Hubbühne: Vorschriften, Absturzsicherung, Pflichten, Unterweisung

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Für den sicheren Umgang mit der Hubbühne müssen die Mitarbeiter entsprechend geschult sein. Darüber hinaus muss die Hubbühne selbst allen geltenden Vorschriften entsprechen. Dies gilt auch beim Mieten der Maschinen.

Geltende Vorschriften für die Arbeit mit der Hubbühne

Die Hubbühne gehört zu den Maschinen, wie sie im Anhang IV der Europäischen Maschinenrichtlinie (2006/42 EG) erfasst sind. Egal, ob jemand eine Hubarbeitsbühne mieten oder für das Unternehmen kaufen möchte: Wichtig ist immer die Einhaltung aller gesetzlicher Vorschriften.

Dabei ist unter anderem die genannte Maschinenrichtlinie national umgesetzt worden, wobei hier das Produktsicherheitsgesetz gültig ist. Auch die 9. Verordnung zu diesem Gesetz ist wichtig, wenn eine Hubarbeitsbühne betrieben wird.

Wichtige Vorschriften für die Arbeit mit der Hubarbeitsbühne

Relevant sind bei der Arbeit mit der Hubbühne unter anderem die folgenden Vorschriften:

  • DIN EN 280: Fahrbare Hubarbeitsbühnen – Berechnung – Standsicherheit – Bau – Sicherheit – Prüfungen“

    Diese Norm legt alle Anforderungen in Bezug auf die Konstruktion, die Bauart sowie die Prüfungen von fahrbahren Hubarbeitsbühnen fest. Dafür wird herstellerseitig das CE-Kennzeichen vergeben, außerdem wird eine EG-Konformitätserklärung mitgeliefert.

  • Betriebssicherheits-Verordnung

    Diese Verordnung gilt im Zusammenhang mit den Technischen Regeln für die Betriebssicherheit. Genannt werden hier Anforderungen an den Arbeitsschutz sowie an die Bereitstellung von Arbeitsmitteln, was Aufgabe des Arbeitgebers ist. Aber auch Arbeitnehmer müssen sich mit den entsprechenden Vorschriften befassen, wenn sie mit der Hubarbeitsbühne arbeiten, denn sie müssen die ihnen zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel richtig anwenden können.

  • TRBS 2111 Teil 1: „Mechanische Gefährdungen – Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen beim Verwenden von mobilen Arbeitsmitteln“

    Auch die hier konkretisierten Vorschriften müssen bei der Arbeit mit der Hubarbeitsbühne beachtet werden, wobei es vor allem um die organisatorischen sowie die persönlichen Möglichkeiten des Schutzes vor Gefährdungen geht. Eine Maßnahme, die hier genannt wird, ist zum Beispiel die Benennung einer verantwortlichen Bedienperson für die Hubbühne.

Auch die DGUV wendet sich mit der Vorschrift 208-019 („Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen“) an Unternehmer und Angestellte auf Baustellen und in anderen Bereichen, in denen fahrbare Hubbühnen zum Einsatz kommen.

Damit die Produktivität wie gewünscht gesteigert und die Arbeit erleichtert werden kann, kommt es in besonderem Maße auf die Sicherheit sowie auf den Gesundheitsschutz an. Dabei muss allen Beteiligten klar sein, dass zum sicheren Betrieb der Bühne auch ein gewisses Maß an Grundwissen gehört, damit Gefährdungen erkannt und mit entsprechenden Maßnahmen aus dem Weg geräumt werden können.

Mit einer Hubbühne lassen sich ganz einfach Bäume schneiden. ( Foto: Shutterstock- Lubos K  )

Mit einer Hubbühne lassen sich ganz einfach Bäume schneiden. ( Foto: Shutterstock- Lubos K )

Einsatzgebiete von Hubbühnen

Die geltenden Vorschriften zur Arbeit mit der Hubbühne beziehen sich auf alle Einsatzgebiete, in denen mit dieser Maschine gearbeitet wird.

Somit gelten die aktuellen Vorschriften für Gelenkarmbühnen, die zum Beispiel zum Schneiden von Bäumen oder zur Reparatur von Straßenlampen eingesetzt werden, ebenso wie für die Bühnen, die bei Einsätzen von Feuerwehr und Rettungskräften sowie in der Brandbekämpfung genutzt werden.

Auch Scherenbühnen kommen zum Einsatz, diese sind für den Einsatz bei Montagearbeiten im Innenbereich wichtig. Zusätzlich sind mastgeführte Kletterbühnen zu nennen, die für den großflächigen Einsatz mit einem Transport von Materialien verwendet werden.

Scherenbühnen werden hauptsächlich für den Innenbereich verwendet. (Foto: Shutterstock-NavinTar_)

Scherenbühnen werden hauptsächlich für den Innenbereich verwendet. (Foto: Shutterstock-NavinTar_)

Bauformen der Hubbühnen

Hubbühnen weisen verschiedene Bauformen auf. Sie sind zum Beispiel verankert oder verfahrbar und damit entweder frei beweglich oder mit einer festen Konstruktion einer Arbeitsbühne verbunden.

Generell werden Hubbühnen nach diesen Aspekten unterschieden:

  • Art der Hubkonstruktion
  • Art des Hubantriebs
  • Verfahrbarkeit
  • Tragfähigkeit
  • Höhe
  • Hubgeschwindigkeit

Damit all diese Bauformen sicher stehen, werden in der Regel vier hydraulische Stützen verwendet, die einzeln, komplett oder auch nur paarweise ausgefahren werden können. Diese sind fest am Fahrzeug montiert, wobei eine Hubbühne auf verschiedenen Fahrzeugen installiert werden kann. Welches Fahrzeug verwendet wird, hängt vorrangig von der Höhe der Hubbühne ab.

Wichtig: Hubbühnen gelten in Deutschland als selbstfahrende Arbeitsgeräte. Damit gelten die Zulassungsvorschriften für das Trägerfahrzeug nicht für die Hubbühne.

Absturzsicherung für Arbeiten mit der Hubbühne

Immer wieder kommt es zu schweren Unfällen, weil der Sicherheit nicht genügend Aufmerksamkeit gewidmet wurde. Vor allem der sogenannte Peitschen- oder Katapulteffekt sorgt stetig für teils schwere Unfälle. Bei diesem Effekt bewegt sich der Arbeitskorb wie eine Peitsche, weil eine kurzfristige Krafteinwirkung auf den Korb vorgekommen ist.

Die Insassen des Korbes verlieren ihren festen Stand und werden herausgeschleudert. Solche Szenarien entstehen zum Beispiel durch herabfallende Elemente bei Baumpflege- oder Dacharbeiten, die Bühne kann sich mit dem Korb verhaken oder der Korb wird in seiner Fahrbewegung abrupt gestoppt.

Besonders im Winter ist es gefährlich Außenarbeiten durchzuführen, die Hubbühne hilft ( Foto: Shutterstock-  evgenii mitroshin )

Besonders im Winter ist es gefährlich Außenarbeiten durchzuführen, die Hubbühne hilft ( Foto: Shutterstock- evgenii mitroshin )

Wichtige Maßnahmen zur Absturzsicherung

Vor allem die persönliche Schutzausrüstung ist von großer Bedeutung, wenn es um eine effektive Absturzsicherung bei der Hubbühne geht.

Dabei ist das Tragen der PSA durch die zuständige Berufsgenossenschaft geregelt und bezieht sich unter anderem auf Warnwesten, Schutzhandschuhe, Helm und Sicherheitsschuhe. Dazu kommt, dass die Mitarbeiter seitens des Unternehmers angehalten werden sollten, einen Gurt als Absturzsicherung zu tragen.

Gurt als Absturzsicherung

Dies ist zum Beispiel in Großbritannien längst als wichtige Maßnahme der Absturzsicherung vorgeschrieben, in Deutschland jedoch noch nicht. Das Tragen des Gurtes geschieht auf freiwilliger Basis. Die genaue PSA kann auch durch den Unternehmer vorgeschrieben werden. Wichtig: Schon seit 2009 muss eine Vorrichtung zum Einhaken der Sicherheitsausrüstung am Korb vorhanden sein.

Bediener der Hubbühnen

Zugleich ist es wichtig, dass der Bediener alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Diese bestehen unter anderem darin, dass nur volljährige Personen über 18 Jahre eine Hubbühne bedienen dürfen. Sie müssen außerdem nachweislich in die Bedienung der Bühne eingewiesen sein und müssen ihre Eignung gegenüber dem Unternehmen unter Beweis gestellt haben. Dies ist zum Beispiel durch eine Ausbildung bzw. durch Praxiserfahrung möglich.

Hubbühne für gewerblichen und privaten Bereich

Auch wenn das Einweisen in die Bedienung der Hubbühne Pflicht ist, so hat diese Vorschrift doch ihre Tücken. Denn: Sie gilt nur für die gewerbliche Nutzung der Hubbühne und nicht für den privaten Bereich.

Außerdem ist kein Führerschein bzw. eine Bedienungserlaubnis mit Nachweis des nötigen Wissens gefordert. Lediglich die Einweisung steht vor der Bedienung der Hubbühne, sie wird nur umgangssprachlich als Lizenz oder Führerschein bezeichnet.

Fenster reinigen unter besonderen Bedinungen. (Foto: Shutterstock- philip openshaw)

Fenster reinigen unter besonderen Bedinungen. (Foto: Shutterstock- philip openshaw)

Pflichten bei der Arbeit mit der Hubbühne

Damit der Umgang mit der Hubbühne für alle Beteiligten so sicher wie möglich ist, müssen einige Pflichten eingehalten werden. Diese beziehen sich auf die Anwendung, die Vermietung und die regelmäßig durchzuführende Sicherheitsprüfung der Hubbühnen. Zu den Pflichten eines Unternehmers gehört dabei, dass nur qualifizierte Personen eingesetzt werden, die die nötigen technischen Einweisungen erhalten haben.

Pflichten für Vermieter und Unternehmer

Die Vermietung von Hubbühnen unterliegt keinen besonderen gesetzlichen Anforderungen, daher tragen die Vermieter ein hohes Maß an Eigenverantwortung. Das bezieht sich unter anderem auf den Gesundheits- und Arbeitsschutz der Anwender. Vermieter tragen damit ein Stück weit die Verantwortung für das Leben und die Gesundheit der Menschen, die die Hubbühne mieten und damit arbeiten.

Sie müssen daher folgende Anforderungen erfüllen:

  • ausreichende Kenntnisse der Arbeitsschutzbestimmungen
  • Kenntnisse über das Produktsicherungsgesetz
  • Kenntnisse zur Betriebssicherheitsverordnung
  • technisches Verständnis
  • zur Verfügung stellen von technischer Ausrüstung und Räumlichkeiten
  • versicherungsrechtliche Absicherung

Auch Unternehmer müssen besonderen Anforderungen nachkommen. Diese beziehen sich zum Beispiel auf das Einhalten aller nötigen Sicherheitsmaßnahmen. Sie dürfen nur geeignete Hubbühnen zur Verfügung stellen, müssen Betriebsanweisungen erstellen Ihren Pflichten zur Erstellung eines Rettungskonzepts nachkommen.

Darüber hinaus ist wichtig, dass personelle Maßnahmen eingehalten werden und dass eine qualifizierte Person zum Leiter bei der Bedienung der Hubbühne ernannt wird. Nicht zu vergessen ist die Organisation von Arbeitsabläufen sowie die regelmäßige Gefährdungsbeurteilung.

Eine Hubbühne lässt sich nicht so einfach bedienen. ( Foto: Shutterstock- serato )

Eine Hubbühne lässt sich nicht so einfach bedienen. ( Foto: Shutterstock- serato )

Pflichten für Anwender und Bediener

Der Anwender der Hubbühne selbst muss sich einer entsprechenden Aus- und Weiterbildung unterziehen und soll nachweisen, dass er oder sie mit derartigen Maschinen sicher umgehen kann. Dass dies der Fall ist, muss der Unternehmer schriftlich bestätigen.

Bedienpersonen müssen eine besondere Schulung für die Ausübung ihrer Tätigkeit erhalten haben und sollen fachlich in der Lage sein, ihrer Verantwortung nachzukommen. Darüber hinaus müssen Bedienpersonen in die geltenden Schutzmaßnahmen sowie in die Gefährdungsbeurteilung unterwiesen worden sein.

Unterweisung zur Arbeit mit Hubarbeitsbühnen

Nicht nur die Betriebsanweisung für die Arbeit mit der Hubbühne gehört zu den Pflichten des Unternehmers, wenn es um eine sichere Bedienung der Hubbühne geht.

Darüber hinaus sind die bereits genannten Pflichten einzuhalten. Die Unterweisung in die Arbeit mit der Hubbühne muss in jedem Fall die mögliche Gefährdungslage beinhalten sowie darauf abzielende Schutzmaßnahmen nennen.

Wichtige Pflichten: Unterweisung in die Anwendung der Hubbühne

Der Bediener muss eine Unterweisung zu Gefahren durch Abstürzen oder Herabfallen bekommen, außerdem sind wichtige Gefahren wie die Scher- oder Quetschgefahr aufzuführen.

Daraus lassen sich wichtige Schutzmaßnahmen ableiten, zu denen unter anderem die folgenden gehören:

  • Bedienung der Hubarbeitsbühne nur von Personen über 18 Jahre, jüngere Personen dürfen diese nicht allein nutzen
  • Bediener muss vom Unternehmer beauftragt worden sein
  • Aufsichtführender muss bestimmt werden, wenn mehrere Personen mit der Hubbühne arbeiten
  • unbedingte Beachtung der Betriebsanleitung!
  • standsichere Aufstellung
  • Vermeidung zusätzlicher Gefahren z. B. durch Straßenverkehr
  • tägliche Funktionsprüfung
  • keine übermäßige Belastung der Hubarbeitsbühne
  • kein Aufhalten im Bewegungsbereich der Hubbühne
  • keine Gefährdung anderer Personen

Darüber hinaus muss eine Unterweisung in die richtige Anwendung der Hubbühne auch unbedingt das Verhalten bei Störungen beinhalten: Sind erkennbare Gefahren vorhanden, muss der Betrieb sofort eingestellt werden, außerdem ist die Bühne gegen eine weitere Benutzung zu sichern. Die festgestellten Mängel müssen umgehend dem Vorgesetzten gemeldet werden.

Sollte ein Notfall eintreten, ist unbedingt für Ruhe zu sorgen, außerdem müssen die gängigen Erste-Hilfe-Maßnahmen eingeleitet werden. Ebenfalls wichtig und in die Unterweisung aufzunehmen: Anwender dürfen die Hubbühne bei Fehlern oder Störungen nicht selbst reparieren. Dies bleibt einem Fachmann vorbehalten!

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