Übergabeprotokoll Mietwohnung: 9 Tipps für die Übergabe

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Das „Übergabeprotokoll Mietwohnung“ ist für Mieter und Vermieter gleichermaßen wichtig. Hier werden alle Schäden sowie die Übergabe der Schlüssel und die aktuellen Zählerstände dokumentiert. Damit Sie vorher nicht zahlreiche Schönheitsreparaturen vornehmen müssen, können Sie auf unsere Life Hacks zurückgreifen.

3 Life Hacks: Weniger Löcher in den Wänden

Vielleicht haben Sie bereits einen Auszug hinter sich und wissen wie anstrengend es ist, die einzelnen Löcher in den Wänden zu schließen und so zu arbeiten, dass diese nicht mehr zu sehen sind. Sie können diesen Stress deutlich reduzieren, wenn Sie mit unseren Tipps arbeiten. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Haken für Handtücher, Bilder oder auch Spiegel anzubringen, ohne große Löcher in den Wänden zu haben. Im Baumarkt sind wir fündig geworden:

  • Haken einfach ankleben

    Im Band möchten Sie die Handtücher griffbereit aufhängen? Dann können Sie auf Löcher verzichten, wenn Sie sich für Klebehaken entscheiden. Das funktioniert auch mit Bildern oder mit einem kleinen Spiegel. Die Haken werden einfach an der gesäuberten Wand angebracht. Durch den Klebeeffekt kann Gewicht von bis zu 10 kg an die Haken angebracht werden. Ziehen Sie wieder aus, können Sie die Haken einfach entfernen. Die Klebereste sind mit einem Fliesenschaber sehr leicht und schnell wieder zu entfernen – auch nach Jahren.

  • Bilderkralle einsetzen

    Bilder sind oft das Herzstück bei der Dekoration der Wohnung. Allerdings wird noch immer oft mit einem Nagel oder sogar mit Schrauben und Dübeln gearbeitet. Dabei können Sie auch Bilder anbringen und darauf verzichten, große Löcher in die Wand zu hauen. Hier kommt die Bilderkralle zum Einsatz. Die Bilderkralle bringt eine einfache Funktionsweise mit. Sie wird direkt in die Wand gedrückt und schon können Sie die Bilder aufhängen. Die Löcher, die durch die Kralle entstehen, sind schmal und kaum zu sehen. Sie kann auch für die Anbringung von Uhren oder Spiegeln verwendet werden. Besonders praktisch: Die Kralle lässt sich nicht nur einfach entfernen, sie kann auch anschließend wiederverwendet werden. Dadurch sind Sie besonders flexibel in der Gestaltung und die Anbringung der Bilder erfolgt zu einem günstigen Preis.

  • Einsatz einer Magnetkralle

    Vergleichbar mit der Verfahrensweise bei einer Bilderkralle ist auch der Einsatz einer Magnetkralle. Hier arbeiten Sie jedoch nicht mit einem Haken, sondern mit einem Magneten für die Befestigung. Auch dieser Hack kann mehrfach eingesetzt werden. Ebenso wie bei der Bilderkralle ist die Entfernung einfach und schnell möglich. Dadurch sind Sie flexibel in der Gestaltung Ihrer Wohnbereiche und können Bilder als dekorative Elemente einsetzen.

Stressfreie Wohnungsübergabe dank Life Hacks

Das Übergabeprotokoll für die Mietwohnung enthält alle Hinweise rund um mögliche Schäden, die durch Sie als Mieter noch beseitigt werden müssen. Um vorzubeugen und dafür zu sorgen, dass das Übergabeprotokoll für die Mietwohnung möglichst kurzgehalten ist, können Sie die genannten Life Hacks einsetze. Dadurch haben Sie deutlich weniger Löcher, die in der Wand zu korrigieren sind. Gerade die Löcher in der Wand sind einer der häufigsten Streitpunkte bei der Übergabe einer Wohnung. Sie können diese Problematik ganz leicht umschiffen, wenn Sie darauf achten, nur dort Löcher zu bohren, wo auf diese nicht verzichtet werden kann.

9 Tipps für die Übergabe der Mietwohnung

Sie haben die Wohnung geleert, das Übergabeprotokoll für die Mietwohnung haben Sie auch schon als Muster herausgesucht und nun müssen Sie nur noch die Übergabe durchführen? Generell ist es gut, wenn Sie vorher ausreichend planen und vorbereiten und auf diese Weise bei der Übergabe selbst möglichst wenig Stress haben. Die folgenden Tipps können Ihnen helfen, die ganze Sache entspannt anzugehen.

  • Das Übergabeprotokoll Mietwohnung

    Wichtig ist noch einmal der Verweis auf das Übergabeprotokoll für die Mietwohnung. Eine rechtliche Grundlage für dieses Protokoll gibt es nicht. Dennoch können Sie den Vermieter bitten, dieses zu führen. Viele Vermieter greifen von sich aus auf das Protokoll zurück, da sie sich ebenfalls absichern möchten. Hier werden alle Vereinbarungen vermerkt, die Sie gemeinsam treffen. Zudem trägt der Vermieter in das Protokoll die aktuellen Zählerstände ein und vermerkt, wenn Sie noch Schönheitsreparaturen übernehmen müssen. Für Sie bedeutet dies, einen Nachweis an der Hand zu haben, falls es später zu Nachforderungen durch den Vermieter kommt.

  • Übergabe gut vorbereiten

    Der Stress, die Wohnung bis zur Übergabe zu leeren, ist geschafft. Nun steht nur noch die Frage im Raum, wie sauber die Wohnung eigentlich sein muss. Hier gibt es rechtlich den Hinweis auf eine besenreine Übergabe. Ausfegen reicht also normalerweise. Stellen Sie jedoch fest, dass noch große Flecken oder starke Verunreinigungen vorhanden sind, ist der Griff zu Lappen und Wasser zu empfehlen, um Stress zu vermeiden. Sie sollten die Wohnung so übergeben, wie Sie diese auch übernommen haben.

  • Schönheitsreparaturen vornehmen

    Im Laufe der Zeit kommt es natürlich zu einigen Veränderungen an der Wohnung. Dinge können kaputtgehen, möglicherweise haben Sie einige Löcher in die Wand gebohrt oder anderweitig Veränderungen vorgenommen. Sie sind verpflichtet, die Wohnung in dem Zustand zu übergeben, in dem Sie diese auch übernommen haben.

  • Rückbau von möglichen durchgeführten Einbauten

    Sie haben in Ihrer Wohnung einige praktische Einbauten vorgenommen, die den Komfort für Sie erhöht haben? Unabhängig davon, ob Ihr Vermieter davon Kenntnis hatte oder nicht, müssen Sie die Einbauten wieder entfernen. Sie können natürlich mit dem Vermieter in Kontakt treten und fragen, ob diese auch in der Wohnung verbleiben können. Dies gilt übrigens auch für eine angepasste Einbauküche. Sie darf nur in der Wohnung bleiben, wenn Vermieter oder Nachmieter damit einverstanden sind. Verhandeln Sie in diesem Zusammenhang auch einen Preis für die Übernahme.

  • Geben Sie alle Schlüssel zurück

    Sie haben bei der Übernahme der Wohnung eine bestimmte Anzahl an Schlüsseln erhalten und diese müssen Sie auch wieder an den Vermieter geben. Haben Sie vielleicht einen oder mehrere Schlüssel nachgemacht, sind diese ebenfalls zu übertragen. Im Übergabeprotokoll für die Mietwohnung wird die Anzahl der Schlüssel vermerkt.

  • Zählerstände noch einmal prüfen

    Die Abrechnung der Werte für Wasser, Strom und Gas erfolgt auf der Basis der Zählerstände. Aus diesem Grund wird der letzte Zählerstand bei Ihrem Auszug auch noch einmal notiert, damit eine Endabrechnung stattfinden kann. Die Eintragungen der Zählerstände erfolgen normalerweise auf dem Übergabeprotokoll für die Mietwohnung. Wichtig ist es, noch einmal zu prüfen, ob der Vermieter alles korrekt vermerkt hat.

  • Wohnung komplett leer übergeben

    Es kann immer passieren, dass Sie es nicht ganz geschafft haben, die Wohnung komplett zu leeren, wenn der Termin der Übergabe ist. Allerdings hat der Vermieter ein Recht darauf, eine leere Wohnung zu übernehmen. Sorgen Sie dafür, dass weder Möbelstücke noch private Sachen oder auch Reste von der Renovierung in der Wohnung zu finden sind. Sollte dies doch der Falls ein, kann der Vermieter diese selbst entfernen lassen und Ihnen die Kosten in Rechnung stellen. Zusätzlich dazu kann sich ein Anspruch auf Schadensersatz bilden.

  • Vereinbarungen zur Kaution

    Die Kaution ist für Sie als Mieter ein wichtiges Thema. Der Vermieter hat das Recht, bis zu sechs Monate nach Übergabe noch Nachforderungen zu stellen. In diesem Zeitraum darf er die Kaution einbehalten. Wenn auf dem Übergabeprotokoll der Mietwohnung jedoch vermerkt ist, dass es nichts zu beanstanden gibt, können Sie auch schon früher um die Rückzahlung bitten oder diese sogar rechtlich prüfen lassen. Sprechen Sie den Vermieter einfach an.

  • Vereinbarungen bei Schäden

    Es besteht die Möglichkeit, dass der Vermieter bei der Übergabe noch Schäden findet, die er korrigiert haben möchte. Können Sie nachweisen, dass diese bereits durch den Vormieter entstanden sind, befinden Sie sich auf der sicheren Seite. Anders sieht es aus, wenn diese Schäden tatsächlich durch Sie ausgelöst wurden. In dem Fall kann der Vermieter einen Anspruch auf die Korrektur haben. Versuchen Sie, die Problematik schnell und einvernehmlich zu klären, um gerichtliche Streitigkeiten zu vermeiden.

Hilfreich: Diese Gerichtsurteile für die Wohnungsübergabe sind wichtig

Es kommt zu Streitigkeiten im Rahmen der Wohnungsübergabe? Sie haben festgestellt, dass die Forderungen des Vermieters nicht rechtens sind? In dem Fall sind bereits bestätigte Urteile durch ein Gericht für Sie eine große Hilfe bei der Argumentation.

Urteile
Urteil Aktenzeichen Zusammenfassung
BGH VIII ZR 277/16

Muss eine Renovierung durchgeführt werden?

Immer wieder zu Streitigkeiten kommt es in Bezug auf die Frage, ob Renovierungen durchgeführt werden müssen. Hier gab es im Jahr 2018 ein interessantes Urteil. So fanden sich in verschiedenen Mietverträgen Klauseln, die einen Hinweis darauf gaben, dass der Mieter alle Schönheitsreparaturen selbst durchführen und auch die Kosten tragen muss. Durch das BGH wurde entschieden, dass eine solche Klausel dann nicht greift, wenn die zu reparierenden Schäden nicht durch den Mieter entstanden sind. Auch dann, wenn der Mieter mit dem Vormieter eine Vereinbarung über die Korrektur getroffen hat, ist er für diese nicht zuständig.

BGH VIII ZR 224/13

Wer übernimmt die Kosten der Schönheitsreparaturen?

Gibt es im Mietvertrag eine Klausel die besagt, dass der Vermieter die Kosten für Schönheitsreparaturen übernimmt, muss dies auch erfolgen. Die Klausel greift auch dann, wenn der Mieter den Vermieter vorher nicht darüber in Kenntnis gesetzt hat, dass er die Reparaturen durchführen wird.

BGH VIII ZR 416/12

Müssen Wände weiß gestrichen werden?

Der Mieter kann die Wände der Wohnung in den Farben streichen, in denen er möchte. Wenn jedoch der Auszug ansteht, müssen die Wände in ihren ursprünglichen Zustand gebracht werden. Sollte der Mieter die Wohnung bereits mit bunten Wänden übernommen haben, muss er diese nicht in einer neutralen Farbe streichen.

Checkliste für die Übergabe der Wohnung

  • Vereinbaren Sie den Termin für die Wohnungsübergabe zu einer Zeit, bei der noch Tageslicht ist.
  • Leeren Sie Ihre Wohnung komplett.
  • Sorgen Sie für eine fundierte Reinigung. Die Übergabe muss besenrein durchgeführt werden.
  • Stimmen Sie mögliche Schönheitsreparaturen mit Ihrem Vermieter ab.
  • Stimmen Sie mit Ihrem Vermieter ab, wie mit Einbauten zu verfahren ist.
  • Stellen Sie sicher, dass alle Schlüssel übergeben werden.
  • Nehmen Sie eine zweite Person mit zur Übergabe.
  • Kontrollieren Sie die Zählerstände vor Ort und deren Übertragung im Übergabeprotokoll der Mietwohnung.

Info: Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen Sie stets einen Fachanwalt um Rat.

2 Kommentare

  1. Hallo an alle Mieter da draußen

    Ich habe ein Problem oder vielleicht ist auch garkeins.

    Ich hatte die Möglichkeit nach meine Trennung bei meinem Kumpel eine Einliegerwohnung mieten zu können.

    Mietvertrag wurde nicht gemacht. klar unter Freunden oder? Was meint ihr sollten wir das noch nachholen, damit es wenn ich irgendwann ausziehe keine Probleme gibt?

    Danke euch

  2. Hallo Ben

    Ich lese gerade deine Frage.

    Ich musste die Erfahrung machen, dass aus zwei wirklich guten Freundinnen eher das Gegenteil wurde.
    Sobald man nicht springt wie gewünscht , gibt es auf einmal keine Freundschaft mehr.
    Also ich kann euch nur raten sichert euch ab, was kommt weiß leider niemand.
    Was sich heute super anfühlt kann morgen Schnee von gestern sein. ( LEIDER )

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