Das Übergabeprotokoll Muster

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Ein Übergabeprotokoll Muster ist beim Ein- und Auszug sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter interessant. Es dokumentiert den Zustand der Wohnung und nimmt Informationen über die Anzahl der Schlüssel, Zählerstände und Mobiliar auf. Beide, Mieter und Vermieter, sollten also ein Interesse daran haben, gemeinsam ein Übergabeprotokoll Muster auszufüllen. So ersparen sich beide Seiten unliebsame Überraschungen. Rechtsstreitigkeiten kann man so aus dem Weg gehen.

Das Übergabeprotokoll Muster schützt vor Überraschungen

Bevor es an die Übergabe der Wohnung geht, muss ein Übergabeprotokoll Muster besorgt werden. Egal ob es sich um einen Ein- oder Auszug handelt, Mängel und Schäden an der Wohnung sollten festgehalten werden. Eine gesetzliche Verpflichtung besteht zwar nicht, aber es ist empfehlenswert.

Zusätzlichen Stress bei der Übergabe der Wohnung können Sie entgehen, wenn Sie es vermeiden Löcher in die Wände und Fliesen zu bohren. Das führt zu unschönen Stellen in den Fliesen und Wänden. Deshalb hier zwei Life-Hacks, die den Stress beim Auszug für das Übergabeprotokoll Muster deutlich mindern helfen.

  • Ganz ohne Bohren – geht das?

    Haken für das Badezimmer sind notwendig, und zwar nicht für die Handtücher. Müssen Sie für die Haken Löcher bohren, die nicht genau auf die Fuge passen, haben die Fliesen bei der Übergabe der Wohnung unschöne Stellen. Das Anbringen der Haken wird zu einer echten Herausforderung. Doch es gibt eine Lösung für das Problem. Kleben Sie die Haken einfach an die Wand und Löcher in den Fliesen gehören der Vergangenheit an. Ziehen Sie wieder aus oder werden die Haken nicht mehr benötigt, können sie von der Wand rückstandsfrei entfernt werden.

  • Magnetkrallen als Variante

    In der Funktion der Bilderkralle ähnlich sind auch die Magnetkrallen. Hier werden die Bilder aber durch die Kraft der Magneten befestigt. Auch die Magnetkrallen können mehrfach verwendet werden.

  • Keine Löcher in den Wänden

    Bilder an der Wand schaffen nicht nur eine behagliche Wohnatmosphäre. Sie schaffen auch Löcher in den Wänden. Zumindest wenn man sie auf die herkömmliche Art und Weise anbringt. Doch es geht auch ohne Löcher. Eine Bilderkralle schafft hier Abhilfe. Drücken Sie einfach die Kralle in die Wand und hängen die Bilder auf. Löcher ade!

    Beim Auszug löst man die Bilderkralle einfach von der Wand.

    Das sind zwei Life-Hacks, die Ihnen das Ausfüllen des Übergabeprotokoll Muster deutlich erleichtern werden. Auch das Um- und Neu-dekorieren fällt so deutlich leichter.

Übergabeprotokoll Muster, damit sie rechtlich abgesichert sind!

Damit es beim Auszug nicht zu Rechtsstreitigkeiten kommt, sollte der Zustand bereits beim Einzug gut dokumentiert werden. Dazu bedient man sich eines Übergabeprotokoll Muster. In ihm werden alle Mängel und Schäden festgehalten. Anderenfalls kann es dazu kommen, dass Sie als Mieter aus der Wohnung ausgezogen sind und einige Monate später vom Vermieter mit einer Schadenersatzforderung konfrontiert werden. Auch für den Vermieter können sich Probleme ergeben. Nach dem Auszug des Mieters sieht er sich plötzlich kostenintensiven Reparaturarbeiten gegenüber, die dem Mieter zuzurechnen sind und für die er hätte aufkommen müssen.

Gesetzlich verankert ist das Übergabeprotokoll Muster nicht, doch im Streitfall ein wichtiges Beweisdokument. Beide Seiten, Mieter und Vermieter, können sich so vor völlig ungerechtfertigten Regressansprüchen schützen. Unnötige Rechtsstreitigkeiten werden vermieden.

  • Der Ablauf der Wohnungsübergabe

    Beide Seiten müssen miteinander einen Termin ausmachen. Vermieter und Mieter müssen an diesem Termin Zeit haben. Schließlich soll Raum für Raum begutachtet werden. Dann sollte ein Übergabeprotokoll Muster aus dem Internet heruntergeladen werden. Die Möbel und andere Einrichtungsgegenstände sollten aus der Wohnung geschafft sein. Leer lässt sich der Zustand einfach leichter beurteilen. Die Wohnung muss in dem Zustand sein, der im Mietvertrag vereinbart wurde. Je nach Mietvertrag bedeutet das, dass die Wohnung besenrein und/oder renoviert ist.

    Am vereinbarten Tag gehen Mieter und Vermieter gemeinsam durch die Wohnung und überprüfen folgende Punkte:

    1. Befindet sich die Wohnung in dem Zustand, der laut Mietvertrag vereinbart wurde?
    2. Sind die Wände feucht oder sind vielleicht sogar Schimmelflecken zu sehen?
    3. Muss die Wohnung laut Mietvertrag frisch renoviert sein, muss geprüft werden, ob sie tatsächlich renoviert wurde.

    4. Befinden sich Kratzer auf dem Parkett oder Laminatboden? Fehlen Fußbodenleisten? Sind auf der Auslegeware große Flecken zu sehen?
    5. Schließen Fenster und Türen richtig? Sind alle Zimmerschlüssel vorhanden?
    6. Sind die Fliesen in Küche und Bad beschädigt? Weisen sie eventuell Löcher durch das Bohren auf? Ist die Einbauküche makellos? Fehlen Armaturen oder sind diese beschädigt?
    7. Funktionieren alle Elektrogeräte einwandfrei? Ist der Backherd sauber?
    8. Sind die Heizkörper schief an der Wand? Sind noch alle Thermostate vorhanden? Funktioniert die Heizung? Gibt es starke Beschädigungen?
    9. Der Keller und Dachboden muss auf Sauberkeit überprüft werden. Beide sollten besenrein sein. Auch diese Beschädigungen und Mängel müssen in das Übergabeprotokoll Muster eingetragen werden.

    10. Alle Zählerstände, die Wohnung betreffend, müssen in das Übergabeprotokoll aufgenommen werden.

    Jeder Schaden und jeder Mangel muss in das Übergabeprotokoll Muster eingetragen werden. In der Regel handelt es sich dabei um Verschleiß- und Gebrauchsspuren. In manchen Fällen jedoch sind es so starke Beschädigungen, dass sie für den Vermieter sehr kostenintensiv werden können. Aber auch der ausziehende Mieter sollte darauf dringen. Ist er erst einmal aus der Wohnung, kann er nicht mehr nachweisen, ob der Schaden vorhanden war und wer ihn verursacht hat. Ist zum Beispiel nach dem Auszug ein Handwerker in der Wohnung, der durch Unachtsamkeit eine Schramme am Türrahmen verursacht, kann der Mieter zur Kasse gebeten werden, wenn kein Übergabeprotokoll vorhanden ist.

    Werden gemeinsame Absprachen bezüglich Reparaturen getroffen, sollten diese auch auf dem Übergabeprotokoll Muster notiert werden.

  • Wer muss bei der Wohnungsübergabe anwesend sein?

    Generell sind es der Mieter und der Vermieter, die sich zu einer gemeinsamen Wohnungsübergabe treffen. Ist der Vermieter verhindert, weil er sich zum Beispiel gerade auf Dienstreise befindet, kann er sich von einem bevollmächtigten Dritten vertreten lassen. Das Gleiche trifft auch für den Mieter zu. Ist er beruflich oder gesundheitlich verhindert, darf er sich vertreten lassen.

    Beim Mieter kann das ein guter Freund sein, zu dem man Vertrauen hat. Der Vermieter kann sich durch den Hausverwalter, Hausmeister oder Immobilienmakler vertreten lassen. Dieser Personenkreis muss durch den Vermieter ermächtigt sein, die Wohnungsübergabe ordnungsgemäß durchzuführen und die Schlüssel in Empfang zu nehmen. Aber Achtung, der Vermieter haftet für seine Erfüllungsgehilfen.

    Ziehen beide Seiten einen Zeugen zur Wohnungsübergabe hinzu, muss dieser im Übergabeprotokoll Muster auch genannt werden. Ein Zeuge ist immer dann hilfreich, wenn man den Eindruck hat, dass eventuell nicht alles richtig im Übergabeprotokoll aufgenommen wird.

  • Der Vermieter will kein Übergabeprotokoll

    Es ist, wie bereits erwähnt, gesetzlich keine Verpflichtung ein Übergabeprotokoll Muster auszufüllen. Doch bei Rechtsstreitigkeiten, die gar nicht so selten vorkommen, ein wichtiges Beweismittel.

    Als Mieter können Sie sich absichern, indem Sie selbst ein Protokoll erstellen. Ein Zeugen muss dieses Protokoll aber zumindest unterschreiben, damit das Protokoll Rechtsgültigkeit erlangt.

    Im umgekehrten Fall kann auch der Vermieter ein Protokoll selbst erstellen, wenn sich der Mieter weigert.

    Der Zeuge sollte möglichst über Sachverstand verfügen. Das kann ein Architekt, Maler, Installateur oder Elektriker sein. Der Zeuge muss das Protokoll dann ebenfalls unterschreiben.

  • Nach Einzug wird ein Schaden entdeckt

    Vermieter und Mieter sind sich einig geworden, dem Einzug steht also nichts mehr im Wege. Das Übergabeprotokoll Muster ist unterschrieben. Nach dem Einzug dann der Schreck, Mängel über Mängel tauchen auf. Was ist jetzt zu tun? Muss der Vermieter diese Mängel noch beheben? Bei gravierenden Mängeln haben Sie als Mieter das Recht, diese vom Vermieter beheben zu lassen. Das gilt auch dann, wenn sie nicht im Übergabeprotokoll vermerkt sind. Dazu gehören in jedem Fall Schimmel, defekte Elektro-Leitungen und eine nicht funktionierende Heizung. Schönheitsmängel, wie ein Kratzer im Parkett müssen dagegen hingenommen werden.

Urteile zum Protokoll für die Wohnungsübergabe

Urteil Aktenzeichen Zusammenfassung
Amtsgericht Leonberg 7 C 676/12

Nachträgliche Behauptung von Schäden

Stellt ein Übergabeprotokoll fest, dass keine Schäden an der Wohnung vorliegen, kann der Vermieter nicht nachträglich wegen behaupteter Schäden Schadenersatz fordern. Er ist insofern an den Feststellungen des Übergabeprotokolls gebunden.

BGH VIII ZR 271/17 und VIII ZR 67/18

Urteil zur Schimmelpilzgefahr

Wärmebrücken in den Außenwänden sind nicht als Sachmangel einer Mietwohnung anzusehen, wenn dieser Zustand mit den zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes geltenden Bauvorschriften und technischen Normen in Einklang steht. Keine Mietminderung wegen Schimmelpilzgefahr durch Wärmebrücken.

Amtsgericht Köln 211 C 446/13

Urteil zu Feuchtigkeitsschäden

Schimmel und Feuchtigkeitsschäden stellen grundsätzlich einen Mangel der Mietsache dar. Mieter haben dann ein Recht zur Mietminderung, wenn sie den Schimmel nicht verursacht haben. Für die Aufklärung der Ursachen von Feuchtigkeitsschäden und Schimmel ist der Vermieter verantwortlich. Für die Ursachenaufklärung gelten folgende Grundsätze: Zunächst muss der Vermieter darlegen und gegebenenfalls beweisen, dass die Mietsache frei von Baumängeln ist und dass der Zustand der Fenster und Türen sowie der Zustand der Heizung keinen Einfluss auf die Mängel ausübt.

Erst wenn der Vermieter bewiesen hat, dass die Schadensursache im Bereich des Mieters gesetzt worden ist, muss sich der Mieter umfassend entlasten. Ist die Verursachung für den Feuchtigkeitsschaden bzw. Schimmelbefall nicht aufzuklären, so geht dies zulasten des Vermieters.

Checkliste für die Übergabe der Wohnung

Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, muss die Übergabe der Wohnung gut vorbereitet werden. Damit für das Übergabeprotokoll Muster keine Streitigkeiten entstehen, sollten folgende Punkte beachtet werden:

  • Der Termin für die Wohnungsübergabe sollte rechtzeitig vereinbart werden.
  • Die Wohnung muss vollständig leer sein.
  • Jede Wohnung ist gereinigt zu übergeben. In der Regel heißt es im Mietvertrag “besenrein”.
  • Übergeben Sie auch den Keller vollständig leer und rein.
  • Lesen Sie nach oder holen Sie anwaltlichen Rat ein, welche Schäden in der Wohnung von Ihnen beseitigt werden müssen.
  • Bauliche Veränderungen müssen zurückgebaut werden. Mit dem Vermieter ist zu klären, ob diese in der Wohnung bleiben können.
  • Die Schlüssel müssen dem Vermieter vollständig übergeben werden.
  • Nehmen Sie einen Zeugen zur Wohnungsübergabe mit.
  • Notieren Sie sich bereits im Vorfeld die Zählerstände. Diese sollten im Abnahmeprotokoll Wohnung korrekt vermerkt werden.

Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen Sie stets einen Fachanwalt um Rat.

1 Kommentar

  1. Kleiner Tipp an alle die in nächster Zeit ein Abnahmeprotokoll benötigen.

    Es gibt hier ein Muster als Download. Wenn dieses für Ihre Bedürfnisse nicht passend ist, gibt es noch unterschiedliche im Netz die man gut auch als Muster zur Hand nehmen kann.

    Viel Erfolg

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