Eidesstattliche Erklärung: Was bedeutet das eigentlich?

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Die eidesstattliche Erklärung ist vielen Personen im Zusammenhang mit der Offenlegung der Vermögensverhältnisse bei Verschuldung ein Begriff. Genau genommen bedeutet der Begriff der eidesstattlichen Erklärung jedoch nur, dass die Richtigkeit einer Angabe beteuert wird. Daher findet diese besondere Form der Glaubhaftmachung in deutlich mehr Bereichen Anwendung, als nur im Zusammenhang mit Verschuldung.

Definition: Was ist eine eidesstattliche Erklärung?

Egal ob von der eidesstattlichen Erklärung die Rede ist, oder es um die eidesstattliche Versicherung geht – gemeint ist per Definition das Gleiche. Mit diesen Erklärungen findet eine verbindliche Glaubhaftmachung durch eine Person statt.

Sie kann sich auf Vermögen, Einkommen, Umsatz oder die Richtigkeit einer Aussage beziehen. Die Abgabe der Versicherung an Eides statt ist an bestimmte Bedingungen gebunden und kann nur von speziellen Behörden abgenommen werden. Sie ist außerdem per Definition an rechtliche Rahmenbedingungen geknüpft.

Egal ob von der eidesstattlichen Erklärung die Rede ist, oder es um die eidesstattliche Versicherung geht – gemeint ist per Definition das Gleiche. Mit diesen Erklärungen findet eine verbindliche Glaubhaftmachung durch eine Person statt. Sie kann sich auf Vermögen, Einkommen, Umsatz oder die Richtigkeit einer Aussage beziehen. (#01)

Egal ob von der eidesstattlichen Erklärung die Rede ist, oder es um die eidesstattliche Versicherung geht – gemeint ist per Definition das Gleiche. Mit diesen Erklärungen findet eine verbindliche Glaubhaftmachung durch eine Person statt. Sie kann sich auf Vermögen, Einkommen, Umsatz oder die Richtigkeit einer Aussage beziehen. (#01)

 

Wann spielt die eidesstattliche Erklärung eine Rolle?

Wie bereits erwähnt, wird die eidesstattliche Erklärung besonders häufig im Zusammenhang mit einer Verschuldung abgegeben. Der Schuldner kann dadurch vor einer Behörde seine Vermögens- und Einkommensverhältnisse offenlegen und zur Glaubhaftmachung beitragen. Das ist dann hilfreich, wenn eine Zwangsvollstreckung durch eine Behörde droht oder eine Überschuldung vorliegt.

Außerdem kommt die eidesstattliche Erklärung im Zusammenhang mit folgenden Situationen zum Tragen:

  • Zwangsvollstreckung aufgrund der Herausgabe einer beweglichen Sache
  • Versicherung an Eides statt zur Briefwahl
  • eidesstattliche Versicherung im Steuerrecht
Handelt es sich um eine fahrlässig falsche eidesstattliche Erklärung, sieht die ZPO eine Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor. Fahrlässigkeit liegt dann vor, wenn beispielsweise für die Richtigkeit der Angaben Erkundigungen oder Recherchen erforderlich gewesen wären, die nicht durchgeführt wurden. (#02)

Handelt es sich um eine fahrlässig falsche eidesstattliche Erklärung, sieht die ZPO eine Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor. Fahrlässigkeit liegt dann vor, wenn beispielsweise für die Richtigkeit der Angaben Erkundigungen oder Recherchen erforderlich gewesen wären, die nicht durchgeführt wurden. (#02)

 

Wer nimmt die eidesstattliche Erklärung ab?

Ist eine eidesstattliche Versicherung notwendig, ist eine Abgabe gegenüber Behörden möglich. Je nach Angelegenheit sind dazu unterschiedliche Behörden berechtigt. Zu ihnen gehören das Finanzamt, deutsche Gerichte, die Staatsanwaltschaft, die Polizei und einige Verwaltungsbehörden.

Eine Behörde darf die eidesstattliche Erklärung nur dann abnehmen, wenn sie dazu eine gesonderte Befugnis hat. Laut ZPO ist es außerdem der Staatsanwaltschaft nur dann erlaubt, wenn es sich um einen Zeugen handelt. Vor Gericht muss ein Beschuldigter keine Angabe an Eides statt machen. Sollte bei der Abgabe nicht berücksichtigt worden sein, dass nur eine Behörde mit spezieller Befugnis zur Annahme berechtigt ist, liegt eine Ungültigkeit der eidesstattlichen Erklärung vor.

 Es ist jedoch in jedem Fall mit Sanktionen zu rechnen, wenn eine eidesstattliche Erklärung fehlerhaft abgegeben wurde. (#03)

Es ist jedoch in jedem Fall mit Sanktionen zu rechnen, wenn eine eidesstattliche Erklärung fehlerhaft abgegeben wurde. (#03)

 

Falsche eidesstattliche Erklärung und ihre Folgen

Sollte eine Person bei der eidesstattlichen Erklärung falsche oder unvollständige Angaben machen, macht sie sich strafbar. In solchen Fällen liegt eine Straftat vor, die nach deutschem Gesetz verurteilt wird. Es drohen hohe Geldstrafen oder im Einzelfall Gefängnisstrafen. Handelt es sich um eine fahrlässig falsche eidesstattliche Erklärung, sieht die ZPO eine Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor.

Fahrlässigkeit liegt dann vor, wenn beispielsweise für die Richtigkeit der Angaben Erkundigungen oder Recherchen erforderlich gewesen wären, die nicht durchgeführt wurden. Ebenfalls von Fahrlässigkeit ist die Rede, wenn das Dokument direkt unterschrieben, statt vorher erneut überprüfend gelesen wurde.

Mit härteren Strafen ist zu rechnen, wenn vorsätzlich falsche Angaben gemacht wurden. Davon ist dann die Rede, wenn nach dem Hinweis auf wahrheitsgemäßer Beantwortung, bewusst Falschangaben gemacht worden sind. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Vermögensverhältnisse falsch dargelegt wurden, um eine Zwangsvollstreckung zu verhindern. Hier sieht die ZPO ebenfalls eine Gefängnisstrafe vor. Außerdem kann der Vorwurf des Prozessbetrugs nach der ZPO erhoben werden.

Wird eine falsche Angabe im Nachhinein freiwillig als solche angezeigt und korrigiert, wirkt sich das mildernd auf das zu erwartende Strafmaß aus. Es ist jedoch in jedem Fall mit Sanktionen zu rechnen, wenn eine eidesstattliche Erklärung fehlerhaft abgegeben wurde.


BIldnachweis:©Fotolia-Titelbild: Gina Sanders-#01: Catalin Pop -#02:Brian Jackson -#03:Coloures-pic

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