Wohnungsübergabe mit praktischen Tipps entstressen

2

Damit die Wohnungsübergabe möglichst stressfrei durchgeführt werden kann, können Sie bereits bei Einzug oder bei der Umgestaltung auf unsere Life Hacks zurückgreifen. Je weniger Löcher sich in der Wand befinden, umso geringer sind die Schönheitsreparaturen, die durch Sie durchzuführen sind.

Wohnungsübergabe mit diesen drei Life Hacks zum Kinderspiel machen

Können Sie sich noch an Ihren letzten Umzug erinnern? Wie lange haben Sie gebraucht, die Bohrlöcher in der Wand zu entfernen? Vielleicht mussten Sie sogar die Wände deswegen neu streichen. Bei der Vorbereitung der Wohnung zur Wohnungsübergabe ist dies eine der größten Problematiken. Allerdings können Sie genau dieses Problem reduzieren, wenn Sie unsere Life Hacks verwenden. Sehen Sie sich die Videos an und lesen Sie die Beschreibungen. Es ist so einfach, die Menge der Löcher in der Wand zu reduzieren.

Verzichten Sie auf Nägel und Schrauben in den Wänden

Gerade bei der Wohnungsübergabe sind Löcher in den Wänden eines der häufigsten Probleme, das zu unendlichen Diskussionen führen kann. Sie können diese Gefahr ganz einfach reduzieren, wenn Sie unsere Life Hacks einsetzen. Oft werden gar nicht so viele Löcher benötigt. Bilder und Handtuchhaken lassen sich auch anders befestigen. So reduzieren Sie optische Makel an den Wänden und sind auch noch flexibel, wenn Sie umdekorieren möchten. Es kann sich lohnen, die Produkte zu testen. Sind Sie unsicher können Sie den ersten Test an einer Stelle durchführen, die eher unauffällig ist.

  • Setzen Sie die Klebelösung ein

    Kennen Sie schon die Klebehaken für das Badezimmer? Sie möchten gerne Handtücher aufhängen und dafür aber keine Löcher in die Wand bohren? Mit diesen Klebehaken geht es besonders einfach und da Beste: Die Haken halten ein Gewicht von bis zu 10 kg aus. Wenn also doch mal die Jeans am Haken landet, ist das gar kein Problem. Auch für Spiegel und Bilder gibt es die praktische Klebelösung. Bei der Entfernung verbleiben höchstens geringe Rückstände des Klebers an der Wand. Diese können Sie jedoch mit Wasser und Seife innerhalb von Sekunden entfernen.

  • Einsatz der Bilderkralle

    Bilder verleihen Ihren Wohnräumen das gewisse Etwas. Gleichzeitig sind sie eine hervorragende Möglichkeit, um mit sehr geringem Aufwand eine Veränderung zu erwirken. Noch leichter geht es, wenn Sie eine Bilderkralle einsetzen. Sie brauchen dafür weder einen Haken noch einen Nagel in der Wand: Sie drücken die Kralle einfach in die Wand und können die Bilder daran aufhängen. Bis zu 8 kg Gewicht sind als Belastung möglich. Wollen Sie die Bilder versetzen, entfernen Sie die Kralle und verwenden diese an einer anderen Stelle. Einfacher geht es nicht. Ideal geeignet ist die Kralle auch für die Befestigung von einer schönen Lichterkette oder einer Wanduhr im gewünschten Bereich.

  • Einsatz der Magnetkralle

    Die Alternative zu einer Bilderkralle ist die Magnetkralle. Auch diese können Sie gut verwenden. Vor allem dann, wenn Ihre Bilderleisten oder Rahmen mit Magneten versehen sind. Die Magneten können Sie sogar selbst an den Rahmen anbringen. Wenige Handgriffe reichen aus. Die Kralle selbst drücken Sie auch hier in die Wand und schon ist sie verwendbar.

Wohnungsübergabe mit 9 Tipps effektiv durchführen

Sie haben die Wohnung soweit geleert und auch gereinigt und nun möchten Sie einfach nur noch die Übergabe durchführen. Dieser Wunsch ist verständlich. Eine optimale Vorbereitung sowie der Blick auf die Details kann dabei helfen, die Wohnungsübergabe frei von Stress und Ärger umzusetzen und es so auch dem Vermieter leicht zu machen.

  • Das Wohnungsübergabeprotokoll

    Bestehen Sie bei der Wohnungsübergabe darauf, dass ein Protokoll geführt wird. Auch wenn es grundsätzlich keine rechtliche Verpflichtung gibt, sollte hier jedoch geschaut werden, dass sich Mieter und Vermieter optimal absichern. In einem Protokoll werden mögliche Schäden vermerkt. Hier steht aber auch drin, wenn die Wohnung in einem ordentlichen Zustand ist. Nachdem beide Seiten unterschrieben haben, sind Nachforderungen nur noch schwer durchzusetzen. Es sollte daher in Ihrem Interesse sein, eine gute Wohnungsübergabe ohne Streit und Diskussionen durchführen zu können.

  • Reinigung der Wohnung

    Die Reinigung der Wohnung liegt in Ihrer Verantwortung. Vor der Wohnungsübergabe ist es daher empfehlenswert, einmal eine komplette Reinigung durchzuführen. Gesetzlich heißt es, dass die Übergabe besenrein durchgeführt werden muss. Flecken an Teppichen, Fenstern oder Wänden sollten jedoch ebenfalls entfernt werden.

  • Alle Schönheitsreparaturen durchführen

    Informieren Sie sich darüber, welche Schönheitsreparaturen Sie durchführen müssen. Empfehlenswert ist es, sich mit dem Vermieter abzusprechen. Sie können eine Begehung der Wohnung erbitten und bei dieser prüfen, was zu tun ist. Sprechen Sie sich ab und lassen Sie sich alles schriftlich geben. So sind Sie auf der sicheren Seite.

  • Klären Sie offene Fragen zu Einbauten

    Der Einbauschrank im Schlafzimmer hat Ihnen treue Dienste geleistet? Sie haben mit der Küche für die Wohnung einen sehr guten Kauf durchgeführt. So oder so sind Sie dazu verpflichtet, diese Einbauten wieder zu entfernen, wenn Vermieter und Nachmieter dies möchten. Damit Sie sich die Arbeit nicht umsonst machen, sollten Sie mit dem Vermieter in Kontakt treten. Fragen Sie nach, ob er die Einbauten übernimmt. Wollen Sie die Küche in der Wohnung lassen, können Sie eine Ablöse festlegen. Häufig sind Nachmieter dankbar, wenn sie keine neue Küche kaufen müssen.

  • Stellen Sie alle Schlüssel zusammen

    Sie sind dazu verpflichtet, bei der Wohnungsübergabe alle Schlüssel an den Vermieter zu geben. Sie haben im Laufe der Zeit vielleicht einen Schlüssel verloren oder einfach nachmachen lassen, weil Sie den Schlüssel weitergeben wollten? Hier ist es notwendig, den Vermieter immer über solche Veränderungen zu informieren. Auch alle nachgemachten Schlüssel müssen von Ihnen überreicht werden. Erst dann ist die Wohnungsübergabe auch komplett erfolgt.

  • Der Blick auf die Zählerstände

    Haben Sie schon Ihre Zählerstände geprüft? Schreiben Sie sich diese auf. Der Vermieter wird die Zählerstände im Protokoll vermerken. Schauen Sie auch hier noch einmal nach, ob die Zahlen in der richtigen Reihenfolge stehen. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen Sie dies direkt beanstanden. Später ist es schwierig nachzuweisen, dass die Zählerstände falsch notiert wurden. Sie kann gerade ein solcher Fehler jedoch viel Geld bei Nachzahlungen für Gas, Wasser und Strom kosten.

  • Wohnung komplett leeren

    Im Kinderzimmer steht noch eine Kiste mit Spielsachen. In der Küche finden sich noch ein paar Teller. Gerade im Rahmen von einem Umzug ist es natürlich so, dass Sie vielleicht hier und da noch etwas in der Wohnung stehen haben. Stellen Sie jedoch sicher, dass die Wohnung bei der Wohnungsübergabe komplett leer ist. Ist dies nicht der Fall, kann der Vermieter die Räumung veranlassen, Ihnen dazu die Kosten in Rechnung stellen und gleichzeitig sogar Schadensersatz verlangen. Ist die Wohnung komplett leer, kommt es hier nicht zu Problemen.

  • Rückzahlung der Kaution

    Wenn es bei der Wohnungsübergabe keine Probleme gab und auch im Übergabeprotokoll festgehalten wurde, dass der Vermieter nichts zu beanstanden hat, steht einer Rückzahlung der Kaution grundsätzlich nichts im Weg. Allerdings hat der Vermieter das Recht, bis zu sechs Monate nach Übergabe noch Ersatzansprüche zu stellen. Wenn bei der Übergabe keine Vermerke dazu gemacht wurden, können Sie sich rechtlich erkundigen, ob eine frühere Zahlung der Kaution möglich ist. Teilweise überweisen Vermieter aber auch generell die Kaution schon früher.

  • Klärung von bestehenden Schäden

    Im Rahmen der Wohnungsübergabe besteht natürlich die Möglichkeit, dass sich noch Schäden zeigen. Dies können Löcher in den Wänden, falsch gestrichene Wände oder auch Schäden im Fußboden sein. Grundsätzlich ist nun der Punkt gekommen, an dem Sie de Klärung mit Ihrem Vermieter suchen müssen. Hier ist wichtig festzustellen, was der Vermieter sich vorstellt. Sollen Sie als Mieter die Schäden allein tragen? Sind Sie damit nicht einverstanden, kann es bis hin zu gerichtlichen Verhandlungen gehen. Wichtig ist es, dass Sie die Gerichtsurteile zu diesen Themen kennen und auch mögliche Schäden durch den Vormieter rechtzeitig angezeigt haben. So können Sie sich auf diese Anzeigen beziehen und sicherstellen, dass nicht Sie als Urheber der Schäden gelten.

Urteile in Bezug auf die Übergabe der Wohnung

Streitsituationen bei der Wohnungsübergabe oder auch danach sind keine Seltenheit. Häufig müssen sich Gerichte damit beschäftigen. Umso wichtiger ist es für Mieter und Vermieter, die gängigsten Gerichtsurteile des BGH zu diesen Themen zu kennen und sich darauf beziehen zu können.

Urteile in Bezug auf die Übergabe der Wohnung
Urteil Aktenzeichen Zusammenfassung
BGH VIII ZR 277/16

Renovierung durch den Mieter

Hat ein Mieter die Wohnung nicht in einem renovierten Zustand übernommen, kann er über den Mietvertrag nicht zur Durchführung von Schönheitsreparaturen auf seine Kosten verpflichtet werden. Diese Klausel ist mit dem Urteil nicht mehr rechtens. Hier müssen Mieter und Vermieter klären, wer für die Schönheitsreparaturen und die Übernahme der Kosten zuständig ist.

BGH VIII ZR 277/16

Durchführung von Schönheitsreparaturen

Bei dieser Entscheidung hat sich der Bundesgerichtshof darauf bezogen, dass der Mieter eine Wohnung unrenoviert übernimmt. Auch dann, wenn er sich gegenüber dem Vormieter verpflichtet hat, Schönheitsreparaturen an der Wohnung durchzuführen, ist er dazu nicht verpflichtet.

BGH VIII ZR 13/17

Ersatzansprüche des Vermieters

In diesem Urteil wurde entschieden, dass eine Verlängerung der Frist für die Geltendmachung von Ersatzansprüchen auf 12 Monate rechtlich nicht wirksam ist. Der Vermieter darf dazu keine Klausel in den Mietvertrag einbauen.

Checkliste für die Wohnungsübergabe

  • Die Durchführung der Wohnungsübergabe sollte bei Tageslicht erfolgen.
  • Räumen Sie die Wohnung komplett aus und hinterlassen Sie keine privaten Sachen.
  • Reinigen Sie die Wohnung und übergeben Sie diese besenrein.
  • Führen Sie die vertraglich vereinbarten Schönheitsreparaturen durch.
  • Klären Sie ab, ob Einbauten zu entfernen sind oder bleiben dürfen.
  • Stellen Sie alle gesamten Schlüssel zusammen und nehmen Sie diese mit zur Wohnungsübergabe.
  • Führen Sie die Übergabe der Wohnung nicht allein durch.
  • Prüfen Sie die vermerkten Zählerstände, um Zahlendreher zu vermeiden.

Info: Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen Sie stets einen Fachanwalt um Rat.

2 Kommentare

  1. Ich hätte auch was beizutragen.

    Hallo und Guten Morgen
    Ein paar Tipps von mir.

    1 Bis wann muss die Wohnung übergeben werden?
    2 Kann der Vermieter eine vorzeitige Übergabe vor Vertragsende verlangen?
    3 Muss ein Rückgabetermin vereinbart werden?
    4 Der Vermieter nimmt den Schlüssel nicht an: was nun?
    5 Ist die Übergabe auch nach Vertragsende möglich?
    6 Muss ich ein Übergabeprotokoll unterschreiben?
    7 Wohnung renovieren ist das ein Muss?
    8 Vermieter behauptet Schäden und jetzt ?
    9 Auszahlung der Kaution wann?
    10 Was ist noch bei der Wohnungsübergabe zu beachten?

  2. Hallo

    Nur so als Info.

    Besichtigungen dürfen stattfinden, wie bei allem sind keine Massenveranstaltungen sind erlaubt.
    Hygienevorschriften klar die sind auch hier dringend notwendig.

Lassen Sie eine Antwort hier