRW nun verstärkt auf Klimaschutz und die Nutzung erneuerbarer Energien gesetzt. Im Programm „progres.nrw“ werden förderpolitische Maßnahmen gebündelt, um Energien rational zu verwenden und regenerative Energien zu nutzen. Über das Programm soll die Markteinführung vieler neuer Techniken für die Nutzung erneuerbarer Energiequellen beschleunigt werden, Privathaushalte werden bei der Integration der neuen Technik unterstützt. Damit wird ein wertvoller Beitrag zum Klimaschutz sowie zur Verringerung des CO2-Ausstoßes geleistet. Das Programm „progres.nrw“ passt sich Veränderungen regelmäßig an. Aktuell geht es um die Photovoltaik-Förderung bzw. um die Förderung von Photovoltaik-Anlagen bei gleichzeitiger Nutzung intelligenter Stromspeicher. Das Land NRW fördert bei einem Neubau von Photovoltaik-Anlagen die Anschaffung eines fest installierten Batteriespeichers. Die Förderung liegt derzeit bei 100 Euro pro Kilowattstunde Leistung.

Die Förderung von Investionen in die Solarenergie ist an den intelligenten Batteriespeicher gekoppelt. Smarte Solarkonzepte wie diese Solaranlage auf der Wasseroberfläche lassen sich so leichter finanzieren. (Foto: shutterstock - suphakit73)

Die Förderung von Investionen in die Solarenergie ist an den intelligenten Batteriespeicher gekoppelt. Smarte Solarkonzepte wie diese Solaranlage auf der Wasseroberfläche lassen sich so leichter finanzieren. (Foto: shutterstock – suphakit73)

Alles rund um die Photovoltaik-Förderung in NRW über „progres.nrw“

Über „progres.nrw“ kann jeder Privathaushalt einen Teil der Kosten für die Anschaffung eines stationären Batteriespeichers in Verbindung mit einer Photovoltaik-Anlage gefördert bekommen. Viele wichtige Fragen zum Förderprogramm sind dabei offen, die an dieser Stelle geklärt werden sollen.

NRW bietet Förderung für diese Anspruchsberechtigten

In erster Linie richtet sich die Förderung im Programm „progres.nrw“ an Privatpersonen, doch auch rechtsfähige Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Sozietäten und Wohnungseigentümergemeinschaften sind anspruchsberechtigt. Des Weiteren können diese Förderzielgruppen einen Antrag auf Unterstützung durch das Land NRW stellen:

  • Freiberufler
  • Einzelunternehmen
  • (kommunale) Unternehmen
  • Gemeinde- und Zweckverbände sowie Gebietskörperschaften
  • Körperschaften des öffentlichen Rechts
  • Stiftungen
  • Kirchen und gemeinnützige Organisationen
  • Juristische Personen des privaten Rechts (auch Parteien, Genossenschaften und Vereine)

Art und Umfang der Förderung

Das Land NRW fördert den Kauf und Einbau eines stationären elektrischen Batteriespeichers, sofern dieser neu gekauft wird. Damit verbunden sein muss die Installation einer neuen Photovoltaik-Anlage.

Gefördert wird mit dem bereits erwähnten Betrag von 100 Euro pro Kilowattstunde, wobei hierbei die Bruttospeicherkapazität des elektrischen Speichers berücksichtigt wird. Pro Gebäude und Standort können bis höchstens 75.000 Euro ausgezahlt bzw. für die Installation verwendet werden.

Wichtig ist, dass alle Voraussetzungen zur Förderung erfüllt werden. Diese sind seitens des Landes NRW für das Programm „progres.nrw“ genau geregelt und lauten wie folgt:

  • Neue Photovoltaikanlage

    Die Förderung kann nur beansprucht werden, wenn auch eine neue Photovoltaik-Anlage installiert wird. Diese darf bei Antragstellung schon installiert sein, die maximale Laufzeit beträgt allerdings drei Monate. Ist die Anlage schon länger in Betrieb, kann die Förderung nicht mehr beansprucht werden. Maßgeblich ist hier das Datum, das als Zeitpunkt der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister eingetragen wurde.

  • Speicherkapazität größer als Nennleistung

    Die Förderung wird nur in einer bestimmten Höhe gewährt, die sich auf die Speicherkapazität bezieht. Diese darf in Kilowattstunden gerechnet drei Mal so groß sein wie die Nennleistung für die neue Photovoltaik-Anlage. Die Nennleistung wird in Kilowatt peak angegeben.

  • Einhaltung der Netzanschlussregeln

    Für Photovoltaik-Anlagen und Batteriespeicher gibt es spezielle Anwendungsregeln sowie Netzanschlussrichtlinien. Diese müssen eingehalten werden.

  • Zulässige Kumulierung mit weiteren Fördermitteln

    Die Bundesregierung fördert effiziente Gebäude, eine Kumulierung dieser Förderung mit „progres.nrw“ ist möglich. Dies gilt allerdings nur bis höchstens 60 Prozent der Gesamtfördermenge.

Der intelligente Stromspeicher ermöglicht die Nutzung der selbst produzierten Energie zu einem späteren Zeitpunkt. So kann man nachts das eigene E-Auto mit dem tagsüber eingesammelten Solarstrom aufladen. (Foto: shutterstock - petrmalinak)

Der intelligente Stromspeicher ermöglicht die Nutzung der selbst produzierten Energie zu einem späteren Zeitpunkt. So kann man nachts das eigene E-Auto mit dem tagsüber eingesammelten Solarstrom aufladen. (Foto: shutterstock – petrmalinak)

Ablauf des Förderverfahrens

Seit Veröffentlichung der Fördermöglichkeit durch das Land NRW bis zum 20. November 2021 ist es möglich, einen entsprechenden Antrag auf die Förderung zu stellen. Eine rechtzeitige Antragstellung wird empfohlen, denn die Förderung muss erst bewilligt werden, ehe mit der Maßnahme begonnen werden darf. Der Ablauf des Förderverfahrens ist wie folgt geregelt:

  • Einholen von Angeboten und Kostenvoranschlägen
  • Ausfüllen des Online-Antragsformulars und Hochladen aller wichtigen Anlagen. Maximal dürfen zehn Anlagen angehängt werden. Zur Bestätigung aller Angaben wird zuerst ein Formular ausgedruckt, welches anschließend unterschrieben werden muss. Danach kann es wieder eingescannt und hochgeladen werden. Auch der Versand per Post ist möglich.
  • Erhalt der Eingangsbestätigung per E-Mail, darin Nennung eines Aktenzeichens (Kontrolle Spam-Ordner!)
  • Erhalt Zuwendungsbescheid nach Prüfung aller Angaben
  • Beginn der Maßnahme

Stopp des Förderprogramms?

Überraschend wurde das Förderprojekt durch das Land NRW gestoppt. Letzter Annahmetag der Online-Anträge war der 30.06.2021, danach konnten keine Anträge mehr gestellt werden. Nach einer Sommerpause ging es im August mit den Förderungen weiter, die nun unter dem Namen „Klimaschutztechnik“ angeboten werden. Wichtig ist hierbei, dass in den Richtlinien zur Förderung steht, dass durch eine geeignete Fachkraft, die fachkundige und sichere Inbetriebnahme der Anlage bestätigt und nachgewiesen wurde. Außerdem werden Zuwendungen erst ab einer Förderhöhe von 350 Euro gewährt.

Dass das Förderprogramm weitergeführt werden muss, ist klar, denn aktuelle Fakten zur Photovoltaik zeigen, dass es in Bezug auf die Nutzung erneuerbarer Energien noch weiter vorwärtsgehen muss, um der Umwelt zu helfen. Ohne Förderprogramme würden die entsprechenden Maßnahmen deutlich weniger attraktiv sein.

Wichtig:
Das Kumulierungsverbot bleibt weiterhin bestehen. Es bezieht sich aber nur auf Förderprogramme des Landes NRW. Lässt ein anderes Förderprogramm beispielsweise des BAFA oder der KfW eine Kumulierung zu, ist dies auch mit der Photovoltaik-Förderung zulässig. Nicht kombinierbar ist diese Förderung aber mit Maßnahmen der NRW.Bank, wenn diese direkte Zuschüsse gewährt hat. Ein zinsverbilligtes Darlehen hingegen ist kumulierbar.

FAQs: Häufig gestellte Fragen zur Förderung der Photovoltaik-Anlagen

Wie hoch ist die Förderung bei Photovoltaik-Anlagen 2021?

Die Förderung bei Photovoltaik-Anlagen 2021 bezieht sich auf eine maximale Zuwendungshöhe von 30 Prozent der Kosten, die als Nettoinvestition angefallen sind. Diese Förderung wird 2021 für die Installation des Batteriesystems gewährt.

Speicher mit Photovoltaik-Anlagen mit bis zu 30 Kilowattstunden peak werden mit bis zu 200 Euro pro Kilowattstunde gefördert. Für größere Anlagen und Speicher gibt es bis zu 300 Euro je Kilowattstunde peak als Zuwendung. Die höchstmögliche Förderhöhe liegt bei 45.000 Euro pro Antrag.

Welche Förderung für Photovoltaik 2021?

Die Förderung für Photovoltaik 2021 wird mit einem Zuschuss von 150 Euro pro Kilowattstunde Speicherkapazität angegeben. Die höchste Fördersumme liegt bei 75.000 Euro im Land NRW. Ansonsten gibt es

  • für große Anlagen bis zu 300 Euro pro Kilowattstunde peak,
  • für kleinere Anlagen bis 200 Euro je Kilowattstunde peak.

Die allgemeine höchstmögliche Förderhöhe liegt bei 45.000 Euro.

Welche Förderung gibt es für Photovoltaik?

Photovoltaik kann mit speziellen Programmen der Länder gefördert werden wie im Programm „progres.nrw“ im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Die höchstmögliche Förderung liegt hier bei 75.000 Euro. Auch BAFA und KfW bieten verschiedene Förderungen für Photovoltaik an, wobei die Höhe der Förderung ebenso verschieden ist wie die Zugangsvoraussetzungen. Wichtig ist aber immer, dass die entsprechenden Anträge vor Beginn der Maßnahme gestellt und bewilligt werden müssen.

Wie hoch ist die staatliche Förderung bei Solaranlagen?

Die staatliche Förderung bei Solaranlagen wird mit bis zu 90 Euro je Quadratmeter für die Installation einer Solarthermie-Anlage angegeben. Voraussetzung ist das Vorhandensein von mindestens fünf Quadratmetern Bruttokollektorfläche. Werden Solarstromspeicher installiert und mit einer neuen Photovoltaik-Anlage verbunden, ist eine staatliche Förderung von bis zu 150 Euro je Kilowattstunde möglich.

1 Kommentar

  1. Na, das ist ja mal ein sorgfältig recherchierter und somit informativer Beitrag:

    Je kWh Speicherkapazität also €100, nein 150 aber auch 200 bis zu 300,– Förderung.

    Daumen hoch !

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