Protokoll Wohnungsübergabe

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Ein “Protokoll Wohnungsübergabe” kann für Entspannung beim Auszug sorgen. Im Protokoll wird, egal ob beim Ein- oder Auszug der Zustand der Wohnung festgehalten. Geniale Life-Hacks ersparen Stress für das Protokoll der Wohnungsübergabe. Wir verraten Ihnen die besten Life-Hacks für die Wohnungsübergabe. So können Streitigkeiten vorgebeugt und Nachforderungen vermieden werden.

Ein “Protokoll Wohnungsübergabe” für mehr Sicherheit beim Auszug

Um jeglichen Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen, sollte ein Protokoll Pflicht sein. Aus gutem Grund sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter. Im Protokoll zur Wohnungsübergabe werden alle Mängel und Schäden der Wohnung beim Ein- und Auszug festgehalten. Sie sollten möglichst detailliert beschrieben werden. So kann man spätere Nachforderungen durch den Vermieter vermeiden.

Doch Sie selbst können neuen Stress beim Auszug vermeiden, wenn Sie selbst Löcher vermeiden, die zu unschönen Stellen in den Fliesen führen. Deshalb stellen wir Ihnen jetzt zwei Life-Hacks vor, die den Stress für den gesamten Ein- und Auszug deutlich reduzieren.

  • Ganz ohne Bohren, die Haken für das Badezimmer!

    Haken für das Badezimmer sind notwendig, und zwar nicht für die Handtücher. Müssen Sie für die Haken Löcher bohren, die nicht genau auf die Fuge passen, entstehen beim Auszug unschöne Stellen. Das Anbringen der Haken wird zu einer echten Herausforderung. Doch es gibt eine Lösung für das Problem. Kleben Sie die Haken einfach an die Wand und Löcher in den Fliesen gehören der Vergangenheit an. Ziehen Sie wieder aus oder werden die Haken nicht mehr benötigt, können sie von der Wand rückstandsfrei entfernt werden.

  • Bilder an der Wand

    Bilder an der Wand schaffen nicht nur eine behagliche Wohnatmosphäre. Sie schaffen auch Löcher in der Wand. Zumindest wenn man sie auf die herkömmliche Art und Weise anbringt. Doch es geht auch ohne Löcher. Eine Bilderkralle schafft hier Abhilfe. Drücken Sie einfach die Kralle in die Wand und hängen die Bilder auf. Löcher ade!

    Beim Auszug löst man die Bilderkralle einfach von der Wand.

    Zwei Life-Hacks, die Ihnen den Auszug deutlich erleichtern werden. Aber auch das Umdekorieren fällt so deutlich leichter. Soll das Bild an einen neuen Platz, stellt das zukünftig kein Problem mehr da. Neue Bilderkralle in die Wand drücken, alte entfernen. Schon erstrahlt das Bild an einer neuen Stelle.

  • Magnetkrallen als Variante

    In der Funktion der Bilderkralle ähnlich sind auch die Magnetkrallen. Hier werden die Bilder aber durch die Kraft der Magneten befestigt. Auch die Magnetkrallen können mehrfach verwendet werden.

Wichtige Tipps für die Wohnungsübergabe

Nach dem Auszug ist vor dem Auszug, denn nun steht nun das Treffen mit dem Vermieter zum Ausfüllen des Protokolls zur Wohnungsübergabe an. Da können Tipps und Hinweise schon helfen, nicht in ein Fettnäpfchen zu treten und im Zweifel Geld zu verlieren.

Das „Protokoll Wohnungsübergabe“ wird bei einem gemeinsamen Rundgang durch die Wohnung erstellt. Bereits beim Einzug sollten Mieter genau darauf achten, welche Mängel bereits in der Wohnung vorhanden sind und diese auch protokollieren. Existiert dieses Protokoll nicht, können Nachmieter gefährdet sein. Sie haften dann für vom Vormieter verursachte Schäden.

Ein Anrecht auf ein Protokoll für die Wohnungsübergabe hat ein Mieter jedoch nicht. Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber es gilt als Beweisurkunde vor Gericht. Auch für Vermieter macht ein solches Protokoll Sinn. Kann er doch Schäden und den Verursacher einwandfrei nachweisen.

  • Wenn der Vermieter kein Protokoll erstellen möchte…

    ist guter Rat nicht teuer. Verweigert der Vermieter das Protokoll, können Sie ein eigenes Protokoll in seiner Abwesenheit erstellen. Wichtig ist jedoch einen neutralen Zeugen dabei zu haben. Die Betonung liegt auf neutral. Gemeinsam wird die Wohnungsbesichtigung durchgeführt und anschließend das Protokoll für die Wohnungsübergabe unterschrieben.

  • Was gehört in ein Protokoll zur Wohnungsübergabe?

    Mängel sollten im Detail beschrieben werden. Dazu zählen neben der Art des Mangels, der Ort an dem sich der Mangel befindet und das Ausmaß. Jeder Mangel sollte zusätzlich mit einem Foto oder Video festgehalten werden.

    In einem Protokoll zur Wohnungsübergabe sollten folgende Punkte enthalten sein:

    – alle Zählerstände für Wasser, Heizung und Strom
    – die Anzahl der übergebenen Schlüssel: wie zum Beispiel für Haustür, Wohnungstür, Keller, Briefkasten, Dachboden, Waschküche, Eingangstor usw.

    – der Zustand der Wände und der Tapeten
    – der Zustand der Elektrogeräte, der Leitungen, der Wasserhähne und der sanitären Einrichtungen, sowie der Heizkörper
    – der Zustand von Türen, Schlössern und Fenster
    – der Zustand von Fußböden, Fliesen und Teppichen
    – eventueller Schimmelbefall
    – der Zustand der Einbauküche
    – der Zustand von Balkonen und Terrassen

    Darüber hinaus müssen die Daten der Wohnung und die persönlichen Daten des Mieters und Vermieters im „Protokoll Wohnungsübergabe“ enthalten sein. Auch ein eventueller Zeuge muss genannt sein. Ebenso das Datum der Übergabe, des Ein- oder Auszugs und das Datum der letzten Renovierung.

  • Verschleiß oder Schaden?

    Schäden am Laminat oder Parkett, die nur oberflächlich sind, sind als Verschleiß anzusehen. Befinden sich jedoch tiefe Löcher im Fußboden, ist von einer starken Beschädigung auszugehen. Die Grauzone in der Rechtsprechung ist groß. Daraus entstehen dann auch häufig Streitigkeiten. Im Protokoll zur Wohnungsübergabe sollte der Zustand des Fußbodens und der Standpunkt des Mieters und Vermieters genau festgehalten werden.

    Beim Einzug sollten Mieter den Vermieter dazu auffordern, bereits vorhandene Mängel und Schäden zu reparieren. Er muss es jedoch nicht tun. Gravierende Mängel, wie defekte Stromleitungen, kaputte Heizkörper oder Schimmelbefall sollten jedoch zeitnah vom Vermieter beseitigt werden.

    Übernimmt man eine unrenovierte Wohnung, die auch noch über ganz offensichtliche Schäden verfügt, so ist man als Mieter nicht dazu verpflichtet, diese auf eigene Kosten zu beseitigen.

  • Wann ein Wohnungsübergabeprotokoll erstellen?

    Sind alle Möbel und der gesamte Hausrat aus der Wohnung und die Renovierungsarbeiten abgeschlossen, wird es Zeit für das Protokoll zur Wohnungsübergabe. Vereinbaren Sie möglichst früh einen verbindlichen Termin für die gemeinsame Wohnungsübergabe mit dem Vermieter. Ein Gespräch mit dem Vermieter im Vorfeld ist empfehlenswert. Kommt der Vermieter nicht pünktlich zur Übergabe der Wohnung und der Nachmieter kann dadurch nicht in die von ihm neu gemietete Wohnung einziehen, haftet der Vermieter für alle anfallenden Kosten.

  • Wohnungsübergabe, wer muss dabei sein?

    Für die Wohnungsübergabe sollten Mieter und Vermieter anwesend sein. Ist der Mieter oder Vermieter verhindert, kann ein bevollmächtigter Dritter anwesend sein. Der Vermieter kann sich durch einen Makler oder den Hausverwalter vertreten lassen. Entsteht jedoch durch den bevollmächtigten Dritten ein Fehler bei der Wohnungsübergabe, haftet der Vermieter. Der Vermieter kann dann den Makler oder Hausverwalter, je nach Verursacher, in Regress nehmen. Als Mieter sollte man stets eine neutrale Person an seiner Seite haben.

  • Wer erhält das Protokoll?

    Jeder der bei der Wohnungsübergabe anwesend ist, erhält eine unterschriebene Abschrift des Protokolls der Wohnungsübergabe. Das schließt auch anwesende Zeugen mit ein. Jedes einzelne Exemplar muss zum Abschluss der Übergabe von allen Anwesenden unterschrieben sein.

    Kaution

    Wer aus der Wohnung auszieht und keine Mängel und Schäden in der Wohnung zurücklässt, sollte die beim Einzug hinterlegte Kaution zur Gänze zurückerhalten. Das Protokoll muss den einwandfreien Zustand der Wohnung belegen. Lediglich eine kleine Sicherheitsreserve in Höhe der Nachzahlung, die sich aus einer Nebenkostenabrechnung ergeben kann, darf der Vermieter behalten.

  • Vorbereitung auf die Wohnungsübergabe

    Vor der Wohnungsübergabe und damit sie so reibungslos wie möglich verläuft, sollten folgende Punkte erledigt sein:

    1. Vorlage für das Protokoll zur Wohnungsübergabe besorgen
    2. Die Wohnung einen Tag vorher noch einmal überprüfen: Ist sie leer, sauber und sind die Fenster und Balkontüren geschlossen? Wurde das Gas und das Wasser abgedreht?
    3. Sind alle Namensschilder von der Tür und dem Briefkasten entfernt?
    4. Ist der Keller entrümpelt?

Urteile zum Protokoll für die Wohnungsübergabe

Urteil Aktenzeichen Zusammenfassung
BGH VIII ZR 185/14

Urteil zu Schönheitsreparatur

Ein Mieter in einer unrenoviert übergebenen Wohnung muss keine Schönheitsreparaturen durchführen. Es genügt, die Wohnung bei Auszug „besenrein“ zu übergeben.

AG Köln 209 C 542/02

Nichteinhaltung des Einzugstermin

Ein Vermieter muss sicherstellen, dass ein Mieter zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt in eine Wohnung einziehen kann. Geschieht dies nicht, muss der Vermieter eventuell mit Mehrkosten rechnen.

BGH VIII ZR 249/15

Nebenkostennachforderung

Lässt der Vermieter die Frist verstreichen, kann er nach Ablauf dieser zwölf Monate keine Nebenkostennachforderung mehr gegen den Mieter geltend machen. Dies gilt auch, wenn beispielsweise der Vermieter die Nebenkostenabrechnung nicht selbst erstellt und stattdessen die Hausverwaltung die Frist hat verstreichen lassen.

BGH NJW 1972, 721

Urteil zur Rückzahlung der Kaution

Die Kaution ist im Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses entweder zurückzugeben oder zu verwerten. Der Mieter kann die Rückzahlung der Kaution erst nach Rückgabe der Mietsache verlangen, also erst wenn die Wohnung abgenommen und die Schlüssel an den Vermieter übergeben wurden.

BGH VIII ZR 71/05

Rückbehalt der Mietkaution

Bei offenen Nebenkostenabrechnungen billigt die Rechtsprechung dem Vermieter zu, dass dieser einen „angemessenen Teil“ der Mietkaution (also nicht die komplette Mietkaution) länger als 6 Monate zurückbehalten darf. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass mit einer Nachzahlung aus der Nebenkostenabrechnung zu rechnen ist.

Checkliste für die Übergabe der Wohnung

Jede Wohnungsübergabe muss gut vorbereitet werden, damit es keine unangenehmen Überraschungen gibt. Damit es bei der Wohnungsübergabe keine unangenehmen Überraschungen gibt, sollten folgende Punkte beachtet werden:

  • Der Termin für die Wohnungsübergabe sollte rechtzeitig vereinbart werden.
  • Die Wohnung muss vollständig leer sein.
  • Jede Wohnung ist gereinigt zu übergeben. In der Regel heißt es im Mietvertrag “besenrein”.
  • Übergeben Sie auch den Keller vollständig leer und rein.
  • Lesen Sie nach oder holen Sie anwaltlichen Rat ein, welche Schäden in der Wohnung von Ihnen beseitigt werden müssen.
  • Bauliche Veränderungen müssen zurückgebaut werden. Mit dem Vermieter ist zu klären, ob diese in der Wohnung bleiben können.
  • Die Schlüssel müssen dem Vermieter vollständig übergeben werden.
  • Nehmen Sie einen Zeugen zur Wohnungsübergabe mit.
  • Notieren Sie sich bereits im Vorfeld die Zählerstände. Diese sollten im Abnahmeprotokoll der Wohnung korrekt vermerkt werden.

Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen Sie stets einen Fachanwalt um Rat.

2 Kommentare

  1. Michael Schulz am

    Protokoll Wohnungsübernahme.

    Ich wünschte ich hätte diesen Beitrag schon viel früher gelesen. Dann hätte ich einige Fehler vermeiden können.
    Hey

    Ich fang mal von vorne an.

    Zum erstenmal musst ich meine Wohnung aufgeben und hatte somit auch eine Wohnungsübergabe.

    Mein damaliger Vermieter machte damals nichts schriftliches, sondern meinte, es wäre doch alles in Ordnung also könnte man das doch auch mündlich zum Abschluss bringen.

    Für mich war das okay. Klar.
    Nach ca zwei Wochen flatterte mir ein Einschreiben ins Haus mit einer Aufzählung an mängeln die ich angeblich verursacht hätte.

    Ja genau, ich hatte nichts schriftliches und somit keinen Nachweis das Alles in Ordnung war als ich die Wohnung übergeben habe.

    Das End vom Lied ich streite heute noch mit meinem ehemaligen Vermieter.

    Also IMMER schriftliches Übergabeprotokoll machen.

    Michael

  2. Hallo

    Zum Thema Wohnungsübergabeprotokoll tauchen bei mir in der Corona-Zeit einige Fragen auf.

    Wie kann ich ohne eine ordentliche Übergabe meine neue Wohnung beziehen? Ich benötige doch den Ist Zustand der Wohnung schriftlich bestätigt.

    Wie kann ich das handhaben ?

    LG

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