Wohnungsübergabeprotokoll: 9 Tipps und 2 Hacks für eine entspannte Wohnungsübergabe

2

Das Wohnungsübergabeprotokoll ist für Mieter und Vermieter eine Sicherheit, dass es später nicht zu Forderungen in Bezug auf die Wohnung kommt, die vorher kein Thema waren. Damit Sie beim Auszug ganz entspannt die Übergabe abwarten können, gibt es einige praktische Tipps. Zusätzlich dazu erhalten Sie Life Hacks an die Hand, die Gestaltungen in den Wohnräumen einfacher machen.

Wieso beim Einzug an die Wohnungsübergabe beim Auszug denken?

Natürlich denken Sie bei Einzug nicht darüber nach, ob der Auszug ohne Probleme durchgeführt werden kann. Damit Sie jedoch später keinen großen Aufwand haben, ist genau dies eine gute Vorbereitung auf den Auszug.

Die Punkte, die bei einem Wohnungsübergabeprotokoll für Probleme sorgen, sind vielseitig. Im Fokus stehen dabei vor allem Mängel in den Räumen. Hier ist beispielsweise von Löchern in der Wand die Rede. Gerade dann, wenn Sie in die Fliesen Löcher bohren, lassen sich diese nur schwer korrigieren. Aber auch an den normalen Wänden werden häufig Löcher benötigt. Befestigungen von Möbelstücken sowie von Regalen und Möbeln müssen in der Wand erfolgen. Sie können jedoch die Menge der Löcher deutlich reduzieren.

Zwei Life Hacks: das Wohnungsübergabeprotokoll wird entstresst

Planen Sie gerade die Gestaltung Ihrer Wohnung? Wir haben zwei echte Life Hacks für Sie entdeckt, mit denen Sie dies einfacher umsetzen können – und Wände und Fliesen heil bleiben.

  • Badezimmerhaken: Keine Dübel und Löcher in den Fliesen?

    Badezimmerhaken sind notwendig, damit Sie die Handtücher immer zur Hand haben. Die Befestigung der Haken auf Fliesen ist jedoch eine echte Herausforderung. Sie brauchen eine Bohrmaschine und die passenden Dübel. Wenn Sie die Badezimmerhaken wie in diesem Hack ohne Löcher an den Fliesen anbringen können, sind Sie ein Problem los.

    Und beim Auszug kann man die Badezimmerhaken wieder rückstandfrei von den Fliesen entfernen…

  • Bilder: Ohne Nägel und Löcher in der Wand?

    Wussten Sie, dass man Bilder ohne Löcher an der Wand aufhängen kann? Sie drücken wie im Video einfach eine Bilderkralle in die Wand und hängen die Bilder auf. Sie brauchen keine Nägel mehr, um Bilder an der Wand anzubringen.

    Steht der Auszug bevor, lösen Sie die Kralle einfach wieder von der Wand.

Übrigens:
Diese beiden Life Hacks sind nicht nur beim Auszug eine große Hilfe. Vielleicht dekorieren Sie die Wohnung gerne um oder stellen häufiger fest, dass die Bilder auch an einer anderen Stelle eine gute Figur machen würden. Dann setzen Sie einfach die Bilderkralle an die andere Stelle und genießen Sie den neuen Anblick!

Die 9 wichtigsten Tipps für eine gute Wohnungsübergabe

Der Auszug ist eigentlich schon durchgeführt und nun steht die Wohnungsübergabe bevor. In diesem Zusammenhang ist es hilfreich, einige wichtige Tipps an die Hand zu bekommen. In der nachfolgenden Auflistung finden Sie Hinweise für die Wohnungsübergabe und auch Informationen zu einem Wohnungsübergabeprotokoll.

  • Das Wohnungsübergabeprotokoll

    Es gibt aktuell keine Verpflichtung dafür, ein Wohnungsübergabeprotokoll zu führen. Dennoch ist es für Mieter und Vermieter gleichermaßen eine sehr gute Unterstützung, wenn es später noch einmal zu Unklarheiten kommen sollte. Dabei ist es wichtig, dass sowohl Mieter als auch Vermieter gemeinsam durch die Wohnung gehen und die einzelnen Räume betrachten. Wenn Schäden vorliegen, sollten Sie diese im Wohnungsübergabeprotokoll vermerken. Die Schäden sind möglichst genau zu beschreiben. Auch Fotos sind empfehlenswert. Diese können dem Wohnungsübergabeprotokoll beigelegt werden.

  • Zustand der Wohnung

    Die Wohnung wird besenrein übergeben. Das heißt, Sie als Mieter reinigen die Wohnung und übergeben sie in einem sauberen Zustand. Abhängig von den Böden ist es wichtig darauf zu achten, dass keine Flecken vorhanden sind oder diese im Wohnungsübergabeprotokoll vermerkt werden.

  • Korrekturen in der Wohnung

    Schönheitsreparaturen sind immer wieder ein Streitthema, wenn es um die Wohnungsübergabe geht. Diese müssen dann übernommen werden, wenn es dazu eine Vereinbarung im Mietvertrag gibt und die Renovierung auch notwendig ist. Es ist zu empfehlen, hier genau darauf zu achten, welche Rechte und Pflichten Sie als Mieter haben.

    Es kann lohnenswert sein, sich hier bereits schon einmal vor der Übergabe mit dem Vermieter zu treffen und diesen einen Blick auf die Wohnung werfen zu lassen. In einem ruhigen Gespräch lässt sich dann klären, welche Arbeiten der Vermieter erwartet und welche Sie als Mieter bereit sind, auch zu leisten.

  • Gespräche über Einbauten

    Die Einbauten in der Wohnung, die durch den Mieter vorgenommen werden, müssen normalerweise wieder entfernt werden. Der Mieter hat die Pflicht, die Übergabe der Wohnung so sicherzustellen, wie er die Wohnung auch erhalten hat. Dies gilt auch dann, wenn die Einbauten durch den Vermieter genehmigt wurden.

    Aber auch hier ist es gut, wenn Sie in einen direkten Kontakt mit dem Vermieter und dem Nachmieter treten und dann gemeinsam entscheiden, ob die Einbauten möglicherweise übernommen werden. Teilweise können diese auch abgekauft werden. Das ist häufig bei Einbauküchen der Fall.

  • Die Übergabe der Schlüssel

    Eine Wohnung gilt erst dann als an den Vermieter übergeben, wenn dieser auch alle Schlüssel hat. Die Schlüssel können direkt bei der Übergabe mitgebracht werden. Wichtig ist es, dass Sie sich durch den Vermieter auch den Empfang unterschreiben lassen.

    Achten Sie darauf, dass wirklich alle Schlüssel vorhanden sind. Dies gilt sowohl für die Schlüssel für die Haustür, als auch für den Briefkasten oder für den Keller. So können Sie auch später noch nachweisen, dass die komplette Übergabe erfolgt ist.

  • Der Blick auf die Zähler

    Um einen soliden Abschluss zu erhalten, werden alle Zählerstände in der Wohnung geprüft. Dabei ist es wichtig, dass die aktuellen Zählerstände auch in das Wohnungsübergabeprotokoll übertragen werden.

    Prüfen Sie nach, was der Vermieter im Protokoll einträgt. So stellen Sie sicher, dass es keinen Zahlendreher gibt. Vermerkt werden die Zählerstände von Wasser, Gas und Strom. Da diese für die Endabrechnung die Basis darstellen, können schon Kleinigkeiten zu einer falschen Abrechnung führen. Umso wichtiger ist es, hier genau zu kontrollieren.

  • Die Wohnung komplett leeren

    Die Übergabe der Mietsache sollte so erfolgen, dass Sie diese auch direkt verlassen können. Achten Sie daher darauf, dass sich keine Möbel oder persönlichen Dinge mehr von Ihnen in der Wohnung befinden. Räumen Sie diese komplett aus. Der Vermieter hat sonst das Recht, diese Räumung selbst zu übernehmen. Die Kosten dafür kann er an Sie übertragen. Auch Schadensersatz kann der Vermieter verlangen.

  • Die Rückzahlung der Kaution

    Interessant für Sie als Mieter ist die Frage, wann Sie die Kaution nach der Übergabe der Wohnung erhalten. Grundsätzlich hat der Vermieter hier einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten, um die Rückzahlung zu veranlassen. Allerdings können Sie auch prüfen lassen, ob dieses Recht auf Prüfung noch vorliegt, wenn der Vermieter bestätigt hat, dass die Wohnung ordnungsgemäß übergeben wurde und er keine Ansprüche mehr hat.

  • Probleme mit dem Vermieter

    Aber wie sieht es aus, wenn der Vermieter bei der Wohnungsübergabe vermerkt, dass es Schäden gibt, die über eine vertragsgemäße Abnutzung hinausgehen?

    In diesem Fall steht dem Vermieter normalerweise Schadensersatz zu. Sehen Sie als Mieter die Sache anders, kann ein Streit entstehen. Wenn es zu einer Forderung von Schadensersatz kommt, muss der Vermieter nachweisen, dass Sie diese Schäden verursacht haben und diese nicht schon bei der Übergabe der Wohnung vorhanden waren.

    Gut ist es daher, wenn Sie bei Einzug bereits vermerkt haben, dass die Schäden vorlagen und diese auch dem Vermieter gegenüber angezeigt haben.

Im Rahmen einer Wohnungsübergabe haben Mieter und Vermieter das Interesse, dass alles reibungslos durchgeführt werden kann. Umso wichtiger ist es, offen zu sprechen und bei Problemen eine schnelle Klärung in den Fokus zu stellen. Stellen Sie bereits vor der Übergabe fest, dass Schäden an der Wohnung vorliegen, können Sie mit dem Vermieter in Kontakt treten und darum bitten, für eine Klärung zu sorgen. Sollten Sie hier zu einer Einigung kommen, bei der Sie die Schäden nicht korrigieren müssen, ist es wichtig, dies im Wohnungsübergabeprotokoll festzuhalten.

Diese Urteile zum Wohnungsübergabeprotokoll helfen bei Problemen mit dem Vermieter

Natürlich kann es immer zu Streitsituationen mit dem Vermieter kommen, wenn Uneinigkeit darüber herrscht, welche Arbeiten der Mieter in der Wohnung noch übernehmen muss. In diesem Fall ist es gut, wenn Sie als Mieter einige aktuelle Urteile rund um die Wohnungsübergabe kennen.

Urteile zum Wohnungsübergabeprotokoll
Urteil Aktenzeichen Hinweise
BGH/06.11.2013 VIII ZR 277/16

Urteil zur Renovierungsklausel

Das Urteil bezieht sich auf Formularklauseln, die Schönheitsreparaturen ohne Ausgleich auferlegen, obwohl der Mieter eine unrenovierte Wohnung übernommen hat. Grundlage für den Streit war eine Renovierungsvereinbarung zwischen Mieter und Vormieter. Auf diese kann sich der Vermieter nicht beziehen.

BGH/03.12.2014 VIII ZR 224/13

Kostenerstattung von Schönheitsreparaturen durch Vermieter

Wenn in einem Mietvertrag der Hinweis steht, dass eine Kostenübernahme durch den Vermieter für Schönheitsreparaturen erfolgt, müssen diese auch übernommen werden. Eine Zustimmung durch den Vermieter für die Schönheitsreparaturen ist nicht notwendig.

BGH/06.11.2013 VIII ZR 416/12

Urteil zu bunten Wänden

Wenn ein Mieter die Wände in seiner Wohnung bunt streicht und diese bei der Wohnungsübergabe nicht wieder neutral sind, kann der Vermieter einen Schadensersatz verlangen. Dies gilt dann, wenn die Wohnung in neutralen Farben übernommen wurde.

Checkliste für die Wohnungsübergabe

Bereiten Sie die Wohnungsübergabe vor. So kann der Vermieter Sie nicht mit unerwarteten Fragen überrumpeln. Diese Checkliste zeigt Ihnen die wichtigsten Punkte für eine stressfreie Wohnungsübergabe.

  • Vereinbaren Sie einen Termin für die Wohnungsübergabe zu einer Uhrzeit, an der es hell ist.
  • Räumen Sie die Wohnung vorher vollständig aus.
  • Säubern Sie die Wohnung. Der vorgegebene Zustand ist „besenrein“.
  • Informieren Sie sich darüber, welche Schäden in der Wohnung Sie korrigieren müssen.
  • Setzen Sie bauliche Veränderungen zurück oder klären Sie mit dem Vermieter, ob diese in der Wohnung bleiben können.
  • Halten Sie alle Schlüssel bereit. Dies gilt auch für Schlüssel, die Sie im Laufe der Zeit haben nachmachen lassen.
  • Gehen Sie nicht allein zur Wohnungsübergabe. Es ist immer besser, wenn Sie einen Zeugen mitnehmen.
  • Prüfen Sie die Zählerstände. Die Zählerstände werden in das Wohnungsübergabeprotokoll eingetragen. Achten Sie darauf, dass diese korrekt übertragen werden.

Info: Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen Sie stets einen Fachanwalt um Rat.

2 Kommentare

  1. Hallo

    Ich möchte kurz die Sachlage schildern.

    Als wir vor einigen Jahren in diese Wohnung eingezogen sind, haben wir auf unsre Kosten die Sockelleisten entfernt. Im Bad unsere eigenen Möbel und Waschbecken angebracht, da die die in der Wohnung waren schon mehr als alt waren.

    Jetzt möchte unsere Vermieterin, dass wir die Sockelleisten nicht fachgerecht angebracht hätten und die Kosten dafür übernehmen sollen. Ein neues Waschbecken will sie bezahlt und angebracht haben und zu guter Letzt die Bohrlöcher im Bad möchte sie auch irgendwie beglichen haben.

    All diese Punkte standen kurz angerissen im Wohnungsprotokoll.
    Wir haben das unwissend unterschieben, konnten ja nicht ahnen was da jetzt kommt.

    Wir haben alle Schäden beseitigen lassen, bzw den geforderten Betrag überweisen. Trotzdem haben wir noch keinen Cent unsere Kation zurückerstattet bekommen.

    Darf das sein? Ist das Rechtens? Ich weiß nicht mehr was ich noch tun soll. Zu reden ist mit ihr nicht, eher im Gegenteil jetzt hat sie auch noch einen Anwalt eingeschaltet.

    Wäre für jeden Tipp dankbar

    • Hallo Carina

      Eine schlimme Angelegenheit. Sobald die eine Seite einen Anwalt eingeschaltet hat, kommt du nicht drumherum auch rechtlichen Beistand hinzuzuziehen.

      Du scheinst da an eine schlimme Sorte von Vermieterin geraten zu sein.

Lassen Sie eine Antwort hier