Althaus modernisieren: Diese Regelungen müssen Sie beachten

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So mancher Käufer einer Altimmobilie hat sich schon über das Schnäppchen gefreut, nur um dann festzustellen, wie teuer die Sanierung ist. Sicherlich gibt es hier Sparpotenziale, doch einige Regelungen müssen beim Althaus modernisieren zwingend eingehalten werden.

Althaus modernisieren: Die Dämmung erneuern

In Fachschriften sieht es immer so einfach aus – ein Althaus modernisieren kann doch jeder, wenn er die richtige Anleitung bekommt! Doch es ist noch etwas mehr als nur handwerkliches Geschick vonnöten, um aus einem hässlichen Entlein einen schönen Schwan zu bekommen, der darüber hinaus auch noch sicher ist und den aktuellen Vorschriften an Gebäude genügt. So ist zuerst einmal von einer energetischen Sanierung auszugehen – Dach, Wände und Fassade müssen gedämmt werden. „My home is my castle“?

Zumindest in vielen Altbauten stimmt dieser Satz in puncto Innentemperatur, denn alte Gebäude sind meist derart schlecht gedämmt, dass sich die Frage stellt, ob die Klimaerwärmung nicht ein bisschen damit zu tun haben könnte. Natürlich ist das ein Scherz, doch so manchem Hausbesitzer ist nicht mehr zum Scherzen zumute, wenn er die Dämmung des gesamten Gebäudes in Angriff nehmen muss. Schauen wir uns die Vorschriften diesbezüglich einmal an – und eines vorweg: Es erfolgt keine Abnahme des Gebäudes, wenn es den aktuellen energetischen Vorschriften nicht genügt.

  1. Dämmung der oberen Geschossdecke

    Beim Kauf einer Immobilie nach dem 1. Februar 2002 gilt, dass die Regelungen zur Energiesparverordnung eingehalten werden müssen. Für die obere Geschossdecke gilt, dass mindestens ein U-Wert von 0,24 W/m2K eingehalten werden muss. Das gilt, sofern der Raum darüber begehbar ist.

  2. Dämmung von Heizungsrohren

    Offen liegende Heizungsrohre im nicht beheizten Keller müssen isoliert werden. Die Wärmeabgabe wäre ansonsten gerade bei langen Leitungen so groß, dass ein Beheizen des Raumes möglich wäre – der Energieverlust wäre zu groß.

  3. Austausch von Heizkesseln

    Öl- und Gaskessel, die bereits vor 1978 installiert wurden, müssen ersetzt werden.

  4. Pflicht zur Fassadendämmung

    Wurde das Gebäude vor 1984 errichtet und wird die Fassade saniert, ist die Wärmedämmung derselben Pflicht. Ansonsten gilt, dass beim Bewohnen des Hauses vor 2002 nur dann gedämmt werden muss, wenn ohnehin Baumaßnahmen anstehen und diese mindestens zehn Prozent der Gebäudehülle betreffen.

  5. Dämmmaßnahmen bei Erneuerung des Außenputzes

    Wurde das Gebäude vor 1984 errichtet, ist es zwingend nötig, die Gebäudehülle zu dämmen, wenn der Außenputz erneuert wird.

Auch Kellerdecke und Fenster sind in die Sanierung mit einzubeziehen, zudem darf das Dach nicht vergessen werden. Wer schon einmal ein Dach gesehen hat, bei dem die Dachziegel nur auf den Balken auflagen und im Winter der Schnee durchrieseln konnte, wird zumindest bezüglich der dabei geltenden Vorgaben nichts mehr hinterfragen.

Ein gutes Indiz für eine gute Dämmung: Der Schnee bleibt im Winter auf dem Dach liegen und taut nicht durch die austretende Wärme weg.

Video: Der gute Tipp: Althaus Sanierung

Althaus modernisieren: Was resultiert aus der energetischen Sanierung?

Wenn ein Verlag Zeitschriften zum schönen Wohnen oder mit Artikeln zum Modernisieren veröffentlicht, sind dort immer wunderschöne Hochglanzbilder zu sehen, die zeigen, wie einfach jeder doch zu seinem Traumhaus kommt. In der Realität sieht die Sache oft anders aus und ein Althaus ist immer noch nur ein Haus und kein Traumhaus. Oft liegt es an der inkonsequenten Umsetzung des gesamten Vorhabens und an zu vielen Sparpunkten.

An einem dürfen Sie aber nicht sparen und das ist die zu erreichende Steigerung der Energieeffizienz. Aufgewertet werden müssen zwingend die Stromleitungen, die Heizung sowie die Warmwasserbereitung und eventuell die Lüftungsanlage. Legen Sie außerdem großen Wert auf eine effiziente Beleuchtung und auf Haushaltsgeräte, die besonders sparsam arbeiten. Denn die modernste Elektrik im Haus hilft Ihnen nicht, wenn Sie ansonsten auf Stromfresser setzen.

Mit den richtigen Maßnahmen erreichen Sie:

  • Eine höhere Energieeffizienz
  • das Vermeiden von potenziellen Bauschäden
  • mehr Behaglichkeit beim Wohnen
Immer wieder ist – selbst in Fachschriften über das Modernisieren – zu lesen, dass ein Altbau auf keinen Fall Passivhausstandard erreichen könne. (#01)

Immer wieder ist – selbst in Fachschriften über das Modernisieren – zu lesen, dass ein Altbau auf keinen Fall Passivhausstandard erreichen könne. (#01)

 

Althaus modernisieren und zum Passivhaus werden lassen

Immer wieder ist – selbst in Fachschriften über das Modernisieren – zu lesen, dass ein Altbau auf keinen Fall Passivhausstandard erreichen könne. Das ist aber ein Irrtum, denn wenn Sie auf die richtigen Komponenten setzen, ist selbst das möglich. Und es lohnt sich, auch wenn der anfängliche Investitionsaufwand deutlich höher ist als bei einer klassischen Sanierung. Dafür ist das Sparpotenzial später größer und Sie vermeiden weitere Modernisierungen, in wenigen Jahren, weil der Gesetzgeber wieder Änderungen beschlossen hat.

Sollten Sie den Standard eines Passivhauses erreichen wollen, so können Sie die Modernisierung als Komplettmaßnahme oder in einzelnen Komponenten durchführen. Achten Sie dabei immer darauf, die Komponenten zu verwenden, die für den Bau von Passivhäusern entwickelt wurden. Außerdem müssen die Bauteile immer aufeinander abgestimmt werden, auch wenn sich die Sanierung über einen längeren Zeitraum hinzieht.

Die Chance, tatsächlich den Niedrigenergiestandard zu erreichen, ist bei einer Komplettmaßnahme allerdings deutlich größer. Zudem sollten erfahrene Architekten oder Bauplaner, die Erfahrung mit Passivhäusern haben, einbezogen werden.

Elektrische Leitungen im Althaus modernisieren

So mancher Verlag für Zeitschriften, die sich mit dem Bauen und Modernisieren befassen, rät dazu, das Verlegen elektrischer Leitungen einem Fachmann zu überlassen. Doch selbst wenn Sie sich diese Arbeit selbst zutrauen – der Einbau des Schaltschranks sowie die Abnahme der Elektrik müssen ohnehin durch einen Elektriker vorgenommen werden.

Viele Bauherren nehmen an, dass die Elektroanlage unter den Bestandsschutz fällt – sie war demnach zum Zeitpunkt ihrer Installation normgerecht. Doch es ist schon allein eine Frage der Sicherheit, denn im Laufe der Zeit verschleißen auch die einst besten Leitungen. Außerdem gibt es keine Garantie darüber, ob die Leitungen damals normgerecht verlegt wurden oder eher einfach nur zielführend von A nach B.

Heute müssen elektrische Leitungen die DIN VDE 0100-520:2013-06 sowie die 0298-4:2013-06 erfüllen und müssen in einem Elektroplan verzeichnet sein. Elektroleitungen verlaufen heute immer senkrecht, früher wurden sie kreuz und quer durch die Wände gezogen – das Anbringen eines Regals oder eines Bildes per Einbringen eines Dübels in der Wand wird damit immer wieder zum Abenteuer.

Ein Problem im Altbau stellen nicht selten die Steckdosen dar. Die alle Altbauten verbindende Eigenschaft bezüglich der Steckdosen: Es sind immer zu wenige! (#02)

Ein Problem im Altbau stellen nicht selten die Steckdosen dar. Die alle Altbauten verbindende Eigenschaft bezüglich der Steckdosen: Es sind immer zu wenige! (#02)

 

Althaus modernisieren und Steckdosen anbringen

„Welcome home!“ Ein Spruch, mit dem so manche Zeitschrift die Aufmerksamkeit auf sich zieht. Das hört sich auch zu Hause schön an, das richtige Zuhause-Gefühl entsteht aber erst, wenn wirklich alles passt. Ein Problem im Altbau stellen nicht selten die Steckdosen dar. Die alle Altbauten verbindende Eigenschaft bezüglich der Steckdosen: Es sind immer zu wenige! Doch bitte setzen Sie im Althaus nicht auf Steckdosenleistungen, mit deren Hilfe sich gleich mehrere Geräte betreiben lassen. Sie alle laufen dann auf einem Stromkreis, welcher rasend schnell überlastet ist und heiß wird. Das kann sogar zum Hausbrand führen!

Wie viele Steckdosen tatsächlich nötig sind, darüber gibt die Richtlinie RAL-RG 678 Auskunft. Es handelt sich dabei um eine offizielle Ausstattungsrichtlinie, nach der zum Beispiel Wohn- und Schlafräume von mehr als 20 m² Grundfläche fünf Steckdosen benötigen. Für die Küche gibt es aber noch Besonderheiten zu beachten. Denn der Elektroherd, der Dampfgarer und die Kochfelder einer Einbauküche benötigen einen eigenen Stromkreis und dazu gehörigen Festanschluss. Das ist allerdings in kaum einer Zeitschrift zu sehen, in der die schönen Bilder eines modernisierten Gebäudes abgedruckt werden.

Seit 2009 gibt es die Vorschrift, dass Steckdosen durch einen FI-Schalter zu sichern sind. Tritt ein Fehler auf, so wird die Stromzufuhr unterbrochen. Gerade im Altbau ist das unverzichtbar, denn es kann schnell zu Fehlern kommen – vor allem, wenn eben nicht die komplette Elektrik ausgetauscht worden ist. Doch auch angesichts der starken Regenfälle kann es leicht passieren, dass Außensteckdosen am Gebäude feucht werden – der FI-Schalter sorgt dafür, dass es nicht zum Kurzschluss kommt.

Video: KFW Förderung Modernisierung – Unabhängige Baufinanzierung erklärt

Tipp: Althaus modernisieren mit Fördergeldern

Viele Bauherren stöhnen angesichts der Kosten, die beim Althaus Modernisieren auf sie zukommen. Doch es gibt die Möglichkeit, Förderkredite in Anspruch zu nehmen. So bietet zum Beispiel die KfW eine umfangreiche Unterstützung für alle, die eine energetische Sanierung ihrer Immobilie vornehmen wollen.

Zinsgünstige Kredite mit langen Laufzeiten, tilgungsfreie Zeiten (hier müssen lediglich die Zinsen gezahlt werden, nicht aber die Kredittilgung) und teilweise sogar Zuschüsse lohnen den oft etwas längeren Beantragungsweg im Vergleich zu einem normalen Kredit. Lassen Sie sich am besten direkt bei der KfW oder bei Ihrer Hausbank zum Althaus Modernisieren beraten!


Bildnachweis:©Shutterstock-Titelbild: Halfpoint_-#01: Halfpoint_-#02: Paraksa

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