Zaun-Abstand „Grundstücksgrenze“: Das ist erlaubt

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Was darf der Nachbar? Gerade in puncto Zaun ist dies häufig eine Streitfrage und Grundstücksbesitzer tun gut daran, sich über die Regelungen zum Zaun-Abstand zur Grundstücksgrenze zu informieren.

Die Grundstücksgrenze: Welchen Abstand braucht ein Zaun?

Diskussionen um den richtigen Abstand gab es mit lieben Nachbarn schon immer. Seit Menschengedenken geht es um den Abstand, den ein Zaun zur Grundstücksgrenze haben muss. Oder darf er auf selbiger stehen?

Es ist ein Leichtes, ein eigenes Zaunsystem im Onlineshop konfigurieren zu können. Doch beim Aufbau des Zauns stellen sich rechtliche Fragen, bei deren Beantwortung der Nachbar gern mitreden möchte. Was ist erlaubt?

Der Zaun als Einfriedung: Definition eines Begriffs

Im Juristendeutsch wird der Begriff „Einfriedung“ für einen Zaun, eine Mauer oder eine andere Möglichkeit der Abgrenzung zum Nachbargrundstück verwendet.

Wichtig dabei: Lebende Zäune sind keine bauliche Einfriedung und können zwar die Grenze markieren, müssen sich jedoch an die geltenden Grenzabstände von Bäumen, Hecken und anderen Großpflanzen halten.

Diese Regelungen sind im Gartenrecht festgehalten, welches zum Nachbarschaftsrecht gehört. Im Gegensatz zum öffentlichen Recht muss das Nachbarschaftsrecht allerdings immer hinter selbigem zurückstehen, denn das öffentliche Recht hat stets Vorrang.

Eine feste Einzäunung hat damit folgende Funktionen:

  • Menschen und Tiere werden am Betreten des Grundstücks gehindert
  • Schutz vor klimatischen Einflüssen und Immissionen
  • Sichtschutz

Der Begriff „Einfriedung“ ist damit wörtlich zu nehmen und soll dem Besitzer des Grundstücks einen gewissen Frieden und Ruhe vor äußeren Einflüssen verschaffen. Zäune werden dabei nach ihrem Material (Holz, Gabionen, Metall usw.), nach der Bauweise (Latten, Draht, Eisen usw.) und nach ihrem Zweck (Garten-, Sichtschutz-, Koppelzaun usw.) unterschieden.

Grundsätzlich kann ein Grundstücksbesitzer entscheiden, ob er sein Grundstück einzäunt oder nicht. Doch gesetzliche Einfriedungspflichten schränken dieses Recht ein. ( Foto: Shutterstock-Koldunova Anna )

Grundsätzlich kann ein Grundstücksbesitzer entscheiden, ob er sein Grundstück einzäunt oder nicht. Doch gesetzliche Einfriedungspflichten schränken dieses Recht ein. ( Foto: Shutterstock-Koldunova Anna )

 

Zwang zur Einfriedung?

Verlangt der Nachbar, dass ein Grundstücksbesitzer sein Grundstück einzäunt, stellt sich die Frage: „Darf der das überhaupt?“ Gibt es eine Verpflichtung, dass ein Grundstück mit einer Einfriedung versehen werden muss? Die Antwort lautet ganz klar: Jein!

Grundsätzlich kann ein Grundstücksbesitzer entscheiden, ob er sein Grundstück einzäunt oder nicht. Doch gesetzliche Einfriedungspflichten schränken dieses Recht ein. Außerdem sind die Regelungen in den Bundesländern verschieden.

  • So sieht das Land Baden-Württemberg vor, dass bebaute Grundstücke im Außenbereich eine Umzäunung bekommen müssen, wenn diese zum Schutz des Grundstücks nötig ist.
  • Das Bundesland Brandenburg verlangt, dass ein Grundstücksbesitzer sein Grundstück immer auf der rechten Seite einzäunt.
Das Gesetz sieht vor, dass eine Umzäunung entlang der Grundstücksgrenze verlaufen muss, wenn nur ein Nachbar die Pflicht zur Einfriedung hat. ( Foto: Shutterstock-bezikus )

Das Gesetz sieht vor, dass eine Umzäunung entlang der Grundstücksgrenze verlaufen muss, wenn nur ein Nachbar die Pflicht zur Einfriedung hat. ( Foto: Shutterstock-bezikus )

 

Ortsüblichkeit und Ausnahmen

Verschiedene Ausnahmeregelungen sorgen dafür, dass eine Befreiung von der Einfriedungspflicht erreicht werden kann. Dabei geht es auch um die Frage der Ortsüblichkeit.

Ein ortsüblicher Zaun passt sich in das Gesamtbild des Ortes bzw. der Straße ein und verunstaltet das Straßenbild nicht. Außerdem darf eine Zaunanlage die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen.

Teilweise gilt die öffentlich-rechtliche Einfriedungspflicht, mit der ein einheitliches Straßenbild erreicht werden soll. Die Durchsetzung einer solchen Zaunanlage ist allerdings Sache der Baubehörde und nicht des Nachbarn!

Nun muss geklärt werden, wo der Gartenzaun errichtet werden darf. Ist er direkt auf die Grenze zu stellen oder muss das Grundstück mit dem Zaun praktisch verkleinert werden? ( Foto: Shutterstock-_Jodie Johnson)

Nun muss geklärt werden, wo der Gartenzaun errichtet werden darf. Ist er direkt auf die Grenze zu stellen oder muss das Grundstück mit dem Zaun praktisch verkleinert werden? ( Foto: Shutterstock-_Jodie Johnson)

 

Abstand zur Grundstücksgrenze: Wo muss die Einfriedung verlaufen?

Der Grundstücksbesitzer hat sich nun auf Drängen des Nachbarn eine Einzäunung ausgesucht oder ganze Zaunanlagen und Tore für Privat und Gewerbe in die engere Wahl gezogen.

Nun muss geklärt werden, wo der Gartenzaun errichtet werden darf. Ist er direkt auf die Grenze zu stellen oder muss das Grundstück mit dem Zaun praktisch verkleinert werden?

Das Gesetz sieht vor, dass eine Umzäunung entlang der Grundstücksgrenze verlaufen muss, wenn nur ein Nachbar die Pflicht zur Einfriedung hat. Bei einer gemeinsamen Einfriedungspflicht muss keinerlei Abstand eingehalten werden, der Zaun wird direkt auf die Grundstücksgrenze gesetzt.

Welche Regelung im Einzelnen zutrifft, weiß die Gemeinde bzw. die zuständige Baubehörde. Teilweise sind Landesnachbargesetze gültig, die einen festen Abstand für landwirtschaftlich genutzten Flächen vorsehen. Damit die Bauern dort mit ihren Geräten arbeiten können, darf die Umzäunung nicht auf die Grenze gesetzt werden, der Nachbar bekommt somit genügend Platz zum Rangieren und Umdrehen mit schwerem Gerät.

Wer trägt die Kosten für einen Zaun?

Grundsätzlich muss derjenige die Kosten tragen, der die Pflicht zur Einfriedung hat. Sind beide Nachbarn dazu verpflichtet, teilen sie sich die Kosten. Doch bei guter Nachbarschaft sollte auch ohne diese Verpflichtung die Kostenteilung selbstverständlich sein, denn immerhin profitiert jeder der beiden Beteiligten von der Einzäunung.

Diese markiert nicht nur die Grundstücksgrenze, sondern hält zum Beispiel Hunde und andere Haustiere dort, wo sie hingehören. Es ist damit empfehlenswert, die Kostenteilung wenigstens anzusprechen, meist findet sich eine Einigung.

Video: Warum sich Anwohner immer mehr abschotten

Urteile & Streitigkeiten: Der Nachbar ist mit dem Zaun nicht einverstanden

Gründe für Streitigkeiten gibt es viele und nicht selten befassen sich die Gerichte damit, dass ein Nachbar mit der Einzäunung zu einem weiteren Nachbarn nicht einverstanden ist.

Der Abstand ist nicht eingehalten worden, der Zaun ist zu hoch, zu dicht oder passt nicht zur Optik des Grundstücks: Schon so mancher Nachbar hat händeringend nach Gründen gesucht, warum der Zaun nicht in Ordnung sein soll, und sich an das Gericht gewandt.

Urteil: Zaun entzweit Nachbarn und Grundstücke

Ein gutes Beispiel dafür, dass Zäune Nachbarn entzweien können, findet sich in Stuttgart-Degerloch.

Dort wurde einer Besitzerin eines Einkaufsladens ein Stabmattenzaun vor die Nase bzw. vor das Fenster gesetzt. Die Begründung dafür war, dass in der schmalen Straße immer Autos geparkt hätten, wodurch der Weg versperrt gewesen wäre.

Ein Poller hätte nicht genügt, daher der feste Zaun. Für die Besitzerin des Ladens bringt das allerdings den Nachteil mit sich, dass sie ihr Schaufenster nicht mehr dekorieren kann und dass mögliche Dekorationen niemand mehr sieht. Jeder sieht sich im Recht, eine Einigung scheint nicht möglich.

Urteil: Zaun muss einvernehmlich errichtet werden

Im April 2018 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass ein Zaun einvernehmlich errichtet werden muss. Nachbarn sollten sich abstimmen, ehe sie die Einfriedung vornehmen. Es ging in dem Fall um einen Zaun, der bereits seit vielen Jahren stand.

Ein Nachbar entschied nun, dass der Zaun so nicht ausreichend sei und setzte einen Holzzaun auf sein Grundstück, also neben die Grundstücksgrenze.

Damit wiederum war der andere Nachbar nicht einverstanden und klagte. Der Kläger bekam Recht, weil es einem Nachbarn wohl ohne Zustimmung des anderen untersagt sei, den Zaun zu verändern. Es ging um den Lichteinfall und um die räumliche Wirkung des Grundstücks (Aktenzeichen V ZR 42/17).

Urteil: Blickdichter Zaun ist hinnehmbar

Das Verwaltungsgericht Berlin urteilte in einem Verfahren, dass es durchaus akzeptabel sei, einen blickdichten Zaun zu errichten. Ein Nachbar hatte diese Zaunvariante auf seinem Grundstück errichtet, der andere Nachbar war damit nicht einverstanden.

Es war ein Metallzaun errichtet worden, der rund zehn Meter lang und 1,70 m hoch war. In erster Instanz verlor der Beklagte, weil die Richter entschieden, dass der Zaun verunstaltend wirke und jede zweite Latte des Metallzauns zu entfernen sei.

Doch das Verwaltungsgericht Berlin sah dies anders und urteilte, dass aufgrund der geringen Ausmaße des Zauns keine Verunstaltung zu erkennen sei und auch öffentlich-rechtliche Belange nicht gestört würden.

Der Grundstücksbesitzer darf seinen Sichtschutzzaun behalten und ein blickdichter Zaun muss hingenommen werden (Aktenzeichen VG 13 K 122.16).

Video: Nachbarschaftsstreit diese Rechte haben Sie

Häufige Fragen rund um den richtigen Abstand des Zauns zur Grundstücksgrenze

Wie viel Abstand zum Nachbargrundstück?

Der Zaun wird an die Grundstücksgrenze gesetzt, wenn ein Nachbar zur Einfriedung verpflichtet ist. Sind beide Nachbarn von der Einfriedungspflicht betroffen, können Zäune direkt auf die Grundstücksgrenze gesetzt werden.

Grenzen landwirtschaftlich genutzte Grundstücke an, kann das Baurecht vorsehen, dass ein größerer Abstand zum besseren Rangieren mit schwerem landwirtschaftlichem Gerät gelassen werden muss. Hier sollte die zuständige Baubehörde zuvor befragt werden. Bei einer Bebauung beträgt der Abstand zum Nachbargrundstück in der Regel drei Meter.

Welche Seite vom Zaun muss zum Nachbarn zeigen?

Müssen Zaunpfähle gesetzt werden, sollten diese auf das eigene Grundstück zeigen, sodass die „glatte“ Seite des Zauns zum Nachbarn zeigt. Sind beide Nachbarn zur Einfriedung verpflichtet, sollten sich diese bezüglich der Zaunseite einigen. Die „Rückseite“ kann unter Abstimmung mit dem Nachbarn auch bepflanzt und damit kaschiert werden.

Ist ein Sichtschutz im Garten erlaubt?

Die örtliche Baubehörde gibt die nötige Auskunft darüber, welcher Sichtschutz im Garten erlaubt ist. Die Regelungen der Bundesländer unterscheiden sich diesbezüglich. Wichtig ist, dass der Zaun nicht verunstaltend wirkt, außerdem darf er den Nachbarn nicht unangemessen in dessen Lichtverhältnissen einschränken.

In vielen Bundesländern sind absolut blickdichte Zäune nur bis zu einer Höhe von 1,50 m erlaubt, einige Länder gehen hier sogar bis zu einer Höhe von 1,70 m. Individuell können mit dem Nachbarn entsprechende Absprachen getroffen werden, was die Art und Höhe des Sichtschutzes angeht.

Wo darf der Zaun stehen?

Muss ein Zaun von beiden Nachbarn errichtet werden, kann er direkt auf der Grundstücksgrenze stehen. Ist nur ein Nachbar zur Einfriedung verpflichtet, muss der Zaun auf seiner Seite der Grenze stehen. Liegt neben dem Grundstück eine landwirtschaftliche Fläche, muss ggf. ein von der Baubehörde festgelegter Abstand zur Landwirtschaftsfläche eingehalten werden.

10 Kommentare

  1. Eine Frage: Wie ist das, wenn ein Nachbar vor meinen Fenstern einen 1,50 m hohen Holzzaun errichtet hat (die höheren Sträucher und Blickschutz von vorher wurden entfernt) und nun, da man auch kein gutes Einvernehmen mit dem Nachbar hat, jeden Tag – wenn man das Fenster öffnet direkt den Nachbarn sieht.

    Wir haben dann auf unsere Seite etwas begrünt, was sich am Zaun rankte – aber der Nachbar sandte mit Rechtsanwalt eine Aufforderung, das sofort zu entfernen und die Rechnung von 200 Euro des Anwaltes zu bezahlen.
    Was wir getan haben.

    Kein gutes Einvernehmen besteht auch, weil der Nachbar Tauben und Vögel füttert, die nun einen unheimlichen Schmutz (Kot) auf unserem Balkon und Fensterbänken hinterlassen. Man kann im Garten nichts mehr anpflanzen, da die Vögel angeflogen kommen und alles anpecken. Sie unterlassen es nicht, die Vögel zu füttern, da der Mann Biologe ist. Was kann man tun, um einen Sichtschutz wieder herzustellen? Abstand vom Haus zum Zaun ca. 2 – 3 Meter. Man kann diese Leute nicht mehr sehen und regt sich nur auf, wenn die füttern und das Futter fliegt über den Zaun und die Tauben gurren und Lärm und Schmutz machen. Wir sind mit den nerven am Ende und wollen schon wegziehen. Wie könnte man einen Sichtschutz herstellen, anpflanzen dürfen wir nichts auf unserer Seite.

    • Hallo Emely,

      ich kann Ihre Aufregung verstehen und einen rechtlichen Rat zu geben, würde meine Kompetenz hier überschreiten, aber einen Tipp bezüglich der Tauben wüsste ich:

      Wenn man sich unerwünschten Vogelbesuch vom Halse halten will (wir füttern auch Vögel und ich kenne den Dreck), dann sind Rabenatrappen oder Eulen sehr nützlich. Für kleinere Pflanzen sind Schutznetze ganz praktisch.

      Darüber hinaus können Sie vielleicht selbst neue Sichtschutzsträucher pflanzen; ein Bauernjasmin oder Flieder sind ganz fix bei 2 bis 3 Metern und die Sichtschutzwand des Nachbarn adé. Und da kann der Nachbar auch nichts dagegen machen. Jedoch sollte schon nichts auf seine Seite rüberhängen.

      • Anfrage, ich bin in einer Gartenanlage Pächter eines Garten, der Nachbar möchte einen Zaun anbringen (wie hoch ect. leider unbekannt).Das Grundstück ist genau so grenzwertig, wie der Vorstand, der mir Heute von innerhalb von 14 Tagen eine Frist setzt, meine Kanthölzer der Himbeeren Einfriedung wegen ca. 5cm die gesamte Einzäunung zu versetzen, diese vom Vorgänger leider nicht schriftlich hinterlegt wurde. Die Grenze ist mit Rasenkanten auf meinem Grundstück anteilsmäßig mit Unkraut soverwachsen, das ich diese Nachbarn darauf hingewiesen habe, vergebens…

      • Moni Klebinger am

        Unsere Rasengrundstücke sind seit 40 Jahren ohne Zaun o.ä. gewesen. Jetzt meint unser Nachbar, beim Rasenmähen würden wir immer zu weit zu ihm rübermähen, also unser Grundstück vergrößern. Wie kann ich die Grenze markieren, damit ich wieder ohne Beschwerde seitens des Nachbarn mähen kann. Grenzsteine sind vorhanden.

  2. Also da kann ich sagen das es von jeder Gemeinde unterschiedlich ist
    Geht von 1,80 bis 2,00 m
    Gibt Ausnahmen die dauern Jahre wenn Dein Grundstück 0,40 tiefer liegt wurde gestattet
    Also das auch beachten
    Mfg Jörg

  3. Mein Nachbar baut unmittelbar an meinen Gartenzaun Holzstapel auf.
    Darf er das oder gibt es ein Mindestabstand? Wenn ja wie kann ich das regeln?

  4. Hallo Sissi

    Zu deiner Frage würde ich dir diese Antwort geben: Der Mindestabstand gilt immer! Aber eventuell sollte man mit dem Nachbarn reden. Bleibt er uneinsichtig, sollte man zum Fachanwalt gehen.“

    Ich hoffe ich konnte dir damit helfen

    LG

  5. Brinkmann Udo am

    Anfrage : Meine Nachbarin hat,ohne uns zu fragen, einen festen Überdachten Unterstand so errichtet das die Rückseite auf unsererm Grundstück steht. Auf unseren einspruch hat sie nicht wirglich reagiert ihre Aussage war das ja die Hecke die Grunstücksgrenze sei und davon würde ihr die hälfte gehöhren. Fakt ist aber das die Hecke, mit einem Abstand von ca 50 cm, zu 100 Prozent auf unserem Grunstück steht. Damit nicht genug musste sie einen festen Zaun errichten, sie hat 3 große Hunde, den sie natürlich teilweise auf unserem Grundstück und auf der Grundstücksgrenze errichtet hat. Darf sie das? Und muss ich tatsächlich fragen ob ich mein Grundstück betreten darf um die Hecke auch von der anderen Seite zu beschneiden?
    05.05.22

  6. Guten Tag,

    Wir haben eine landwirtschaftliche Fläche, welche an Gärten von unseren „lieben Nachbarn“ grenzt. In dem angrenzenden Teil ist „nur Rasen“, welchen ich aber in eine Blühwiese und Hecke umwandeln möchte.

    Leider gehen ALLE Nachbarn hin und mähen, schneiden oder häckseln andauernd meinen Rasen herunter, weil er ihnen „die Aussicht nimmt“ (die Gärten liegen etwas tiefer als unsere Fläche). Einige haben einen Zaun auf der Grenze stehen, die genauen Grenzen sind mir aber nicht bekannt.

    Da mich das Herumlaufen auf meiner Fläche, das Schneiden meines Grases und die Frechheit alles als Selbstverständlich zu sehen sehr nervt, würde ich gerne einen Zaun entlang der Grenze setzten und diesen von meiner Seite aus auch Begrünen (Flieder, Jasmin, Weißdorn etc – als Refugium-Hecke), davor würde ich gerne eine Bienenweide einsäen.

    Welchen Abstand muss ich dort einhalten? Ist es egal, wie hoch die Bäume an dieser Stelle wachsen?

    Mit freundlichen Grüßen
    Catharina

  7. Hallo, ich habe als Einfahrt zu meinem Haus gerade mal 3 m. Will diesen nun Pflastern. Das die Pflastersteine nicht abhauen will ich diese an der Grundstücksgrenze mit Rabattplatten sichern. Die Rabattplatten werden ja in Keilform betoniert. Auch wenn ich neben die Grenze gehe wird der Beton ein Stück ins Nachbargrundstück gehen ca. 40cm unter der Oberfläche. Ist das erlaubt?
    Nehme mir sonst ja sehr viel an Zufahrt weg.
    Das Nachbargrundstück ist noch unbebaut.

    Besten Dank

  8. Lieben Dank für den hilfreichen Beitrag über die rechtliche Lage bezüglich der Grundstücksgrenzen! Tatsächlich habe ich mich schon öfter gefragt, ob die Umzäunung entlang der Grenze oder auf dem eigenen Grundstück errichtet werden muss. Wie gut, dass ich nun Bescheid. Unabhängig davon, ob in unserem Bundesland eine Umzäunung verpflichtend gewesen wäre oder freiwillig, hätten wir uns aus praktischen und optischen Gründen wohl sowieso für einen Zaun entschieden.

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