Übergabeprotokoll für die Wohnung effektiv führen

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Mit dem Übergabeprotokoll sichern sich Mieter und Vermieter bei der Wohnungsübergabe ab. Hier werden unter anderem auch Schäden an den Wänden vermerkt. Damit diese möglichst geringgehalten werden, gibt es praktische Life Hacks für die Befestigung von Bildern und Haken. Lesen Sie hier mehr darüber, wie die Wohnungsübergabe entstresst werden kann.

Übergabeprotokoll ohne große Schäden: Drei effektive Life Hacks

Sie können bereits beim Einzug oder während Ihrer Zeit in der Wohnung dafür sorgen, dass das Übergabeprotokoll möglichst nur positive Hinweise enthält. Wir haben uns auf die Suche nach den passenden Life Hacks gemacht und sind fündig geworden. Die folgenden drei Tipps machen die Gestaltung Ihrer Wohnung leicht und hinterlassen keine Löcher in der Wand. In den Videos wird gezeigt, wie einfach es funktioniert:

  • Dank Klebelösung auf das Bohren verzichten

    Sie möchten ein kleines Bild an die Wand bringen oder suchen noch eine Möglichkeit, die Haken für die Handtücher im Bad richtig zu befestigen? Hier müssen Sie nicht bohren, denn die praktischen Klebehaken sind einfach in der Anwendung und ganz einfach ohne Löcher einsetzbar. So lange die Bilder oder auch Spiegel ein Gewicht von 10 kg nicht überschreiten, ist die Methode optimal. Beim Auszug entfernen Sie die Klebehaken einfach. Verbleiben Rückstände vom Kleber an der Wand, lösen Sie diese mit einem Fliesenschaber einfach vorsichtig ab.

    Tipp: Die Haken bieten sich unbedingt für die Befestigung von Handtüchern im Badezimmer an und können auch mit der hohen Luftfeuchtigkeit im Raum gut umgehen.

  • Bilderkralle für abwechslungsreiche Designs

    Bilder sind eine sehr gute Möglichkeit, mit wenigen Handgriffen den Stil der Einrichtung zu verändern oder auch zu unterstreichen. Sie möchten keine Nägel in die Wand hauen? Immerhin können die Löcher in der Wand bei einem Übergabeprotokoll für Ärger sorgen. Werden sie hier vermerkt kann es passieren, dass Sie die Löcher schließen müssen. Die Bilderkralle ist die optimale Lösung. Bilder mit einem Gewicht von bis zu 8 kg können damit befestigt werden. Drücken Sie den Haken einfach in die Wand. Dafür benötigen Sie kein Werkzeug. Es bleiben keine großen Löcher in der Wand zurück.

    Übrigens: Nicht nur Bilder lassen sich so befestigen. Auch Wanduhren oder Lichterketten sind so schnell an der Wand angebracht.

  • Magneten als Geheimtipp

    Es gibt nicht nur die Bilderkralle, sondern auch die Magnetkralle. Auch hier wird kein Werkzeug für die Befestigung benötigt. Stattdessen drücken Sie die Basis in die Wand. Über den Magneten können Sie dann Bilder befestigen. Diese brauchen dafür ein Gegenstück. Sie können die Magnetkralle auch mehrfach einsetzen.

Probleme bei der Wohnungsübergabe reduzieren

Oft sind es Kleinigkeiten, die bei der Übergabe der Wohnung für Streit oder Probleme zwischen Mieter und Vermieter sorgen. Mit dem Übergabeprotokoll soll eine Absicherung für beide Seiten stattfinden. Doch was wird in einem Übergabeprotokoll eigentlich vermerkt? Löcher in den Wänden sind ein Streitpunkt, der immer wieder auftritt. So lassen sich die Löcher nur schwer wieder verschließen. Oft bleibt ein optischer Makel zurück. Um die Gefahr zu reduzieren, eine komplette Renovierung vornehmen zu müssen, können Sie die Life Hacks einsetzen.

Hinweis: Probieren Sie die Tipps erst an einer unauffälligen Stelle an der Wand aus. So sehen Sie, wie gut die Bilderhaken oder Krallen halten.

So klappt die Wohnungsübergabe entspannt

Alle Möbel und Sachen sind aus der Wohnung geräumt. Sie sind vielleicht in der neuen Wohnung oder im Haus schon angekommen. Jetzt geht es noch darum, die Übergabe Ihrer alten Heimat zu absolvieren. Mit den nachfolgenden Tipps wird die Übergabe erleichtert. Vom Übergabeprotokoll bis hin zum Zustand der Wohnung erfahren Sie hier relevante Hinweise.

  • Das Übergabeprotokoll

    Eine rechtliche Verpflichtung für ein Übergabeprotokoll besteht nicht. Sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter bringt es allerdings Sicherheit mit sich. Es kann passieren, dass nach der Übergabe der Vermieter noch Beanstandungen hat. Wurden diese im Übergabeprotokoll nicht vermerkt, ist der Mieter auf der sicheren Seite. Gehen Sie gemeinsam bei Licht durch die Wohnung. Eine Empfehlung ist es, das Übergabeprotokoll noch einmal gegenzulesen und von einer dritten Person prüfen zu lassen. Achten Sie darauf, dass alle Schäden vermerkt sind. Zudem werden die Aufgaben von Mieter und Vermieter in Bezug auf die Schäden aufgeschrieben.

  • Wohnung richtig vorbereiten

    Es ist gesetzlich festgehalten, dass die Wohnung bei der Übergabe besenrein sein sollte. Reinigen Sie die Wohnung und achten Sie darauf, dass die Böden frei von Flecken sind. Sollten doch Schäden vorliegen, werden diese im Übergabeprotokoll aufgeschrieben.

  • Korrekturen im Vorfeld durchführen

    Werfen Sie einen Blick in den Mietvertrag. Hier ist vermerkt, inwieweit Sie Schönheitsreparaturen vornehmen sollten. Auch eine Vereinbarung zur Renovierung kann darin zu finden sein. Damit Sie nicht zu viel oder zu wenig Arbeiten durchführen, kann ein Treffen mit dem Vermieter sinnvoll sein. Bei einer gemeinsamen Begehung der Wohnung sprechen Sie ab, welche Arbeiten Sie übernehmen sollen.

  • Einbauten bedenken

    Haben Sie in der Wohnung Einbauten vorgenommen, sind Sie dazu verpflichtet, diese bei Auszug wieder auszubauen. Sie sollen die Wohnung so übergeben, wie sie auch entgegengenommen wurde. Waren die Einbauten bereits Teil, können diese bestehen bleiben. Teilweise erlaubt der Vermieter es auch, dass Ihre Einbauten in der Wohnung bleiben. Ein Austausch mit dem Nachmieter kann empfehlenswert sein. Häufig werden diese sogar abgekauft. Vor allem bei einer Küche, die an die Wohnung angepasst wurde, ist dies oft eine übliche Vereinbarung.

  • Schlüssel komplett übergeben

    Die Übergabe der Wohnung beinhaltet auch die Rückgabe aller Schlüssel. Es kann verschiedene Gründe geben, warum Sie im Laufe der Zeit einen oder auch mehrere Schlüssel nachgemacht haben. Diese sollten ebenfalls mit an den Vermieter gehen. Im Übergabeprotokoll wird vermerkt, wie viele Schlüssel von Ihnen übergeben wurden. Dazu gehören nicht nur die Schlüssel für die Haustür. Auch Keller, Briefkasten und Gartentor sind ein Teil der Wohnung.

  • Zählerstände vor Übergabe prüfen

    Alle Zählerstände zu Ihrer Wohnung werden auf dem Übergabeprotokoll oder separat vermerkt. Prüfen Sie diese daher umfangreich und notieren Sie sich die Zahlen. Achten Sie darauf, dass es keinen Zahlendreher auf dem Protokoll gibt. Hier kann es schnell schwierig werden, wenn Sie später nachweisen wollen, dass die Zahlen falsch vermerkt wurden. Die Zählerstände von Strom, Wasser und Gas sind hier gemeint.

  • Keine Sachen in der Wohnung lassen

    Sie haben es nicht ganz geschafft, die Wohnung bis zur Übergabe zu leeren? Das kann zu einem Problem werden. Eine Wohnung sollte immer komplett leer übergeben werden. Andernfalls kann der Vermieter die Dinge von Ihnen aus der Wohnung räumen lassen. Dazu kommt, dass er die Kosten auf Sie umlegen kann. Auch die Forderung von Schadensersatz ist möglich. Verhindern Sie dies, indem Sie die Wohnung komplett leer übergeben.

  • Kaution im Blick behalten

    Die Übergabe ist reibungslos verlaufen und auch im Übergabeprotokoll steht, dass es nichts zu beanstanden gibt? Dann fehlt nur noch die Rückzahlung der Kaution. Gerade im Rahmen eines Umzuges ist die Kaution oft ein wichtiger Helfer. Hier ist es ärgerlich, wenn Sie lange warten müssen. Der Vermieter kann die Kaution jedoch grundsätzlich bis zu sechs Monate einbehalten. Gibt es jedoch keine Beanstandungen, können Sie auch rechtlich prüfen lassen, ob eine Auszahlung nicht früher gefordert werden kann.

  • Hier gibt es Streitpotenzial

    Während der Übergabe der Wohnung stellt der Vermieter Schäden fest? Diese werden vor allem dann zu einem Problem, wenn sie über eine vertragsgemäße Abnutzung gehen. Haben Sie die Schäden nicht selbst verursacht und möchten daher die Beseitigung nicht übernehmen, kann Streit entstehen. Grundsätzlich ist der Vermieter in der Pflicht, Ihnen den Schaden nachzuweisen. Kommt es hier jedoch zu einer gerichtlichen Verhandlung, sollten Sie etwas in der Hand haben. Melden Sie daher Schäden, die bereits bei der Übernahme der Wohnung durch Sie als Mieter bestehen, direkt an den Vermieter und fordern Sie ein, dass diese schriftlich festgehalten werden. So vermeiden Sie später Streit.

Urteile rund um die Übergabe

Es ist gar nicht so selten, dass es im Rahmen der Wohnungsübergabe Streitsituationen gibt, auch wenn ein Übernahmeprotokoll besteht. Hier ist es hilfreich, einige Urteile zu kennen, die den Fokus auf genau diese Probleme legen.

Urteile
Urteil Aktenzeichen Zusammenfassung
BGH VIII ZR 277/16

Aktuelles Urteil zur Renovierung

Eines der aktuellsten Urteile in Bezug auf die Renovierung der Wohnung wurde 2018 veröffentlicht. So wurde in vielen Mietverträgen eine Klausel verarbeitet. Diese hatte den Inhalt, dass Schönheitsreparaturen durch den Mieter übernommen werden müssen – ohne Ausgleich. Problematisch ist dies vor allem dann, wenn die Wohnung durch den Mieter nicht renoviert übernommen wurde. Das BGH hat festgelegt, dass eine solche Klausel nicht zulässig ist.

BGH VIII ZR 224/13

Übernahme der Kosten für Schönheitsreparaturen

Findet sich in einem Mietvertrag der Vermerk einer Übernahme der Kosten von Schönheitsreparaturen, muss der Vermieter diese Kosten auch tragen. Dabei ist es nicht notwendig, dass vor der Durchführung die Zustimmung des Vermieters eingeholt wurde.

BGH VIII ZR 416/12

Bunte Wände streichen

Ein Mieter kann die Wände seiner Wohnung grundsätzlich in allen Farben streichen. Bei der Übergabe der Wohnung müssen die Wände jedoch eine neutrale Farbe haben. Ist dies nicht der Fall, steht dem Vermieter Schadensersatz zu. Allerdings ist das nur dann der Fall, wenn der Mieter die Wohnung nicht bereits mit bunten Wänden übernommen hat.

Checkliste für die Übergabe der Wohnung

  • Führen Sie die Wohnungsübergabe nur bei Tageslicht durch.
  • Sorgen Sie dafür, dass die Wohnung komplett geräumt ist.
  • Übergeben Sie die Wohnung besenrein.
  • Sprechen Sie vorher mit dem Vermieter und klären Sie, welche Schäden entfernt werden müssen.
  • Entfernen Sie Einbauten oder stellen Sie sicher, dass diese in der Wohnung verbleiben können.
  • Suchen Sie alle Schlüssel zusammen und nehmen Sie diese mit zur Wohnungsübergabe.
  • Gehen Sie möglichst zu zweit zur Übergabe der Wohnung. Lassen Sie Ihren Begleiter auch das Übergabeprotokoll prüfen.
  • Werfen Sie einen Blick auf die Zählerstände. Diese werden im Übergabeprotokoll auch vermerkt. Prüfen Sie die Angaben zu den Zählerständen hier ebenfalls.

Info: Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen Sie stets einen Fachanwalt um Rat.

2 Kommentare

  1. Hallo

    Ich würde gern mal Stellung nehmen zu der Diskussion Wohnungsübergabe in Corona Zeiten.
    Laut Mietverein besteht keine Pflicht einer persöhnlichen Wohnungsübergabe

    Zu lösen ist das Problem mit einer getrennten Wohnungsbesichtigung. Vermieter und Mieter schauen sich die Wohnung an, machen Notizen und Bilder. Anschließend sollten die Notizen und Bilder per Mail verglichen werden.

    Unabhängige Zeugen sind zu empfehlen.

    Ich hoffe ich konnte helfen.

    Gruss

  2. Hallo Melina

    Die Lage ist derzeit derart angespannt, dass kaum noch Besichtigungen stattfinden. Sicher ist das eine Lösung. Auf der anderen Seit, wenn man mit der FFB2 Maske einkaufen darf, dann müsste man doch eine Wohnung auch besichtigen dürfen.

    Oder wie denkt ihr darüber?

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